Hallo Ihr Lieben,ich bin neu hier und habe eine sehr wichtige Frage.Darf ein Jugendamt willkürlich Ansagen und Vorwürfe ohne haltbaren Grund dazu gegenüber Eltern aussprechen? Es gibt eine sehr aktuellen Fall dazu und ich möchte die betroffenen Eltern unbedingt unterstützen,ihnen Halt geben,dass sie Baby zurückbekommen und bereit sind,jeglichen Rat anzunehmen.Bitte antwortet schnell.
Bitte um Ehrlichkeit
Antworten (3)
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1Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
kinirokiniro
Zwischen "dürfen" und "machen" liegen Welten.
Leider reagieren Jugendämter entweder gar nicht - haben eventuell vorher alles ignoriert und verweigert - oder sie schießen gewaltig über ihr Ziel hinaus, indem sie "Nacht und Nebelaktionen" starten.
Normalerweise entscheidet ein Familiengericht, was mit dem Kind geschieht.
Um eine ehrliche Antwort zu geben, sind deine Angaben zu wenig.
Kommentar von
Stern248 Es ist gerade haarsträubend,wie das zuständige Amt agiert! Ich denke,wir geben "Fall" an die Öffentlichkeit.
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1Antwort von
ZyogenZyogen
"Willkür" ist ein schwerer Vorwurf - aber das Jugendamt darf selbstverständlich nicht willkürlich handeln.
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1Antwort von
VannnyFunnnyVannnyFunnny
Ich glaube nicht aber völlig sicher bin ich nicht obwohl das in Politik zurzeit Unser Thema ist :D
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Ich würde ja gerne weitere Angaben machen,wenn ich wüßte,dass ich Antworten darauf bekomme,die hilfreich sind.
Danke fürs Sternchen :)
Okay - das kann dir keiner garantieren.
Es findet demnächst diesbezüglich ein Gerichtstermin statt und ich ich würde dann gern Eure Meinung dazu wissen.