Eine Freundin von mir wurde vom Finanzamt zur Zahlung von 20000,- Euro "verdonnert", weil sie und ihr Mann bei der Scheidung zwei Wohnungen zu verteilen hatten . Weil ihre Wohnung einen etwas höheren Wert als die andere hatte, hat ihr Noch-Ehemann einen Ausgleichsbetrag gezahlt. Nun stellt sich das Finanzamt auf den Standpunkt, dass es sich um einen "Veräusserung" handelt und dafür Steuern zu zahlen sind. Hauptargument ist, dass die Aufteilung ein halbes Jahr vor Ablauf der zehnjährigen Spekulationsfrist erfolgte, also 30% vom Wert fällig seien. Ich bin ehrlich entsetzt, dass hier der Fiskus einfach die Hand aufhält und kann mir nicht vorstellen, dass so etwas Rechtens ist, da es sich ja tatsächlich um die Autteilung von Scheidungsmasse handelt, nicht aber um einen regulären Verkauf. Wer kennt sich aus und kann mir einen Tipp geben?
Bitte nur antworten, der weiterhelfen kann: Steuern für Scheidungsmasse?
Antworten (5)
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EnnoBeckerEnnoBecker
Okay, ich nehme mal einen neuen Anlauf:
Gegeben:
2 Grundstücke A und B; Wert A = 100, Wert B = 50, stehen im Gemeinschaftseigentum von M und F. Das Anfangsvermögen der Ehe ist 0, das Endvermögen 150, nämlich die Grundstücke.
Bei der Beendigung der Ehe erfolgt der Zugewinnausgleich: Jedem stehen 75 zu. Die werden wie folgt verteilt:
M bekommt A und zahlt 25. F bekommt B und erhält 25.
Trifft es das?
So, und was ist steuerlich passiert? Zunächst der Mann:
Der nimmt sich seine Hälfte von A (=50) und tauscht von der anderen Hälfte (=50) die Hälfte (=25) gegen 1/2 von B. Das letzte Viertel kauft er.
Und die Frau, der ja immer noch ein Viertel von A gehört und die dieses Viertel aber nicht nutzen kann, verkauft dem Mann ebendieses Viertel.
Es entsteht ein Verkaufserlös.
Hier hätten die Anwälte tatsächlich aufpassen müssen. Allerdings hat nur der Anwalt der Frau einen Schaden verursacht, nämlich den vermeidbaren Steuerschaden. Er ist gut beraten, seinen Versicherer zu informieren.Im Rahmen des Zugewinnausgleichs hätte ja jeder 75 bekommen müssen, soweit klar. Aber der MAnn hat zunächst 100 bekommen und die Frau nur 50.
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TillWollheimTillWollheim
Hallo Lale,
Enno Becker rechnet zwar richtig aber ihm fehlt der jur. Background! Es handelt sich doch - wenn ich dich richtig verstehe - um einen Ausgleich des Zugewinns. Der Zugewinnausgleich basiert auf dem gedanken, daß in einer Ehe (konventionell) die Frau den Haushalt führt, damit dem Mann den Rücken frei hält und der somit karriere und geld machen kann. Für diese leistung bekommt die Frau dann bei der Auseinandersetzung einen Ausgleich. (Offenbar waren beide Häuser zuvor auf den Mann im Grundbuch eingetragen?) Dann liegt hier doch wohl eine Schenkung plus Zugewinnausgleich oder insgesammt Zugewinnausgleich vor. Wäre es ein verkauf, hätte ja gerade kein Ausgleich vorgelegen. Der sachbarbeiter hat keine Ahnung von Recht. Es geht hier nämlich gar nicht um Steuer-recht, sondern um das Verständnis, was hier zivilrechtlich abgelaufen ist. Du wirst einen Prozess vor dem Finanzgericht 100%ig gewinnen! Nimm dir keinen Steuerberater - die sind für sowas völlig ungeeignet - sondern einen Fachanwalt für Steuer- und Zivilrecht. Für Rückfragen können wir auch gerne telefonieren! Bitte per Mail Termin ausmachen!
Tschüß Till
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EnnoBeckerEnnoBecker
Ich verstehe den Sachverhalt nicht. Also der Ehemann hat einen Betrag bezahlt, und was hat er dafür bekommen? "Ihre" Wohnung? Sorry, ich kapier es einfach nicht.
Bitte um weitergehende Erläuterungen.
Das mit den 30% ist mir auch nicht einleuchtend. Einen solchen Satz gibt es nur bei der Schenkungsteuer, aber nicht in dieser Konstellation. Was soll die Frau also bezahlen und warum? -
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Pumuckl70Pumuckl70
Wenn beide vorher gleichberechtigte Miteigentümer waren und jetzt nur ein "Tausch" der Eigentumsanteile mit Ausgleichszahlungen erfolgte, würde ich versuchen, dem Finanzamt das ganze mal zu erläutern - vielleicht habt Ihr ja Glück. Passiert aber eh nur, wenn die Wohnungen nicht selbst genutzt wurden, sonst gibt es nämlich keine Spekulationsgewinne. Übrigens existieren die berühmten "10 Jahre" nicht mehr, wie das bei Altfällen ist, weiß ich aber nicht. Und denkt dran - Steuerbescheiddatum + ein Monat habt Ihr überhaupt nur die Chance, noch was zu tun...
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EnnoBeckerEnnoBecker Die 10 Jahre existieren nicht? Hm.... kannst du das bitte erläutern?
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laleluleilalaleluleila Der Einspruch ist erfolgt, doch die Finanzbehörden bleiben stur. Der Punkt für die scheint vor allem zu sein, dass die Wohnung ein halbes Jahr vor Ablauf der Spekulationsfrist - offenbar hier 10 Jahre - "veräussert" wurde. Ich hatte noch nie gehört, dass der Ausgleich von gemeinsamen Vermögen vor dem Finanzamt als Verkauf gewertet wird!
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EnnoBeckerEnnoBecker Als was sollte es denn sonst gewertet werden, wenn einer eine Wohnung (oder einen Teil davon) hergibt und dafür Geld erhält?
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anjannianjanni
Der Notar, der bei der Umschreibung assistiert hat, kennt sich wirklich aus.
Ich fürchte aber, daß das Finanzamt da Recht bekommen würde, wenn es vor Gericht geht, da es sich um einen Eigentumsübergang handelt. (Oder waren die Wohnungen schon vorher auf jeweils nur einen eingetragen, so daß keine Umschreibung erfolgte?)
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EnnoBeckerEnnoBecker Womit soll sich der Notar auskennen? Mit Veräußerungsgeschäften, die nach § 23 EStG steuerpflichtig sind? Das bezweifle ich mal.
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anjannianjanni Die erste Frage ist gewiß, ob es sich um ein solches Veräußerungsgeschäft handelt.
Und wenn es so wäre, hätte der Notar zumindest mal anregen können, das Geschäft ein halbes Jahr später zu vollziehen (wenn es nur noch um diesen Zeitraum ging). Und ja, wenn der Notar diese Dinge nicht mit im Blick hat, war er ein schlechter...
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EnnoBeckerEnnoBecker In der Tat, zumindest das sollte einem Notar geläufig sein. Andererseits ist er natürlich auch an das Scheidungsdatum gebunden, wenn ich mich nicht irre. Allerdings drängen mich die "30%" eher in Richtung Schenkung, aber das weiß ich noch nicht so genau, der Sachverhalt ist ja recht schwammig dargestellt.
Warten wir mal ab, was die Fragestellerin noch ausführt.Kommentar von
laleluleilalaleluleila Ja, aber war es überhaupt eine Veräußerung? Für mich ist das ein Vermögensausgleich,w ie er bei Rentenansprüchen usw. geschieht. Da beide als Eigentümer eingetragen wird, geht ja nur die eine Hälfte an ihn über, nicht aber alles. Und gilt hier für die Berechnung nciht eder Einheitswert?
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laleluleilalaleluleila Die Rechtsanwälte beider haben zugegeben, dass sie bei der Beratung Fehler gemacht haben. Während der RA des Exmannes einfach siene Haftpflicht bemüht, stellt sich der andere auf den Standpunkt, dass er nichts zu zahlen hätte. Der Notar kann ja leider zur Steuerpflicht nicht viel sagen.
Sorry, du hast recht, das war wirr und ich hab da was verwechselt. Also: sie hat die Wohnung bekommen, die den niedrigeren Wert hatte. Der Mann hat ihr darauf einen Ausgleichsbetrag gezahlt. Jetzt sagt das Finanzamt, dass das damit eine Veräusserung war (offenbar wurden die Namen im Grundbuch geändert) und deshalb meine Freundin den "Spekulationsgewinn" zu versteuern hat, irgendwie summiert sich das tatsächlich auf 20000, weil 30% angesetzt werden.
Und wem haben die beiden Wohnungen bisher gehört? Und was wurde damit angestellt? Vermietet?