Ich bin seit 1.10.08 als Mieter von 1Zi-whg. letzte Zeit gab ständig kontrolle vom Vermieter, er geht rein in der Whg ohne mich zu fragen und mich zu warnen usw das habe ich bemert als in der Küche und Bad-zimmer, leider habe ich keine Beweis!! habe ich ihn angesprochen deswegen, und meinte er kontrolliert ob Heizung, wasser und strom etc auch in meiner Abwesenheit aus oder nicht!! den alle neben Kosten sind in der Miete enthalten... daurch ist ist zu einer Streit gekommen! und ich habe ihm gesagt falls er das wieder tut werde ich mich an der Polizei melden... (Ich habe leider keine ahnung wie man mit solche Sachen Miete Vertrag Polizei Gericht etc umgeht und bin neu in dieser Stadt wegen Diplomarbeit) Gestern abend kam ich nach hause und der Schloss ist gewechselt wurde. dh ich kann jetzt zu meiner Whg nicht rein gehen, die Miete habe ich bezahlt und habe Ich Beweis dafür, er hat mir die Whg auch nicht gekündigt!!! ich habe die Polizei angerufen, aber sie meinten es ist ein Zivilrechtliche Probleme dh die Polizei kann nichts machen, und ich muss ans Amtsgericht. wie soll ich damit am besten umgehen, und was soll ich machen! Ich habe zwar nicht viele sachen drin aber es ist immer meine Miete Whg und ich zahle ja nicht wenig es sind 290euro für nur 25qm!!! Ich kann bei bekannten jetzt schlafen aber was kann ich machen. ich kriege ja auch nur 700euro im Monat/Dipl-Arbei
klagen. vermieter darf keinen schlüssel behalten während der vermietung. schloss aufbrechen lassen und mieter rechnung schicken. bau dir ein neues schloss ein

rufe nocheinmal bei der Polizei an, sage ihnen, dass du unrechtmäßig aus deiner Wohnung ausgesperrt wurdest von deinem Vermieter. Danach sagst du ihnen, du möchtest eine Anzeige wegen Hausfriedesbruch machen gegen deinen Vermieter und dann nmm dir einen Anwalt, erwirke eine Unterlassungsklage, das bedeutet, der Vermieter musss dich in die Wohnung lassen, darf nicht rein und so weiter, bis ein Richter ein Urteil gefällt hat. Nimm dir auf jeden Fall einen Anwalt, das Geld musst du zwar erst bezahlen, bekommst es aber wieder, da du den Fall gewinnst! Viel Erfolg!!!!
Wie Denise180685 dir die Frage Beantwortet ist es vollkommen richtig. (Vermiete selber Wohnungen)
Anwalt? Unterlassungsklage? Das dauert viel zu lange. Amtsgericht, Eilantrag, einstweilige Verfügung, fertig.
Denise180685 am 27. November 2008 14:20 Eilantrag birgt viele Risiken, da er keinen Beweis für den Hausfriedensbruch hat und das kostet ihn ne ordentliche Stange
Eilantrag wegen Hausfriedensbruch? Seufz! Ein Eilantrag kann sich nur auf eine einstweilige Verfügung beziehen, hier genügt eine Glaubhaftmachung und die Dringlichkeit, es nicht einmal ein Beweis notwendig. Hausfriedensbruch ist ein Straftatsbestand, der mit einer einstweiligen Verfügung überhaupt nichts zu tun hat. Das eine ist einstweiliger Rechtsschutz, das andere ein strafrechtlicher Vorhang. Ergo: absolut kein Risiko.
das er nicht in die Wohnung kann ist doch Beweis genug.
Imbecillitas am 27. November 2008 14:36 DH.
Malkia am 27. November 2008 14:47 So ist es richtig.
oh mein gott! Ab zur Rechtsberatung, ab zur Polizei... Der hat einen Schlüssel zu deiner Wohnung? Die dürfen den (leider, das hab ich mir mal gedacht, als ich mich ausgesperrt hab) nicht behalten
Ne oder!? Ich glaub dein Vermieter hat ne Meise! Sofort zum Anwalt und wie schon geschrieben keine Miete mehr bezahlen!!

Der Vermieter darf deine Wohnung nicht betreten, selbst dann nicht, wenn du nicht zahlst. Eine Ausnahme wäre "Gefahr in Verzug" (Wasseraustritt etwa). Das Austauschen des Schlosses ist nicht legal. Nimm dir einen Anwalt!

ach du SChei...Vermieter gibts!!! Ja dann schnellstens zum Gericht und KEINE Miete mehr bezahlen...der spinnt wohl!
Sahaki am 27. November 2008 13:57 Der Vermieter darf gar nicht ohne deine Zustimmunmg in deine Wohnung.. Schloß aufbrechen lassen(kostet dich aber ne Menge) und ein neues Schloß einsetzen lassen ( der Vermieter hat keinen Anspruch auf einen Zweitschlüssel

du musst die polizei einschalten.erstens ist es eindringen in die privatsphäre und ohne ein wichtigen grund das schloss auswechseln geht nicht.polizei anwalt auszug.
andreas48 am 27. November 2008 13:57 die Polizei unternimmt gar nichts..das ist nicht ihr Problem..
zahraa am 27. November 2008 13:58 das wäre mir egal ich würd den idioten anzeigen.
Imbecillitas am 27. November 2008 13:59 dann erzähl mal.
Kabark am 27. November 2008 13:58 Polizei? Lies die Frage nochmal genau.
Am besten gehst Du noch heute zum Mieterverein in Deiner Stadt /Region.

hmm. eigentlich müßte dir die polizei da schon helfen. sind ja schließlich noch deine sachen in der wohnung. du müßtest denen halt nachweisen dass du da wohnst und der vermieter müßte sich rechtfertigen...
Gehe sofort zum Mieterbund. Kostet pro Jahr ca. 50,- /60,- €. Die werden dich beraten. Das Problem wirst du wohl alleine nicht lösen können.

Was sagt denn dein Vermieter dazu?
...PS. Ich hoffe deine Diplomarbeit ließt sich besser ;)
Imbecillitas am 27. November 2008 14:01 wahrscheinlich ist sein englisch weitaus besser als sein deutsch, aber bei ner englischen frage hättest du wohl erst recht rumgemosert.

Eine Vermietung ist eine Eigentumsübertragung. Während der Mietzeit hat der Vermieter kein Eigentumsrecht mehr und darf den vermieteten Wohnraum nicht mehr betreten. Er darf auch keine Schlüssel behalten oder Schlösser auswechseln. Die Wohnung ist nach GG Artikel 13 geschützt.
Ich empfehle eine Klage wegen Verletzung der Wohnung und Hausfriedensbruch. Ferner würde ich ein eigenes Schloss einsetzen. Wichtig ist: Sofort handeln.
nun hast du schon so viele gute und mir richtig erscheinende Antworten bekommen, dass ich wenig hinzu zu fügen haben, außer: Wenn du wenig Geld zur Verfügung hast, gibt es zusätzlich zur Prozesskostenbeihilfe eventuell auch einen Gutschein für den Anwalt von der Arge.
Vielen Dank alle.
Ich wende mich zu einem Rechtspfleger!
1000 Danke alle

Aufbrechen lassen, Schloß wechsern lassen und dem Vermieter keinen Schlüssel abgeben, das ist dein gutes Recht. Geht er einfach ohne deine Einwilligung in die Wohnung, ist das Hausfriedensbruch.
DH, kurz und buendige Korrekte Antwort. Der Vermieter darf den Mieter nicht ohne Grund auf die Strasse setzen geschweige denn das Schloss auswechseln.
wenn er das Schloß aufbrechen lässt muss er auch die rechnung bezahlen..
nee sorry, vermieter trägt die rechnung. ist doch klar, er hat sich nicht vertragsgemäß verhalten