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Bitte um hilfe ist wichtig!!!!!!!!!!!!

gefragt von Bernd120 am 14.10.2008 um 13:59 Uhr

Wurde von einem 12järigen ins Gesicht geschlagen.Es war dazu noch der letzte Schultage vor dem Ferien.Er schlug mich von hinten mit Faust ins gesicht.(genau in die Nase).Meine Nase begann heftig zu bluten dass meine ganze Kleidung voller Blut war.(Der junge haute schnell ab.)Also bin mit meinen schweren Ranzen ins Krankenhaus gegangen.Und das Krankenenhaus gab mir dann was für die Kühlung der Nase.Und ruften schnell meine ELtern an um mich abzuhohlen.Meine Eltern wissen jetzt von dem Vorfall.Und gangen zur Polizei um ein Bericht zu schreiben.Und zum Anwalt zu gehen.Wir haben auch ein A-test von das Krankenhaus.Meine Eltern haben heute eine Termin beim Anwalt.Der junge ist ja noch 12 und kann nicht bestraft werden da er keine 14 ist.Ich habe aber gehört dass man von seiner Krankenkasse eine Geldsumme bekommt stimmt dass????DANKE IN VORAUS


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GerdaG
beantwortet von GerdaG am 14. Oktober 2008 14:00
10x
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Der Anwalt kann eine entsprechende Forderung stellen.


MuskeTier
beantwortet von MuskeTier am 18. Oktober 2008 17:37
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Interessant, daß Du Deine Nase am Hinterkopf trägst.

Schlag das nächste Mal zurück - aber richtig !!

Du hast ja jetzt gesehen, wie´s läuft.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 14. Oktober 2008 14:07
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da du scheinbar auch nicht geschäftsfähig und deliktfähig bist, überlasse die ganze Sache bitte deinen Eltern und dem Anwalt..


wolle59
beantwortet von wolle59 am 14. Oktober 2008 14:01
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nein,wie kommst du denn auf das schmale Brett?


anonym
beantwortet von docbde am 14. Oktober 2008 14:02
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Nö, nix Krankenkasse.

Aber zivilrechtlich von dem Jungen. Strafrechtlich ist der zwar nicht zu belangen, aber er kann sehr wohl einschätzen, dass sein Handeln unrecht und gefährlich ist. Aber wer rennt wegen ner Pausenhofklopperei schon zum Anwalt? Deine Eltern habens wohl nötig.

Kommentar von 9e88a7a7087c280f05339cb3ca37b9a2smallbina84 am 14. Oktober 2008 14:09

Wenn der Junge der geschlagen hat, keine reaktion bekommt, dann wird er doch wohl eher denken, das er damit durchkommt und wird es immer wieder machen. Ich hätte genauso gehandelt und wäre zum Anwalt gegangen.. Der muss doch merken, das es so nicht geht und er nicht einfach mal so draufschlagen kann, wie's ihm passt..

Kommentar von docbde am 14. Oktober 2008 14:24

Naja, regelt man sowas nicht mit einem Besuch bei den Eltern, die dann ihrem Sprössling sicher mal die Leviten lesen werden? Anwalt ist ja schon ein scharfes Geschütz.

Kommentar von 9e88a7a7087c280f05339cb3ca37b9a2smallbina84 am 14. Oktober 2008 14:33

ja, im Grunde hast du Recht. Aber es gibt leider eltern, die solches Verhalten ihrer Kinder tolerieren und nichts dagegen unternehmen.


ralli16
beantwortet von ralli16 am 14. Oktober 2008 14:07
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Menschen vor Vollendung des 14. Lebensjahres sind als Kinder strafunmündig (§ 19 StGB).


Tremor
beantwortet von Tremor am 14. Oktober 2008 14:12
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den weg zum anwalt würde ich nicht gehen, besser wäre es wenn sich deine eltern mit den eltern des "gegners" in verbindung setzen würden. und die ganze sache in einem persönlich gespräch in dem auch du dabei sein solltest, (sowie dein "gegner") zu klären. ob die kosten für die reinigung deiner sachen erstattet werden müßen, müßten deine eltern klären.


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