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Bitte um Hilfe danke

Frage von JabbaJibJabJab JabbaJibJabJab

Es geht um einen BaföG antrag...hier sind die Daten von meinem Vater gewollt:

Für alle Nachfolgenden Fragen sind die Verhältnisse im vorletzten Kalenderjahr vor Beginn des Bewillungszeitraumes maßgebend.....also die des Kalenerjahres 2009.......

Jetzt stehen da 3 Sachen die ich garnicht verstehe:

Wurden Sie für das Jahr 2009 zur Einkommenssteuer veranlagt.......

dann

Werden Sie noch für das Jahr 2009 zur Einkommenssteuer veranlagt?

und als letztes

Erfolgte eine Antragsveranlagung nach Paragraph 46 Abs. 2 Nummer 8EStG (früherer Lohnsteuerausgleich)? Die Veranlagung erfolgte zusammen mit a) dem derzeitgen Ehegatten b)dem Vater des Auszubildenden c) der Mutter des Auszubildenden...

Ich weiß es ist viel aber ich höffe ihr könnt mir helfen

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Antworten (1)

  • 0
    Antwort von MistrF MistrF

    Wenn er gearbeitet hat und nicht extrem wenig verdient hat, dann wird er wohl Einkommenssteuer (Lohnsteuer) gezahlt haben - also wurde er zur Einkommenssteuer veranlagt.

    Er hat wahrscheinlich auch den Lohnsteuerjahresausgleich gemacht (ggf. bei einem Lohnsteuerhilfeverein). Da kann er sich dann mit seiner Frau gemeinsam veranlagen lassen (wen diese ein geringes Einkommen hat, kann sich das lohnen) oder eben beide getrennt den Antrag abgeben.

    Kann ja auch sein, er ist selbständig, dann weiß ich es nicht.

    Kommentar von JabbaJibJabJab JabbaJibJabJab

    Er hat eine Lohnsteuererklärung abgegeben also einfach ja ankreuzen und die kopie schicken?

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