34

Bitte mal Unterschied zwischen Notlüge un Schuzbehauptung erklären

Frage von Humpelschtilz Humpelschtilz

Notlüge is von lieben Gott erlaubt. Schuzbehauptung woll nich. So - un wie weis ich nu mit was ich erlaubt bin und dagegen womit ich strafbar vorn Höllentor anstehn mus??? Frage: Wer kann mir genau erklären: Auseinanderhaltung zwischen Notlüge und Schuzbehauptung???? (Was is bei der gansen Lügerei heute noch die Lügen wo in Ordnung sind und die auch gelogen werden dürfen??)

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (15)

  • 16
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von icke01 icke01

    Also, ich versuch es mal mit Beispielen:
    .
    Notlüge:
    Deine NGSW führt Dir ihr neues Kleid vor und will von Dir wissen, ob Du das auch so toll findest. Du findest das überhaupt nicht, möchtest sie aber nicht verletzen. Also sagst Du, was sie hören will, dass das Kleid sehr schön wirkt. Das ist dann eine Notlüge, um sie nicht zu verletzen.
    Wenn sich Helgazwei allerdings hinters Sofa verkriecht, spricht das auch eine sehr deutliche Sprache....;-)
    .
    Schutzbehauptung:
    Wenn Deine NGSW fragt, wer ihr denn schon wieder die Keksdose leer gefuttert hat und Du dann behauptest, Du hättest gehört, dass Helgazwei mehrmals in der Küche mit der Keksdose geklappert hat. Wenn dann Helgazwei eigentlich unschuldig ist und Du der Übeltäter bist, ist das eine unwahre Behauptung, um Deine Schuld zu vertuschen.

    Kommentar von Humpelschtilz HumpelschtilzHumpelschtilz

    ich würde jeden alles in die Schuhe schieben bevor Helgazwei wo schlieslich nich gegenanlügen kann in notwehrhalber!

    Kommentar von icke01 icke01icke01

    Das ist nur fair!

    Kommentar von Humpelschtilz HumpelschtilzHumpelschtilz

    ja un bei meine liebe Frau heist das weniger Kleider als mehr so Sägge inzwischen. Die sehn alle gleich aus außer Farbe wechselt. Da fragt die mich ich mehr groß was ich zu sage.

    Kommentar von icke01 icke01icke01

    Das ist gut, brauchst auch nicht zu lügen.

    Kommentar von Humpelschtilz HumpelschtilzHumpelschtilz

    Nur ma Beispiel Schutzbehauptung: Is das ein neuer von deine alten Sägge?

    Kommentar von icke01 icke01icke01

    Öhm...das kannst Du doch sicher auch diplomatischer.....sogar ohne lügen.;-)

    Kommentar von Humpelschtilz HumpelschtilzHumpelschtilz

    na ja, die kennt mich ja da brauch ich nich lange nötig lügen. Die sagt ja auch zu meine Hosenböden das wie die wirklich aussehn inne Wonstube. Wenn wir rausgehn geben wir uns ja Mühe. Aber drinnen kenne wir uns zu lange für gros Aufwand treiben. So is viel gemütlicher Auch für Helga zwei wo kann uns gute Sachen nich versauen.

    Kommentar von icke01 icke01icke01

    Vertrauen und Vertrautheit hat was für sich.
    Kannst Dir ne Menge Stress mit sparen.

    Kommentar von Humpelschtilz HumpelschtilzHumpelschtilz

    ^^

    Kommentar von GuterFragerNett GuterFragerNett

    hihi

    Kommentar von icke01 icke01icke01

    Oh, Humpelchen, ein Sternchen von DIR!!
    Da schlaf ich ja nu sowas von seelig mit, vielen lieben Dank! ;-)

  • 16
    Antwort von Entdeckung Entdeckung

    Ach, Humpelschtiltz, du und deine Probleme. Damit hälst du mich ganz schön auf Zack:

    Ob Notlügen vom lieben Gott erlaubt und Schutzbehauptungen wohl nicht sind, das kann ich dir leider auch nicht so ganz wirklich sagen.

    Aber ... wenn du wissen möchtest, womit du erlaubt bist, dann frage doch einfach mal deine Frau.

    Wenn sie dir etwas erlaubt, dann erlaubt dir das ganz bestimmt auch der liebe Gott.

    Und zur besseren Auseinanderhaltung von Notlüge und Schutzbehauptung, da hilft wohl ein Beispiel am besten schau mal:

    Wenn du bei der hübschen Blumenfrau von gegenüber ganz "zufällig" Blumen kaufst, dann ist das eine Notlüge.

    Wenn du dann zu deiner Frau sagst, du habest die Blumen nur deswegen bei eben dieser Blumenfrau gekauft, damit sie ein bisschen mehr Geld verdiene und sich ein klein wenig mehr Essen kaufen könne, dann hast du hier beides.

    Notlüge: du hast "zufällig" bei ihr Blumen gekauft.

    Schutzbehauptung: die Blumen hast du nur bei ihr gekauft, damit sie etwas mehr Geld zum Kaufen von Essen bekommt!

    Und alle zwei Lügen sind solche, die auch gelogen werden dürfen.

    Nicht erlaubt und somit gar nicht in Ordnung sind sie nur dann, wenn deine Frau deine Lügen als Lügen erkennt.

    Fazit: Beim Höllentor musst du nicht anstehen, wenn du ganz überzeugend und gut erklären kannst, warum und wem du was vorgelogen hast.

    Kommentar von koch234 koch234koch234

    Bei Lügen vor der Frau bekommt mancher aber schon die Hölle auf Erden ;-)

    und wozu??? . . . . . . zu-recht!

    Kommentar von Entdeckung EntdeckungEntdeckung

    Man(n) darf sich nicht zu tode fürchten vor (s)einer Frau ... denn die Frauen, die lügen auch.

    Ob zu-recht, das kann ich nicht sagen ... aber oft einfach besser.

    Kommentar von GuterFragerNett GuterFragerNett

    hihi

  • 15
    Antwort von diewildeHilde diewildeHilde

    Ich glaub, das ist dasselbe. Wenn man keine Not hätte, müßte man ja nicht lügen. Und wenn man lügt, dann doch oft nur zum Schutz (vor schweren körperlichen Verletzungen, wenn man der NGSW z.B. sagt, daß sie natürlich NICHT zu dick ist oder so).

    Bleibt sich gleich. Und in die Hölle kann man auch aus anderen Gründen kommen. Nur nicht verrückt machen lassen....

  • 12
    Antwort von saftbraten saftbraten

    ich will/wollte mich ja nur schützen, deshalb die Lügerei..

    das is der Unterschied^^

    Kommentar von Humpelschtilz HumpelschtilzHumpelschtilz

    ja Frau Saftbraten, das verstehn wir nu alle von Dir!

    Kommentar von amdros amdrosamdros

    och safti..ganzliebüberdenkopfstreichele

    Kommentar von vollviel vollvielvollviel

    Naja und so weiter.

    Kommentar von GuterFragerNett GuterFragerNett

    hihi

  • 10
    Antwort von amdros amdros

    hmmm.. wenn ich eine Notlüge benutze schütze ich mich vor evtl. Folgen meines Handelns.. so es denn auch wirklich sein muß!!

    Eine Schutzbehauptung, och Humpel.. ich könnte es jetzt zwar auch simpel erklären, habe aber keine Luscht Du bringst mich durcheinher .. wir verschieben das auf morgen.. gibste mir Dein ok dafür?? Nur noch soviel..

    Lügerei ist heute noch in Ordnung und gelogen werden darf auch noch.. aber nur Notlügen!!

    Kommentar von Humpelschtilz HumpelschtilzHumpelschtilz

    wenn zum Beispiel Frau Saftbraten hier vorspielt und DIR scheint das so als wäre die ein Mann is das die dritte Variante vonwegen selber Schuld von Dir. (sich internetzfehlverkucken). Alsbald er Dir aber einen Männernamen nennt wo er angeblich heist - zum Beispiel Kevin - is das eine Schuzbehauptung oder eine Notlüge (weil er dich bischen verliebt behalten will schriftlich) Also an selbsbetroffenen Beispiel überlegt sich das besser bis morgen. Hauptsachen kannst schlafen bei deeeen Beispiel.....

    Kommentar von amdros amdrosamdros

    Humpel.. keine Sorge.. ich kann schlafen und wie gut sogar, werde Dir dann morgen berichten und vonwegen..internetnetzfehlvergucken!?!

    Kommentar von Humpelschtilz HumpelschtilzHumpelschtilz

    also fehlverkuckt in notlügende Frau Saftbraten hast Dich wenn Du nich lesbisch bist. Richtig verkuckt (aber nur aus Deine kenntnisarme Sicht) hast Dich wenn Du NICH weist daß Frau Saftbraten Frau is. Sondern denkst die is ja der schicke Kevin. (Gotteswillen is mir getz selber zu dasganzekompliziertsichsehrschön)

    Kommentar von amdros amdrosamdros

    kannstjeztwohlDeineneigenenWortennichtmehrfolgen..herzhaftlachundgrübelüberDich

    Kommentar von GuterFragerNett GuterFragerNett

    hihi

  • 8
    Antwort von forbiddendogs forbiddendogs

    hör mal mein Freundchen Feijevormhöllentor, dat is ziemlich einfach: 'ne Schutzbehauptung ist noch ne Behauptung (kurz: BH) 'ne Notlüge (kurz: NL) dagegen ist schon eine Lüge. Bei allen Lügen von unten bis oben is die Notlüge wahrscheinlich die Kleinste. Müßte man noch überlegen ob Schutzbehauptung die direkt davor kommende in der Scala is. Aber noch auf guter Seite..... Dann die Notlüge (plusminus Null) Und ab da jeht dat mit'e Fiesen los, nach oben offene Richterscala..... Somit wär aussuchbar ob die Notlüge die größte der Zwerje oder die Kleinste der Riesen is.

    Ummmmpppffff - Ich wunder mich grad mit mir selber wo ich hier hingetrudelt bin mitten im Erklären: Demnach wäre das Gute ja nach unten offen, das Böse nach oben..... also, teuflische Interpretation. Det is die Jeschichte, wo sich forbi bei'n Erzählen sichtweisemäßig aus'n Höllenfenster rauslehnt.

    Nee, lieber nochmal auf die o.g. Kurzformen zurück - 'n NL mit'n BH.... konnteste Dir bei meiner Erklärung merken, was genau das ist???

    Kommentar von diewildeHilde diewildeHildediewildeHilde

    Seit ihr verwandt?

    Kommentar von Humpelschtilz HumpelschtilzHumpelschtilz

    in GF verfreund-chent! Die is aus Berlin. Ich aus Wuppertal. aber NICH das getz einer denkt: netzverliebt!!!!

    Kommentar von GuterFragerNett GuterFragerNett

    hihi

  • 7
    Antwort von CindyMarzanella CindyMarzanella

    also eene notlüje is so janz alljemein, wennste zum bleistift am telefon sachst «meene frau det helga is nich da», obwohl se da is. un ne schutzbehauptunk is, wennste lüjen tuhst um dir selbst vor unbill zu schützen (ick meene jetz nich det untier bill kaulitz vonn tokio hotel) also wennste bei det polente sachst «ick war det nicht» obwohl du det automat jeknackt has, det kommt sowieso raus wejen det fingaabdrücke vonn dir, weil du det lederhandschuhe nicht jetrajen hass. Se warn nähmlisch uffe ringhalta-hände Handschuhe sind auch Schuhe, wohl wahr.... kiekste meene antwort weeßte bescheid ggg

    Kommentar von Humpelschtilz HumpelschtilzHumpelschtilz

    kiek ich deine Antwort und fall in Onmacht! Wieder eine wo hat Name von meine NGSW Ausposaune drauf gespielt..... hab schon anderwärts gesagt nu müssen alle runden 600.000 plus allerhand zerquetschte Mitglieder ALLESAMTUNDSONDERS dichthalten. Ich glaub ja an alle auser EINEN: ob der hihitrottel das wol auch hinkriegt???

  • 7
    Antwort von vollviel vollviel

    Notlügen lügt man aus der Not. Schutzbehauptungen lügt man aus dem Schutz. Das sind eigentlich "Schutzlügen" oder "Notbehauptungen". Keins davon gibt Punkte für das Höllentor. Für das gibts nur Punkte für "Gemeinlügen".

    Kommentar von GuterFragerNett GuterFragerNett

    hihi

  • 6
    Antwort von Paperkite Paperkite

    Notlüge hassde richdisch jeschriebe und in Schuzbehauptung wäre ein "t" nicht unwillkommen.

    Kommentar von GuterFragerNett GuterFragerNett

    hihi

  • 4
    Antwort von abeti abeti

    Ich seh da keinen Unterschied- das ist doch das selbe.

    Kommentar von GuterFragerNett GuterFragerNett

    hihi

    Kommentar von abeti abeti

    Was wird das denn? Machst du jetzt bei mir weiter? Du nervst.

    Kommentar von abeti abeti

    Lässt du mich in Ruhe wenn ich dir nen Lutscher gebe?

    Kommentar von GuterFragerNett GuterFragerNett

    Das wäre cuul aber wie soll das fungtionieren?

    Kommentar von abeti abeti

    Das heißt "cool" und funktionieren tut es mit Google: http://www.inklingmagazine.com/images/article-images/lollipop.jpg

    Und jetzt lass mich bitte in Ruhe.

    Kommentar von GuterFragerNett GuterFragerNett

    Das ist ja sogar mehr als einer!!! Also wenn du willst das ich dich lasse gehe ich eben aber das war doch gerade so witzig.

    Kommentar von BabylonPunk BabylonPunkBabylonPunk

    lol jetz macht er hier weiter. ärger dich nicht abeti, schau mal hier http://www.gutefrage.net/nutzer/tschakkeline/antworten/neue/1 da hat er das auch gemacht und das ist auch nicht das einzige. das kind ist nicht ausgelastet.

    Kommentar von GuterFragerNett GuterFragerNett

    Ich habe doch gar nichts schlimes gemacht ich wollte doch nur bisschen Spaß machen und Reden.

    Kommentar von GuterFragerNett GuterFragerNett

    Oh dankeschön Babylonpunk. Ich höre dann mal jetzt auf hier zu Schreiben.

    Kommentar von abeti abeti

    Wo ist er denn jetzt hin?

    Kommentar von Humpelschtilz HumpelschtilzHumpelschtilz

    ich hab den mal Kompliment gegeben wo nur drinsteht hihi. Da muste der erstma Luftholen un sich hinsetzen. Hat wol schwer gestaunt das auch anderer sowas richtig und ausführlich niederschreiben kann auser der selber.

  • 4
    Antwort von forbiddendogs forbiddendogs

    zum Thema Notlüge und Schutzbehauptung hab ich mich schon ausm Höllenfenster gelehnt.... hier antworte ich howina (natürlich auch den anderen): Nee, Du, wir sind NICHT verwandt mit den Pelschtiltz's!!! Wir hier sind alle DÜNN (pic!!) und ich trag auch KEINE SÄGGE. Und mein Mann dürfte nie wagen, meine Klamotten als Sägge zu bezeichnen - dann MECKER ich los, auch wenn ich NICHT Frau Pelschtilz bin !!!!!!! ;))

    Kommentar von GuterFragerNett GuterFragerNett

    hihi

    Kommentar von Humpelschtilz HumpelschtilzHumpelschtilz

    bei meine Freundchen forbiddendogs wär ich an deine Stelle völlich vorsichtig mit den reizen: Wegen zwei mächtige Hunde wo vorschicken kann. Wenn Du ne amerikanische Bulldogge Auge in Auge stehst (gröser bist woll nich wie wir hier alle schäzen) vergeht dir dein hihi graderunter nach unten inne Hose. Denn wir andern aber alle in Chor: hihi !!!!!!!!!!!!!!!!

    Kommentar von forbiddendogs forbiddendogsforbiddendogs

    Danke, Humpelchen, Du nimmst mir das Wort ausm Mund bzw. den Hund aus der Hütte!

  • 4
    Antwort von andisazi andisazi

    Die unterscheiden sich vllt. nur in der Zeit, die dir zur Formulierung zur Verfügung steht. Als Beispiel:

    Notlüge: Restaurant, achtes Bier, Sturm und Drang, Klotür verwechselt, jroßet Jeschrei... "Sorry, falsche Brille uff!"

    Schutzbehauptung: Restaurant, zehntes Bier, Blasensprung, vorsichtig ins richtige Klo, hinterher Händewaschen und ...na?...richtig: der blöde Wasserhahn spritzt dir den Schritt naß, jetzt ruhig bleiben, rausgehen und... "Entweder ist er zu lang oder die Klos hier zu eng. Soweit kann man gar nicht zurücktreten..." Bis deinen Tischnachbarn die Zweifel kommen, sitzt du längst.

    Also, ich tippe mal darauf, daß es wirklich nur an der Zeit hängt, die dir zur Verfügung steht

    ;-)

    Kommentar von Humpelschtilz HumpelschtilzHumpelschtilz

    wegen sowas hab ich erstmalig in mein hiesigen Leben was gewonnen weil ich nich Lüge gemacht hab sondern blos bischen listig Frau auf graden Wege zu mir nach Hause verfürt. (Beispiel: in seehr seltene Fälle gibt sogar mit Wahrheit ma nüzlichen Endergebnis)

    Kommentar von GuterFragerNett GuterFragerNett

    hihi

    Kommentar von andisazi andisaziandisazi

    Klar...ist ja auch keiner drauf gefaßt. Da fällt man so aus dem Rahmen...da wirkt schon wieder interessant... :-))

  • 2
    Antwort von mauzzal mauzzal

    Also eine Notlüge ist z.B wenn du jemandem eine Freude machen willst und er Verdacht schöpft und eien Schutzbehauptung ist, wenn du etwas kaputt gemacht hast und dich jemand verpetzt hat

    Ich hoffe ich kann dir mit meiner Antwort helfen!!!

    Kommentar von Humpelschtilz HumpelschtilzHumpelschtilz

    ¿¿

  • 1
    Antwort von setus setus

    Notlüge = Umgangssprache

    Schutzbehauptung = Amts- u. Behördensprache

    Im Grunde dasselbe.

    Kommentar von GuterFragerNett GuterFragerNett

    hihi

  • 1
    Antwort von koch234 koch234

    is das selbige: bloß bei Lüge wirste notpeinlich gefragt und lügst deshalb zur Not,

    aber bei Schutzbehauptigung kommste der Frage vorher

    und behauptest schon ma was, damitde gar nich erst in die nötige Lage kommst.

    is sich doch eigentlich ganz logistisch, oda?

    Kommentar von Humpelschtilz HumpelschtilzHumpelschtilz

    DH für sehr schön ausgekocht!

    Kommentar von koch234 koch234koch234

    genau wie Schlitzohr, das bringt neue Fragen: wie schmeckt ausgekochtes Schlitzohr? ^^

    Kommentar von GuterFragerNett GuterFragerNett

    hihi

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.