Hallo an alle...Ich schilder in Kurzform:Mein Mann ist seit 3 Jahren Teilrentner.2x Reha auf Verlangen des Arbeitsamtes mit der Begründung der LVA (nicht heilbar) abgelehnt.Nun 2x der Antrag auf Vollrente der LVA abgelehnt. Wie wäre nun der richtige Weg? Zum Sozialgericht oder besser zu einem Anwalt?Wer kann mir da Tips geben?
Antworten (8)
-
1Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
TanteBerthaTanteBertha
Ihr solltet zunächst einmal bei einem Anwalt Rat suchen. Zweckmässig wäre es, einen Anwalt mit der Fachrichtung "Sozialrecht" aufzusuchen. Nur die sind wirklich fit, wenn es um derartige Dinge geht. Hie werdet Ihr dann kompetent beraten, wie weiter verfahren werden kann. Und keine Scheu wegen des Anwalts: I.d.R. gibt es Beratungs- bzw. Gerichskostenhilfe. Auch hierzu hilft und berät der Anwalt.
-
1Antwort von
chris48 grundsätzlich kann man gegen jede abgelehnte Rente Widerspruch einlegen und dann klagen vor dem Sozialgericht. Hilfreich ist sicherlich, wenn man Mitglied im VdK oder der Gewerkschaft ist, dann kann man von da kostenlose anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Der Gesetzgeber schreibt in der Regel vor, was noch verrichtet werden kann und was nicht. Es ist oft schwierig Recht zu bekommen, ein Versuch vorm Sozialgericht kostet nichts.
-
1Antwort von
cfb84cfb84
Bevor du zu nem teuren Anwalt gehst, such dir doch besser erstmal ne kostenlose Beratungsstelle. Beispielsweise vom VDK, Sozialverband oder Vereine für Menschen mit Behinderung.
-
-
1Antwort von
aschauaschau
erstmal einspruchffrist einhalten aber in schriftlicher form und dann anwalt
-
1Antwort von
biggie55biggie55
kann ich nicht verstehen.meinem cousin wurde die reha mit der gleichen begründung abgelehnt.daraufhin wurde er sofort verrentet(obwohl er es noch garnicht wollte)legt widerspruch ein...
-
1Antwort von
Raimund1Raimund1
Sozialgericht kostet nichts, der Anwalt kostet was.
Es muss ja eine Begründung in der Ablehnung geschrieben sein. Das würde ich mit der örtlichen Stelle der LVA besprechen.
Aber vorher auf jeden Fall Widerspruch gegen den Bescheid einlegen, um keine Fristen zu versäumen. Die Begründung kannst du nachschicken.
-
1Antwort von
Klaus4972Klaus4972
Widerspruch ohne Begründung, zum Anwalt, dann Widerspruch begründen. Wenn kein Abhilfebescheid kommt dann Klage, kann aber sehr lange dauern.
-
-
1Antwort von
Lollizei Erst mal Anwalt. Den braucht man dann vor dem Gricht eh (wäre zumindest besser).
Hallo,ja ist auch nicht zu verstehen,sie wiedersprechen sich selbst.Man könnte verzweifeln.