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Bitte um Hilfe bzw. Rat !!!

Frage von Zeus1607 Zeus1607

Hallo Ihr lieben,

ich habe folgendes Problem,mein damaliger Freund ist einfach,ohne mein wissen (da ich arbeiten war) zu einem Tierarzt gefahren,da er am Auge erkrankt war!Mein Hund hatte auch eine OP gehabt,allerdings auch bei meinem Haustierarzt,wo ich selbstverständlich hingefahren wäre,wäre dies Not gewesen!!! Klar es ist mein Hund,ist auch nachweisbar! Jetzt bekomme ich die zweite Mahnung des Tierarztes und werde aufgefordert den Betrag zu zahlen! Ich würde gern wissen,ob ich dies muss,da es nicht notwendig war und der Hund auch bei einem anderen Tierarzt in Behandlung ist/war!

Ich würde mich wirklich sehr freuen,wenn Ihr mir einen Rat oder sogar sagen könnt, wie dort die Rechtslage ist!

 

Ich bedanke mich schon mal für Eure Hilfe!

Liebe Grüße

Frauchen von Zeus

 

 

 

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Antworten (4)

  • 3
    RatgeberHelden Antwort von imager761 imager761

    Der Gesetzeslage nach war dein Freund verpflichtet, einem verletzten, schmerzleidenden Tier medizinische Hilfe zu beschaffen.

    Formal ist er als Auftraggeber dem Tierarzt zwar zur Zahlung verpflichtet, bekommt das Geld aber von dir als Halter zurück.

    Daher macht es Sinn, die Rechnung direkt zu begleichen.

    HTH

    G imager761

    Kommentar von Naturkind NaturkindNaturkind

    DH. Das sehe ich genauso!

  • 2
    Antwort von Naturkind Naturkind

    Du solltest Deinen Freund dankbar sein, das er überhaubt mit ihm zum Tierarzt ging und sich verantwordentlich zeigte. Du bist echt undankbar und willst jetzt nichtmal die Rechnung zahlen. TZTZ. Unglaublich!

  • 0
    RatgeberHelden Antwort von TygerLylly TygerLylly

    Zahl die Rechnung und gut ist-es ist immerhin dein Hund!

  • 0
    Antwort von guterwolf guterwolf

    Ich würde dem TA mal zurück schreiben, dass du nicht bei ihm warst und auch keinen Auftrag erteilt hast mit deinem Hund dort hin zu gehen. Dann die Adresse vom Freund beifügen und mitteilen, dass er sich bitte an diesen wenden soll.

    Könnte ja Hinz und Kunz mit einem fremden Hund zum TA gehen und dem Halter die Rechnung zukommen lassen.

    Kommentar von TygerLylly TygerLyllyTygerLylly

    Der wird das Geld aber von ihr zurückfordern-was auch rechtens wäre.

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