Also bei der Vielzahl der anscheinend völlig ahnungslosen Beantworter dieser Frage, könnt ich mich glatt aufregen, aber das soll ich ja nicht sagt mein Doc immer.
".... Berufsausbildung in der Lage, die Durchführung ihrer Tätigkeit und Aufgaben nach aktuellen Anforderungen zu begründen und umzusetzen. Imfassende Kenntnisse waren vorhanden und fanden in der täglichen Arbeit Anwendung. Die Berichterstattung und Dokumentation erfolgten sicher und inhaltlich korrekt"
Du warst in der Lage, es steht nichts davon, das du's auch getan hast.
"...zu begründen und umzusetzen.." das klingt für mich als hättest Du jedesmal diskutiert, wenn Du was machen solltest, hast es dann zwar getan, aber mal grad eben so.
Ich hoffe die "Imfassenden Kenntnisse" sind ein Schreibfehler von Dir, der Satz als solcher ist komplett nichtssagend und falls der Schreibfehler im Zeugnis stehen sollte ist das ausgesprochen schlecht.
Und die Berichterstattung erfüllt offensichtlich die Mindestanforderung, aber mehr auch nicht.
Im zweiten Absatz erfüllst Du ebenfalls die Minimalanforderungen, lediglich der Letzte Satz mit Der "vollen Zufriedenheit" ist besser, aber es fehlt auch hier wieder zumindest ein "stets" von "stets zur vollsten Zufriedenheit", was eine 1 währe, ganz zu schweigen. So also max ne 3.
Die umgängliche Art läßt uU auf Betriebsnudel schließen. Und gegenüber den Vorgesetzten war Dein Verhalten nicht etwa "stets korrekt und zuvorkommend", sondern grad mal eben "loyal".
Und bei den guten Wünschen heißt es, bei einer guten Beurteilung, "Wir wünschen Ihr alles Gute für Ihren weiteren Lebensweg".
Sollte das "Ihr" tatsächlich nicht Großgeschrieben sein, drückt das ganz klare Mißachtung Deiner Person aus!
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Fazit: Entweder wurde diese Zeugnis von jemandem geschrieben der keine Ahnung hat wie man so etwas macht, oder Dir ist ein absichtlich schlechtes Zeugnis ausgestellt worden. Dein Verhalten während Deiner Ausbildung kann ich natürlich nicht beurteilen, aber Du solltest auf jeden Fall versuchen hiergegen etwas zu unternehmen. Wende Dich zB an den Betriebsrat, oder wie immer das im KKH heißt. Gewerkschaft oder Fachanwalt für Arbeitsrecht ist auch kein Fehler.
Ich wünsche Dir alles Gute und sieh zu das dieses Zeugnis im Müll landet.
Lieber RW, ich habe ja schon kurz bei mir kommentiert, was ich bewusst getan habe, bevor ich deine Einschätzung und Begründung gelesen habe.
...zu begründen und umzusetzen. Umfassende Kenntnisse waren vorhanden und fanden in der täglichen Arbeit Anwendung.
Ich sehe hier durchaus auch eine Bewertung der praktischen Umsetzung (fanden Anwendung).
Was die Berichte angeht, habe ich keinen Anlass zur Kritik.
Bezüglich der "vollen Zufriedenheit" teile ich deine Meinung nicht ganz, da der Begriff "vollste" schon aufgrund seiner sprachlichen Unsinnigkeit nicht mehr verwendet werden sollte.
Dass hier eine Abwertung vorgenommen wird, indem man auf "stets" verzichtet, ist vollkommen richtig.
Ich löse so etwas, indem ich diese Floskel bei Zeugnissen nicht nutze und eindeutig formuliere.
Wobei ich dir allerdings wieder vollumfänglich zustimme, ist die Tatsache, dass es sehr viele Personaler gibt, die von einer vernünftigen Zeugniserteilung keine Ahnung haben. Was ich im Laufe meines Berufslebens an Zeugnissen dieser Art lesen musste, ist tatsächlich haarsträubend.
Ich finde es gut, dass unser beider Beurteilung des Zeugnisses nebst unserer Kommentare hier nachzulesen sind, denn sie spiegeln die Vielfalt der Deutungsmöglichkeiten des Zeugnisses, so dass die Fragestellerin dem auch begegnen kann, wenn sie danach gefragt wird bzw. wenn sie Veränderungen des Zeugnisses anstrebt.
Da es sich aber um ein Ausbildungszeugnis handelt, fällt meine Gesamtbewertung in diesem Kontext nicht so negativ aus, wie die deine.