5

Bitte um Hilfe!!! Vermieter und Hausmeister sind unbefugt in meiner Wohnung gewesen.

Frage von Andre25 Andre25

Mich trifft gerade der Schlag! bin wie üblich ein paar Tage weg gewesen, und bin gerade wieder gekommen. Unten Sehe ich mein Hausmeister der mich anspricht und mir sagt das er ein Paket für mich angenommen hat. Das ist nix Ungewöhnliches, weil ich öfter Bestelle, und wenn ich nicht da bin, dann nimmt meist der Hausmeister es an. Nach kurzem Reden hat er dann zugegeben, das er heute Morgen mit den Vermieter von mir in meiner Wohnung war. Also ich Geshockt gefragt habe warum hat er gesagt das sie gucken wollten wie es bei mir aussieht. Ich bin gerade sowas von Geshockt gerade, und habe auch bei der Polizie angerufen was ich machen kann, die meinten auch Anzeige gegen beide erstatten. Vorher hat der Hausmeister noch gesagt, das wohl an den Balkons was nicht inordnug sei, aber erstens habe ich kein Balkon, und zweitens ist das doch wohl kein Grund in meine Wohnung unbefugt zu betreten.

Wie gehe ich jetzt am Besten vor? Heute noch Anzeige Erstatten, oder kann ich es auch Morgen früh noch machen. Ich glaube ich bin im Falschen Film!!!

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (21)

  • 5
    Antwort von PapaPapillon PapaPapillon

    Dass der Hausmeister und der Vermieter in deiner Wohung waren, ist ein Rechtsbruch. Das wissen bestimmt beide ganz genau.

    Also schreib ihnen beiden einen gleichlautenden Brief:

    Sehr geehrter Herr Sowieso Am 1.7. sind sie unbefugt und ohne triftigen Grund in meine Wohnung eingedrungen. Das ist rechtswidrig und kann von mir nicht akzeptiert werden. Bestätigen Sie mir bitte innerhalb von zehn Tagen , dass Sie in Zukunft heimliche Besuche meiner Wohnung unterlassen werden. Mit dieser Bestätigung verzichte ich auf eine Anzeige.

    Freundliche Grüße
    André Mieter

    Vermeide einen zu frühzeitigen Gang zu einem Rechtsanwalt oder zur Polizei, selbst wenn du dich in der Sachlage eindeutig im Recht fühlst. Das führt nicht nur zu Kosten und Umtriebe, sondern auch zu einer unnötigen Verhärtung der Fronten, die für beide Parteien unerfreulich sein können.
    Wohnen ist kein Krieg, sondern ein Leben und Leben lassen.

    Kommentar von Andre25 Andre25Andre25

    du damit kann ich nicht leben!!! ich will hier sowieso weg ziehen, und die bekommen definitiv eine anzeige vom feinsten.

    Kommentar von PapaPapillon PapaPapillonPapaPapillon

    Jetzt schreibe ich dir noch, wie die Geschichte enden wird:

    Du erstattest auf dem nächsten Polizeiposten eine Anzeige. Du kriegst keinen Beratungsschein, weil dir kein Schaden entstanden ist. Du kriegst kein Extra-Geld für den Umbau des Türschloss. Der Hausmeister schikaniert dich jetzt besonders. Du ziehst in den nächsten Monaten in eine andere Wohung. Beim Auszug verlangt der Vermieter die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes der Türe (altes Schloss u8nd alte Schlüssel). Die Klage wird zu den Akten gelegt.

    Du bist der Verlierer an allen Fronten.

    Kommentar von MercedesPaolo MercedesPaoloMercedesPaolo

    genau so sieht es aus! dh papapapillon! zusätzlich könnte sogar ein teil der kaution einbehalten werden, weil man garantiert etwas zum bemängeln findet. also legt er noch drauf!

    Kommentar von PapaPapillon PapaPapillonPapaPapillon

    So wird es sein!

    Kommentar von PapaPapillon PapaPapillonPapaPapillon

    Und wie ist die Situation heute, 24 Stunden später?

    Meine Vermutung:

    1. Du hast keine Anzeige erstattet. Richtig?
    2. Du hast das Türschloss nicht auswechseln lassen. Richtig?
    3. Du hast den beiden keinen Brief geschrieben. Richtig?
    4. Du hast keinen Anwalts-Beratungsschein beantragt. Richtig?
    5. Du hast noch keine neue Wohnung. Richtig?
    6. Deine erste Wut ist abgeklungen. Du bist zwar sauer, weil man nichts machen kann, aber du weißt ja, dass du im Recht bist. Damit kannst du leben. Richtig?
  • 4
    Antwort von Schlumpfine66 Schlumpfine66

    Das mit der Anzeige würde ich mir noch mal ganz genau überlegen, denn dan wird der Vermieter alles daran setzen um dich kündigen zu können, er wird gemeinsame Sachen mit dem Hausmeister machen, sie werden lügen über lügen über dich erzählen.

    Ich hab das leider selbst mal miterleben müssen.

    Am besten du sagst es den beiden klip und klar, daß das nicht in ordnung war und du eine Entschuldigung von beiden erwartest, ansonsten wirst du weitere schritte einleiten, erwähne aber nicht, was du machen wirst.

    Als nächstes schaust du dir um eine neue Wohnung um.

    Kommentar von Andre25 Andre25Andre25

    du ich will sowieso ausziehen!!! das kann ich mir nicht auf mir sitzen lassen.

    Kommentar von imager761 imager761imager761

    du ich will sowieso ausziehen!!! das kann ich mir nicht auf mir sitzen lassen.

    Dann solltest du dankbar sein: Nach dem Vorfall kannst du fristlos kündigen, und vollständigen Schadensersatz wegen des Umzugs geltend machen :-O

    Kommentar von PapaPapillon PapaPapillonPapaPapillon

    Vernünftiger Rat, Schlumpfinesechsunddechzig.

  • 3
    RatgeberHelden Antwort von imager761 imager761

    Wie gehe ich jetzt am Besten vor?

    Das kommt darauf an:

    Willst du nach diesem Vorfall dort wohnen bleiben?

    Dann schnell mal einen neuen, VdS-zertifizierten, manipulationssicheren Zylinder für die Wohnungstür kaufen.

    Das Verhalten des Vermieters stellt einen Hausfriedensbruch nach § 123 StGB dar. Ob sich eine strafrechtliche Verfolgung lohnt, wage ich zu bezweifeln. Einfaches widerrechtliches Eindringen eines Hausrechtinhabers gibt allenfalls eine Verwarnung, bestenfalls eine mäßige Geldstrafe :-(

    Das kittet dein Seelenfrieden nicht, kostete aber Zeit, Geld und Nerven.

    Willst du *nicht * mehr dort wohnen?

    Dann kannst du fristlos kündigen und Schadensersatz (Makler, Umzugskosten, Mietpreisdifferenz zur neuen Miete) geltend machen :-)

    Wäre meine Wahl, weil die Ungewissheit mir zu schaffen machen würde, was da alles in deiner Abwesenheit passiert sein könnte oder noch passiert :-)

    HTH

    G imager761

    Kommentar von PapaPapillon PapaPapillonPapaPapillon

    Überlegte Antwort! DH

    Kommentar von Andre25 Andre25Andre25

    also das wäre genial!! ich will ja hier aus der stadt weg :D habe heute mir eine wohnung angeschaut aber die wohnung nicht bekommen :( wie gehe ich am besten jetzt vor?

  • 3
    Antwort von SturerEsel SturerEsel

    Das reicht auch noch morgen früh. Wenn es Deinen Ärger stillt, mach es gleich.

    Kommentar von PapaPapillon PapaPapillonPapaPapillon

    Warum eine Anzeige? Was bringt sie? Nichts.

    Kommentar von SturerEsel SturerEselSturerEsel

    Ja klar, bringt nichts ...

    § 123 Hausfriedensbruch

    (1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

    Kommentar von Andre25 Andre25Andre25

    also ganz klar anzeige erstatten!!!

    Kommentar von PapaPapillon PapaPapillonPapaPapillon

    Der Hausmeister und der Vermieter werden sich einen hieb- und stichfesten Grund für die Türöffnung basteln.

    Kommentar von SturerEsel SturerEselSturerEsel

    Das werden sie vor dem Richter - falls es zu einer Verhandlung kommt - wiederholen müssen.

  • 3
    Antwort von blondie1705 blondie1705

    Lass Dir so schnell wie möglich ein neues Schloss einbauen, dann kann keiner mehr rein. Du kannst ja einen Reserveschlüssel jemandem geben, dem Du wirklich vertrauen kannst. Ob Du Anzeige erstatten willst, bleibt natürlich Dir überlassen. Wenn es einmalig war, würde ich es mir überlegen, denn Du bist ja doch froh, dass es diesen Hausmeister gibt, der Pakete für Dich in Empfang nimmt. Dein Vermieter könnte unangenehm werden.

    Kommentar von SturerEsel SturerEselSturerEsel

    Irgendwo ist eine Grenze erreicht. Man muss nicht alles akzeptieren.

    Kommentar von blondie1705 blondie1705blondie1705

    Daher schreib ich ja, dass es Deine Entscheidung ist. Du musst dann aber auch mit den entsprechenden Konsequenzen rechnen.

    Kommentar von Andre25 Andre25Andre25

    ne, der hausmeister hat das 100pro veranlasst weil der extreme neugierig ist! eine anzeige bekommt der auf jeden fall.

  • 3
    Antwort von FabiHilft FabiHilft

    In vielen Mietverträgen wird dem Vermieter das Recht zugesprochen, die Wohnung jederzeit (ohne besonderen Grund) zu betreten. Vielleicht erst einmal einen Blick in besagten Vertrag werfen.

    Wenn es keine solche Klausel gibt: Anzeigen. Egal ob heute oder morgen. Aber was versprichst du dir davon? Schadenersatz? Für das weitere Mietverhältnis wird das nicht förderlich sein.

    Kommentar von laurajane29 laurajane29laurajane29

    Auch wenn es Mietvertrag drinsteht, glaube ich nicht das so eine Klausel wirksam ist.

    lg

    Kommentar von SturerEsel SturerEselSturerEsel

    Das darf der Vermieter nur, wenn Gefahr im Verzug ist.

    Kommentar von laurajane29 laurajane29laurajane29

    Eigenmächtige Kontrollbesuche nicht erlaubt

    "Der Vermieter darf die Mieträume jederzeit betreten". Eine Klausel, die gerne damit erklärt wird, dass man doch vielleicht mal an den Heizungsableser oder an die Haustechnik ran müsse, oder dass vielleicht doch mal ein Notfall vorliegen könnte

    Nix da! Diese Klausel ist ungültig. Der Vermieter darf das Haus oder die Wohnung nur in Anwesenheit und mit ausdrücklicher Zustimmung des Mieters betreten. (§ 858 BGB). Auch muss er einen solchen Besuch mindestens 24 Stunden zuvor ankündigen.

    Gerade gefunden bei http://www.zehn.de/vermieter-darf-ins-haus-4702606-10

    lg

    Kommentar von Andre25 Andre25Andre25

    vielen dank!!!

    Kommentar von FabiHilft FabiHilftFabiHilft

    Auch von mir ein dickes Danke!

    Kommentar von laurajane29 laurajane29laurajane29

    Dafür nicht! Mache ich gerne!

    lg

    Kommentar von Eichbaum1963 Eichbaum1963Eichbaum1963

    Und wenn im Mietvertrag drinsteht: "Jeden Morgen einen Handstand auf dem Balkon machen", würdest du das tun, @FabiHilft? ;))

    Wohl kaum! Und ebenso ist diese Klausel im Mietvertrag, die Wohnung jederzeit betreten zu dürfen, absolut unwirksam! Verstößt sogar gegen das Gesetz.

  • 2
    Antwort von MercedesPaolo MercedesPaolo

    was soll es bringen? bis die vorgeladen werden, hatten sie schon kontakt mit ihrem anwalt und somit auch eine plausible erklärung, warum sie die wohnung betreten mussten. danach wird man dir dein leben soversüßen, dass du gerne ausziehst. fehlt etwas in der wohnung,oder hat man etwas verwüstet??? dann rede mit dem vermieter, dass es ohne deine zustimmung nicht wieder vor zu kommen hat.

    Kommentar von PapaPapillon PapaPapillonPapaPapillon

    Schlaue, vernünftige und realistische Antwort.

    Alles andere ist Schaumschlägerei, billige Rechthaberei.

    Kommentar von MercedesPaolo MercedesPaoloMercedesPaolo

    danke papapapillon!

  • 2
    Antwort von derfishdl derfishdl

    Das reicht sicher auch noch, wenn du morgen Anzeige erstattest. Aber wenn du es heute noch machen kannst, ohne Probleme zu haben deshalb.. machs heute noch.

    Ich kann sehr gut verstehen und nachvollziehen, daß du im Moment total von der Rolle bist. Kein Wunder...

    Dein Vermieter oder der Hausmeister haben beide ohne deine Erlaubnis und dein Beisein absolut kein Recht, deine Wohnung zu betreten!

    Das hat höchstens die Polizei und ein Gerichtsvollzieher mit Gerichtsbeschluss. Sonst allenfalls die Feuerwehr im Notfall.

    Geh morgen zu Polizei, erstatte Anzeige und erkundige dich nach einem Anwalt, der sich mit solchen Sachen auskennt. Es wäre auch ratsam, nachzufragen, ob du das Recht hast, das Türschloss auszuwechseln.

    Kommentar von PapaPapillon PapaPapillonPapaPapillon

    Ach komm! Die Polizei wird die Anzeige aufnehmen, die beiden zur Stellungnahme auffordern und dann werden beide einstimmig sagen "Es war Rauch im Gang. Wir wollten sicher sein, dass kein Feuer in der Wohnung war." Ende der Geschichte.
    André hat Anwaltskosten, die Auslagen für ein neues Türschloss, viel viel Zeit aufgewendet und jetzt Streit mit dem Hausmeister und dem Vermieter. Er hat zwar Recht, aber ist trotzdem der Verlierer.

    Kommentar von Nils2 Nils2Nils2

    Das Recht, das Schloss auszuwechseln, hat man.

    Kommentar von PapaPapillon PapaPapillonPapaPapillon

    Recht haben und auf dem Recht beharren sind zwei ganz verschiedene Dinge.

    Kommentar von derfishdl derfishdlderfishdl

    Ja fein. Und deshalb akzeptiert man das mal eben so, daß Hausmeister und Vermieter sich in der Wohnung "mal umsehen" und hält brav die Klappe. Wo leben wir wir denn??

    Immer schön den Kopf in den Sand stecken.

  • 2
    Antwort von Fake33 Fake33

    Das ist doch Hausfriedensbruch² .. ich würde unbedingt eine Anzeige erstatten.. Der Vermieter hat überhaupt kein Recht ohne bedeutenden Grund unerlaubt in´s Haus zu kommen.. Ich würde nachkucken ob nix geklaut worden ist und dan sofort Anzeige erstatten.. anders wäre es natürlich du hast ein gutes Verhältniss zum Hausmeister ,, dann würde ich noch versuchen mit ihm zu reden ..

    Naya ich würde in anzeigen.

    Lg.Fake

    Kommentar von Andre25 Andre25Andre25

    kein gutes verhältnis zum hausmeister!!!! der ist sau neugierig, und versucht alles mit zu bekommen, wenn ich mir mal was bestelle, dann kommt er gleich im flur gucken was los ist, und geht auch nicht weg. der war sogar mal im mein keller und hat dort geschnüffelt, da habe ich ein auge zu gedrückt jetzt ist das maß aber voll!!!

  • 2
    Antwort von obermenzing obermenzing

    du kannst sie anzeigen - aber was trittst du damit los? bist du rechtschutzversichert? dann kannst du einen anwlat bitten ihn quasi zu ermahnen.

    oder du schreibst beiden per einschreiben das dir bewusst ist das beide UNBEFUGT in deiner wohnung gewesen sind. zudem unter falschem vorwand.

    dies untersagst du beiden hiermit und erwähnst strafrechtliche maßnahmen.

    der vermieter ist eigentümer aber er darf dennoch NICHT ohne deine erlaubnis DEINEN besitz zu betreten.

    wenn das so einfach wäre gäbe es auch keine mieter die trotz mietschulden weiter in ihrer wohnung sitzen und sich totlachen. du hast als mieter viele viele möglichkeiten dich zu wehren.

    Kommentar von Andre25 Andre25Andre25

    ich bekomme herzt4 zur zeit, das heisst ich kann mir ein beratungsschein holen, und den bei mein anwalt vorzeigen. habe ein guten anwalt der sehr menschlich ist.

    Kommentar von PapaPapillon PapaPapillonPapaPapillon

    Der Einschreibe-Brief ist ein guter Rat, aber wozu der Anwalt? Es ist ja kein Schaden entstanden.

    Kommentar von obermenzing obermenzingobermenzing

    der anwalt zeigt das man doch nicht so hilflos ist wie man evtl aussieht

  • 2
    Antwort von carina007 carina007

    Ich würde die Polizei direkt holen so können sie sich gleich den Hausmeister schnappen ohne das der noch mit dem Vermieter rumkungeln kann. Anzeige erstatten und zwar sofort.Lass dir das nicht gefallen und sofort auch das Schloss deiner Wohnung austauschen.

    Kommentar von obermenzing obermenzingobermenzing

    ich stelle mir gerade vor wie 2 polizisten die sonst nix zu tun haben einen hausmeister dingfest machen und ihn abführen damit er keine weiteren straftaten wie telefonieren oder sprechen begehen kann ;-))))

    Kommentar von Andre25 Andre25Andre25

    ich denke das nicht so gut!!! anzeige morgen, und kunglen können die sowieso.

    Kommentar von carina007 carina007carina007

    ;-)))

    Kommentar von PapaPapillon PapaPapillonPapaPapillon

    Kein Polizist wird je kommen und sich den Hausmeister schnappen.

    Kommentar von carina007 carina007carina007

    o doch.;-)

  • 2
    Antwort von NexusWings NexusWings

    Mach auf jeden Fall eine Anzeige, dass ist strafbar unbefugt bei dir in die Wohnung zu gehen

  • 2
    Antwort von AsK3r AsK3r

    SOFORT anzeige erstatten

    Kommentar von PapaPapillon PapaPapillonPapaPapillon

    Warum denn? Was ist das Ziel, der Nutzen einer Anzeige. Ist das nicht amtlicher Leerlauf?

  • 2
    Antwort von AkamiXx AkamiXx

    ohne deine einwilligung dürfen die das garnet. anzeige würde ich auf jedenfall sagen. is auch strafbar. geh die als erstes mal anzeigen!

    Kommentar von PapaPapillon PapaPapillonPapaPapillon

    Warum denn?

  • 1
    Antwort von mamavon4 mamavon4

    Hallo,also eine Anzeige würde ich nicht erstatten,aber dennoch - auch wenn´s auf deine Kosten geht - das Türschloß auswechseln. Weder der Vermieter noch der Hausmeister dürfen einen Schlüssel deiner Wohnung besitzen.Auch für den Fall das du mal 6 Wochen nicht zu Hause bist und sagen wir mal durch einen Wasserrohrbruch muß man in deine Wohnung,darf der Vermieter keinen Schlüssel einbehalten. In solch einem Fall gibt man vorher seinen Schlüssel seinem Nachbarn des Vertrauens oder aber der Vermieter öffnet,natürlich begründet deine Tür. Ich hatte so etwas mit meinem alten Vermieter,er bestand darauf einen Schlüssel meiner Wohnung bei sich zu halten.Ich habe meinen Anwalt gefragt und er sagte das DARF ER NICHT !!!Ich habe das Schloß ausgewechselt und gut war´s.

  • 1
    Antwort von boudicca boudicca

    anzeige erstatten wegen unbefugtes betreten und hausfriedensbruch.

    Kommentar von PapaPapillon PapaPapillonPapaPapillon

    Bringt gar nichts.

  • 1
    Antwort von horndog horndog

    also die duerften nicht in deine wohnung rein ohne deine einverstaendnis, also wenn ich du waere, waere ich heute noch zu polizei gehen und die anzuzeigen die duerfen nur rein wenn was vorliegt z.b. wasserrohrbruch oder sowas in der art aber sonst nur mit vorankuendigungen oder mit absprache.

    Kommentar von PapaPapillon PapaPapillonPapaPapillon

    Warum gleich anzeigen? Was ist der Nutzen?

  • 1
    Antwort von Sportler69 Sportler69

    Dein Vermieter muss eine Wohnungsbesichtigung mindestens eine Woche vorher ankündigen und darf diese natürlich nicht einfach so betreten.

    Das vorgehen deines Vermieters zeigt ja das er offensichtlich keinen Respekt vor deiner Privatsphäre hat.

    Eine Strafanzeige würde ich mir aber gut überlegen. Hast du Zeugen? Wenn es zu einem Prozess kommen sollte müssen die Dinge die du deinem Vermieter vorwirfst ja bewiesen werden.

    Am besten redest du mal mit deinem Vermieter.

    Kommentar von PapaPapillon PapaPapillonPapaPapillon

    Zu einem Prozess würde es eh nie kommen. Ein Delikt ohne Schaden kann ohne Verhandlung schriftlich gerichtet wreden. In diesem Falle hat André keine Chancen. Vermieter und Hausmeister werden sich geschickt absprechen.

  • 1
    Antwort von laurajane29 laurajane29

    Du kannst auch erst morgen die Anzeige erstatten! Aber ich würde es noch heute tun! Hast du Zeugen die das Gespräch mit dem Hausmeister mitbekommen haben? Wäre sehr hilfreich für dich, wenn nicht ist es aber auch nicht tragisch.

    lg

  • 1
    Antwort von tinimini tinimini

    Erst mal nur eine Verwarnung, wenn das noch mal passiert ,dan mit Anzeige drohen.

  • 1
    Antwort von Dosar Dosar

    Am besten heute, aber du warst doch schon dort?

    Kommentar von Andre25 Andre25Andre25

    ne, habe angerufen bei der polizei und gefragt was ich machen kann! soll ich heute noch hin? oder reicht morgen vormittag? danke

    Kommentar von Dosar DosarDosar

    Besser wäre sofort.

    Kommentar von PapaPapillon PapaPapillonPapaPapillon

    Warum wäre besser sofort? Es ist schon nach 17 Uhr. Man wird André sagen: "Kommen Sie am Freitag um 9 Uhr wieder." Es ist ja nichts passiert.

    Kommentar von Dosar DosarDosar

    Tolle Einstellung!

Diese Frage

Verwandte Fragen

Verwandte Tipps

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.