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Bitte um Hilfe bei Insolvenz fragen

Frage von Tetejka Tetejka

Hallo,ich habe da eine frage, am 21.12.09 hat mein Chef Insolvenz angemeldet,der ISOVerwalter hat gesagt die Firma wird dicht gemacht und alle (12) MA werden gekündigt, bis heute habe ich aber noch nichts bekommen,meine frage:Darf der ISOVerwalter eine Kündigung rückwirkend aufstellen?Wenn ja wer bezahlt für die zeit von ISO Anmeldung bis Kündigung?Ich habe bei BA angerufen aber die haben gesagt ich soll mich melden wenn die Kündigung da ist. Der ISOVerwalter hat vor eine Woche die ganze Dokumente von der Firma genommenen wie lange kann es dauern bis ich das Insolvenzgeld bekomme?Ich habe schon seit über 3 Monaten kein Geld von mein Chef gesehen.Danke in voraus für eure antworten

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Antworten (5)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von tanja1959 tanja1959

    Ich kann da "gerwitt" nur Recht geben!

    Bei der Insolvenz unseres AG und nachdem uns der Insolvenzverwalter nur hingehalten hat, sind wir damals (alle Mitarbeiter gemeinsam!) zu einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht. Dieser hat sich sofort mit dem Insolvenzverwalter, Gericht und dem Arbeitsamt in Verbindung gesetzt und wir hatten bereits nach 1 Woche unser erstes Konkursausfallsgeld (=Lohnersatz) bekommen und er hat auch alles wegen den ausstehenden Löhnen geregelt.

    Ihr könnt aber auch, falls Jemand von Euch bei der Gewerkschaft ist, anfragen, ob sie für euch gemeinsam tätig werden. Das alles muss aber schnellstens geschehen, damit ihr event. noch zu euren offen Lohnforderungen kommt.

    Wer von euch AN seine Miete und Lebensunterhalt nicht mehr bezahlen kann, sollte umgehend zum Sozialamt und Vorschuss beantragen, bis ihr Arbeitslosengeld bekommt, das wird dann anschliessend verrechnet (nicht abwimmeln lassen, die sind dazu verpflichtet, in solchen Notlagen zu helfen).

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    Antwort von MeAmy MeAmy

    Hallo,

    das Insolvenzgeld wird für Lohn gezahlt der für die letzten drei Monate vor Insolvenz-Eröffnung ( Achtung: ist nicht das Datum der Stellung des Insolvenzantrags!) aussteht.

    Üblicherweise setzt sich der Insolvenzverwalter umgehend mit der Arbeitsagentur in Verbindung um eine sog. Vorfinanzierung , d.h. Auszahlung vor Insolvenzeröffnung zu erreichen.

    Den ausstehenden Lohn kannst du, wenn das Verfahren eröffnet wurde, zur Insolvenztabelle anmelden. hier sind deine Chancen gut, alles zu erhalten- sofern noch Vermögen ( oder wie der Insolvenzverwalter sagt: Masse) vorhanden ist.

    hier kannst du mehr lesen; www.insolvenz-ratgeber.de/insolvenzarbeitgeber/

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    Antwort von Meinereiner67 Meinereiner67

    Man sollte keinesfall Lohnrückstände auflaufen lassen.-Das kann sich bei der Berechnung v. Insoausfallgeld u. ALG nachteilig auswirken.-du hast erstmal n Zurückbehaltungsrecht.-D.h. Ohne Moos nix los, o. Ohne Lohne keine Arbeitsleistung.-Das sollte man unbedigt schon ca. 1 Woche nachdem der 1. Lohn nicht kommt ankündigen.-geh am besten zu nem Anwalt.-Wenn 3 Löhne ausgefallen sind hättest du das Recht selbst zu kündigen,-ohne Sperrzeit.-

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    Antwort von uwe8888 uwe8888

    Normaleweise gibt es da eine Insolvenzmasse, an die kommst du aber nur ran, wenn du dir einen Titel holst. Rede doch mal mit deinen ex-kollegen , ob die schon was eghört haben , ansonsten würde ich zum Anwalt gehen, das kann noch Monate dauern. Kündigungen sind ab dem Tage der Zustellung wirksam, schon gar nicht rückirkend, und bedürfen der Schriftform. Ich frage mich nur, warum du 3 Monate gewartet hast ???

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    Antwort von gerwitt gerwitt

    Ich würde mich hier nicht auf Rechtsrat verlassen. Bist du Mitglied einer Gewerkschaft? - Dann wende dich an deine Gewerkschaft. Ansonsten empfehle ich dir sehr, einen Anwalt für Arbeitsrecht zu finden und dort Rat einzuholen, damit dir kein Geld durch die Lappen geht. Das Insolvenzrecht ist kompliziert und das Arbeitsrecht noch dazu. Besser, du lässt dich fachlich beraten. Viel Erfolg!

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