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Bitte um Hilfe, heute wird mein künftiger Gebrauchtwagen vom Autohaus zugelassen

Frage von hexi123 hexi123

und ich will es nicht mehr, da ich bisher keine Probefahrt machen konnte (angeblich war es zum TÜV und kein rotes Kennzeichen) und habe den KFZ-Brief und Zulassung bisher nicht gesehen, war angeblich nicht da. KAnn ich zurücktreten??

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Antworten (8)

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    Antwort von GerdaG GerdaG

    Du hast einen Kaufvertrag unterschrieben. Weißt Du, was ein Vertrag bedeutet?

    Zurücktreten kannst Du jetzt nur, wenn Dir der Verkäufer etwas arglistig verschwiegen hat. Und auch das ist schwierig.

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    Antwort von melle050976 melle050976

    Meiner Meinung nach hast Du als Privatperson 14 Tage Widerrufsrecht, egal bei welchem Vertrag. Such Dir noch ein paar Paragraphen heraus und hau diese dem Händler auf den Tisch. Wenn er um seinen Ruf besorgt ist, wird er sich mit Dir einigen. Ansonsten gibt heute tatsächlich noch Kulanz unter den Geschäftsleuten. Viel Glück.

    Kommentar von eisieis111 eisieis111

    so seh ich das auch.

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    Antwort von maiki01 maiki01

    Kufvertrag ist unterschrieben? Zulassung konntest Du ja nicht sehen, wenn er abgemeldet war, er wird ja erst heute auf dich zugelassen. Und das mit der Probefahrt überlegt man, bbevor man was unterschreibt. Den mußt Du jetzt nehmen.

    Kommentar von Tinkabell68 Tinkabell68Tinkabell68

    Da hast Recht,man überlegt vorher

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    Antwort von Husband Husband

    Wenn Du einen Vertrag unterschrieben hast, ist das nun ein wenig spät dafür!

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    Antwort von andreas48 andreas48

    nein, denn es heisst Vertrag..lass dir aber den schriftlichen Zusatz geben, dass das Auto ohne Probefahrt übernommen wurde und pass auf, dass kein Gewährleistungsausschluß oder Garantieauschluß vermerkt ist und auch der Zusatz Verkauft, wie gesehen nicht existent ist..

    Kommentar von Regenmacher RegenmacherRegenmacher

    Ein Händler darf den Zusatz: "Gekauft, wie gesehen" schon lange nicht mehr benutzen. Er kann sich aus der einjährigen Gewährleistung nicht mehr verabschieden.

    Ein unseriöser Händler wird höchstenfalls versuchen, das Fahrzeug im Auftrag einer Privatperson zu verkaufen, um die Gewährleistung zu umgehen.

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    Antwort von mecanoqueen mecanoqueen

    Nöö, wenn du den Kaufvertrag unterschrieben hast, dann natürlich nicht. Hat dich ja schließlich niemand gezwungen, das Ding blind zu kaufen.

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    Antwort von Sumselbiene Sumselbiene

    Hast du den Kaufvertrag schon unterschrieben? Dann wird es schwierig. Aber versuchen kannst du es. Einfach anrufen.

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    Antwort von migrowe migrowe

    Nein.

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