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Bitte um Rat..Ablehnung der Vollrente was tun?

Frage von BlackSun1 BlackSun1

Hallo an alle...Ich schilder in Kurzform:Mein Mann ist seit 3 Jahren Teilrentner.2x Reha auf Verlangen des Arbeitsamtes mit der Begründung der LVA (nicht heilbar) abgelehnt.Nun 2x der Antrag auf Vollrente der LVA abgelehnt. Wie wäre nun der richtige Weg? Zum Sozialgericht oder besser zu einem Anwalt?Wer kann mir da Tips geben?

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Antworten (8)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von TanteBertha TanteBertha

    Ihr solltet zunächst einmal bei einem Anwalt Rat suchen. Zweckmässig wäre es, einen Anwalt mit der Fachrichtung "Sozialrecht" aufzusuchen. Nur die sind wirklich fit, wenn es um derartige Dinge geht. Hie werdet Ihr dann kompetent beraten, wie weiter verfahren werden kann. Und keine Scheu wegen des Anwalts: I.d.R. gibt es Beratungs- bzw. Gerichskostenhilfe. Auch hierzu hilft und berät der Anwalt.

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    Antwort von chris48 chris48

    grundsätzlich kann man gegen jede abgelehnte Rente Widerspruch einlegen und dann klagen vor dem Sozialgericht. Hilfreich ist sicherlich, wenn man Mitglied im VdK oder der Gewerkschaft ist, dann kann man von da kostenlose anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Der Gesetzgeber schreibt in der Regel vor, was noch verrichtet werden kann und was nicht. Es ist oft schwierig Recht zu bekommen, ein Versuch vorm Sozialgericht kostet nichts.

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    Antwort von cfb84 cfb84

    Bevor du zu nem teuren Anwalt gehst, such dir doch besser erstmal ne kostenlose Beratungsstelle. Beispielsweise vom VDK, Sozialverband oder Vereine für Menschen mit Behinderung.

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    Antwort von aschau aschau

    erstmal einspruchffrist einhalten aber in schriftlicher form und dann anwalt

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    Antwort von biggie55 biggie55

    kann ich nicht verstehen.meinem cousin wurde die reha mit der gleichen begründung abgelehnt.daraufhin wurde er sofort verrentet(obwohl er es noch garnicht wollte)legt widerspruch ein...

    Kommentar von BlackSun1 BlackSun1BlackSun1

    Hallo,ja ist auch nicht zu verstehen,sie wiedersprechen sich selbst.Man könnte verzweifeln.

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    Antwort von Raimund1 Raimund1

    Sozialgericht kostet nichts, der Anwalt kostet was.

    Es muss ja eine Begründung in der Ablehnung geschrieben sein. Das würde ich mit der örtlichen Stelle der LVA besprechen.

    Aber vorher auf jeden Fall Widerspruch gegen den Bescheid einlegen, um keine Fristen zu versäumen. Die Begründung kannst du nachschicken.

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    Antwort von Klaus4972 Klaus4972

    Widerspruch ohne Begründung, zum Anwalt, dann Widerspruch begründen. Wenn kein Abhilfebescheid kommt dann Klage, kann aber sehr lange dauern.

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    Antwort von Lollizei Lollizei

    Erst mal Anwalt. Den braucht man dann vor dem Gricht eh (wäre zumindest besser).

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