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Bitte um Hife bzw. Rat Dringend: der Vermieter hat den Schloss gewechselt ohne zu warnen?

gefragt von casa2004 am 27.11.2008 um 13:53 Uhr

Ich bin seit 1.10.08 als Mieter von 1Zi-whg. letzte Zeit gab ständig kontrolle vom Vermieter, er geht rein in der Whg ohne mich zu fragen und mich zu warnen usw das habe ich bemert als in der Küche und Bad-zimmer, leider habe ich keine Beweis!! habe ich ihn angesprochen deswegen, und meinte er kontrolliert ob Heizung, wasser und strom etc auch in meiner Abwesenheit aus oder nicht!! den alle neben Kosten sind in der Miete enthalten... daurch ist ist zu einer Streit gekommen! und ich habe ihm gesagt falls er das wieder tut werde ich mich an der Polizei melden... (Ich habe leider keine ahnung wie man mit solche Sachen Miete Vertrag Polizei Gericht etc umgeht und bin neu in dieser Stadt wegen Diplomarbeit) Gestern abend kam ich nach hause und der Schloss ist gewechselt wurde. dh ich kann jetzt zu meiner Whg nicht rein gehen, die Miete habe ich bezahlt und habe Ich Beweis dafür, er hat mir die Whg auch nicht gekündigt!!! ich habe die Polizei angerufen, aber sie meinten es ist ein Zivilrechtliche Probleme dh die Polizei kann nichts machen, und ich muss ans Amtsgericht. wie soll ich damit am besten umgehen, und was soll ich machen! Ich habe zwar nicht viele sachen drin aber es ist immer meine Miete Whg und ich zahle ja nicht wenig es sind 290euro für nur 25qm!!! Ich kann bei bekannten jetzt schlafen aber was kann ich machen. ich kriege ja auch nur 700euro im Monat/Dipl-Arbei


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anonym
beantwortet von sternschnups am 27. November 2008 13:55
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klagen. vermieter darf keinen schlüssel behalten während der vermietung. schloss aufbrechen lassen und mieter rechnung schicken. bau dir ein neues schloss ein

Kommentar von Bdeea491ff109356d11da59e864ad080smallNellina am 27. November 2008 13:57

DH, kurz und buendige Korrekte Antwort. Der Vermieter darf den Mieter nicht ohne Grund auf die Strasse setzen geschweige denn das Schloss auswechseln.

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 27. November 2008 13:57

wenn er das Schloß aufbrechen lässt muss er auch die rechnung bezahlen..

Kommentar von sternschnups am 4. Dezember 2008 14:01

nee sorry, vermieter trägt die rechnung. ist doch klar, er hat sich nicht vertragsgemäß verhalten


Denise180685
beantwortet von Denise180685 am 27. November 2008 13:58
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rufe nocheinmal bei der Polizei an, sage ihnen, dass du unrechtmäßig aus deiner Wohnung ausgesperrt wurdest von deinem Vermieter. Danach sagst du ihnen, du möchtest eine Anzeige wegen Hausfriedesbruch machen gegen deinen Vermieter und dann nmm dir einen Anwalt, erwirke eine Unterlassungsklage, das bedeutet, der Vermieter musss dich in die Wohnung lassen, darf nicht rein und so weiter, bis ein Richter ein Urteil gefällt hat. Nimm dir auf jeden Fall einen Anwalt, das Geld musst du zwar erst bezahlen, bekommst es aber wieder, da du den Fall gewinnst! Viel Erfolg!!!!

Kommentar von coolpix am 27. November 2008 14:02

Wie Denise180685 dir die Frage Beantwortet ist es vollkommen richtig. (Vermiete selber Wohnungen)

Kommentar von Saarland60 am 27. November 2008 14:05

Anwalt? Unterlassungsklage? Das dauert viel zu lange. Amtsgericht, Eilantrag, einstweilige Verfügung, fertig.

Kommentar von 4f4723589a7882776b1169a2a332cdf5smallDenise180685 am 27. November 2008 14:20

Eilantrag birgt viele Risiken, da er keinen Beweis für den Hausfriedensbruch hat und das kostet ihn ne ordentliche Stange

Kommentar von Saarland60 am 27. November 2008 14:30

Eilantrag wegen Hausfriedensbruch? Seufz! Ein Eilantrag kann sich nur auf eine einstweilige Verfügung beziehen, hier genügt eine Glaubhaftmachung und die Dringlichkeit, es nicht einmal ein Beweis notwendig. Hausfriedensbruch ist ein Straftatsbestand, der mit einer einstweiligen Verfügung überhaupt nichts zu tun hat. Das eine ist einstweiliger Rechtsschutz, das andere ein strafrechtlicher Vorhang. Ergo: absolut kein Risiko.

Kommentar von Simple_avatar5smallTabaluga1961 am 15. Dezember 2008 22:08

das er nicht in die Wohnung kann ist doch Beweis genug.


anonym
beantwortet von Saarland60 am 27. November 2008 14:04
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  1. Der Vermieter darf einen Schlüssel zu deiner Wohnung behalten, wenn das im Mietvertrag ausdrücklich so vereinbart ist. Er dürfte deine Wohnung aber trotzdem nur im Notfall betreten, ansonsten ist das Hausfriedensbruch. Nachdem du festgestellt hast, dass dein Vermieter möglicherweise unerlaubt in deiner Wohnung war, hättest du ganz einfach das Türschloss auswechseln sollen. Die 10 Eur für ein neues Schloss wirst du wohl haben.
  2. Selbstverständlich darf dich der Vermieter nicht aussperren. Das ist ganz klar rechtswidrig, allerdings auch wirklich eine zivilrechtliche Sache, mit der die Polizei zunächst nichts zu tun hat.
  3. Es gibt 2 Möglichkeiten: Du gehst zum Amtsgericht und erwirkst dort eine so genannte einstweilige Verfügung darüber, dass der Vermieter die Tür sofort wieder öffnen muss (ein Rechtspfleger am Amtsgericht wird dich dort kostenlos beraten). Oder du rufst einen Schlüsseldienst, lässt die Tür öffen, musst das allerdings erst mal bezahlen und stellst dann deinem Vermieter diese Kosten in Rechnung.
Kommentar von 70185f06afc9f9a7c353196dbfdd234fsmallImbecillitas am 27. November 2008 14:36

DH.

Kommentar von E7cd1c44f6b48125d3670b78d3e5ae3bsmallMalkia am 27. November 2008 14:47

So ist es richtig.


vitaminpille
beantwortet von vitaminpille am 27. November 2008 13:56
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oh mein gott! Ab zur Rechtsberatung, ab zur Polizei... Der hat einen Schlüssel zu deiner Wohnung? Die dürfen den (leider, das hab ich mir mal gedacht, als ich mich ausgesperrt hab) nicht behalten


mauseengel
beantwortet von mauseengel am 27. November 2008 13:56
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Ne oder!? Ich glaub dein Vermieter hat ne Meise! Sofort zum Anwalt und wie schon geschrieben keine Miete mehr bezahlen!!


mexxima
beantwortet von mexxima am 27. November 2008 13:56
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Der Vermieter darf deine Wohnung nicht betreten, selbst dann nicht, wenn du nicht zahlst. Eine Ausnahme wäre "Gefahr in Verzug" (Wasseraustritt etwa). Das Austauschen des Schlosses ist nicht legal. Nimm dir einen Anwalt!


fabienne1997
beantwortet von fabienne1997 am 27. November 2008 13:55
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ach du SChei...Vermieter gibts!!! Ja dann schnellstens zum Gericht und KEINE Miete mehr bezahlen...der spinnt wohl!

Kommentar von 740d3a1667a8757b49150f2f8b038c9esmallSahaki am 27. November 2008 13:57

Der Vermieter darf gar nicht ohne deine Zustimmunmg in deine Wohnung.. Schloß aufbrechen lassen(kostet dich aber ne Menge) und ein neues Schloß einsetzen lassen ( der Vermieter hat keinen Anspruch auf einen Zweitschlüssel


zahraa
beantwortet von zahraa am 27. November 2008 13:55
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du musst die polizei einschalten.erstens ist es eindringen in die privatsphäre und ohne ein wichtigen grund das schloss auswechseln geht nicht.polizei anwalt auszug.

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 27. November 2008 13:57

die Polizei unternimmt gar nichts..das ist nicht ihr Problem..

Kommentar von 45502f6b02563050eedcc750e383a0ffsmallzahraa am 27. November 2008 13:58

das wäre mir egal ich würd den idioten anzeigen.

Kommentar von 70185f06afc9f9a7c353196dbfdd234fsmallImbecillitas am 27. November 2008 13:59

dann erzähl mal.

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 27. November 2008 13:58

Polizei? Lies die Frage nochmal genau.


anonym
beantwortet von Lucas am 27. November 2008 13:56
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Am besten gehst Du noch heute zum Mieterverein in Deiner Stadt /Region.


Imbecillitas
beantwortet von Imbecillitas am 27. November 2008 13:57
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hmm. eigentlich müßte dir die polizei da schon helfen. sind ja schließlich noch deine sachen in der wohnung. du müßtest denen halt nachweisen dass du da wohnst und der vermieter müßte sich rechtfertigen...


anonym
beantwortet von carlotac1 am 27. November 2008 13:57
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Gehe sofort zum Mieterbund. Kostet pro Jahr ca. 50,- /60,- €. Die werden dich beraten. Das Problem wirst du wohl alleine nicht lösen können.


Ghoul
beantwortet von Ghoul am 27. November 2008 13:59
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Was sagt denn dein Vermieter dazu?

...PS. Ich hoffe deine Diplomarbeit ließt sich besser ;)

Kommentar von 70185f06afc9f9a7c353196dbfdd234fsmallImbecillitas am 27. November 2008 14:01

wahrscheinlich ist sein englisch weitaus besser als sein deutsch, aber bei ner englischen frage hättest du wohl erst recht rumgemosert.


miramanee
beantwortet von miramanee am 27. November 2008 14:02
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Eine Vermietung ist eine Eigentumsübertragung. Während der Mietzeit hat der Vermieter kein Eigentumsrecht mehr und darf den vermieteten Wohnraum nicht mehr betreten. Er darf auch keine Schlüssel behalten oder Schlösser auswechseln. Die Wohnung ist nach GG Artikel 13 geschützt.

Ich empfehle eine Klage wegen Verletzung der Wohnung und Hausfriedensbruch. Ferner würde ich ein eigenes Schloss einsetzen. Wichtig ist: Sofort handeln.


anonym
beantwortet von Leisesprecher am 27. November 2008 14:28
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nun hast du schon so viele gute und mir richtig erscheinende Antworten bekommen, dass ich wenig hinzu zu fügen haben, außer: Wenn du wenig Geld zur Verfügung hast, gibt es zusätzlich zur Prozesskostenbeihilfe eventuell auch einen Gutschein für den Anwalt von der Arge.


anonym
beantwortet von casa2004 am 27. November 2008 14:31
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Vielen Dank alle.

Ich wende mich zu einem Rechtspfleger!

1000 Danke alle


sam99
beantwortet von sam99 am 26. Februar 2009 19:51
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Aufbrechen lassen, Schloß wechsern lassen und dem Vermieter keinen Schlüssel abgeben, das ist dein gutes Recht. Geht er einfach ohne deine Einwilligung in die Wohnung, ist das Hausfriedensbruch.


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