2

Bitte lesen! wichtig! 57584

Frage von tucky tucky

Ich muss wahrscheinlich aufgrund einer nicht bezahlten Geldstrafe ersatzfreiheitsstrafe antreten (35 Tage). Allerdings leide ich an einer icht attestierten Klaustrophobie, also angstzustände in ge-/verschlossenen räumen. Wenn ich darüber ein attest habe, dürfen die mich dann trotzdem einsperren? möchte mich ja nicht drücken (aber auch nicht hin), aber rein theoretisch wären 5min schon schlimmer wie für andere 35tage

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (5)

  • 1
    Antwort von user287 user287

    haha, das wär zu einfach so eine Haftstrafe zu umgehen. Auch mit Attest wird es nicht ohne weiteres gehen eine Haftstrafe zu umgehen. Da gibt es auch Mittel und Wege der Unterbringung!

  • 1
    Antwort von zj1000 zj1000

    Sowas sollte man sich etwas früher überlegen - oder ?

  • 0
    Antwort von joerg1611 joerg1611

    Du hast die Möglichkeit Dich an das Gericht zu wenden. Bitte da um Ratenzahlung. In der Regel wird das auch gestattet.

    Kommentar von tucky tuckytucky

    die haben gesagt es sei zu spät, und da ich die ganze zeit bei meinem freund war, und der brief bis gestern abend im kasten lag, habe ich sogar schon den haftantritt verpasst

    Kommentar von joerg1611 joerg1611joerg1611

    Ist die Strafe denn sooo hoch das Du das Geld nicht zusammen bekommst ?

    Kommentar von tucky tuckytucky

    naja 945€ jetzt auf die schnelle geht nicht, und der staatsanwalt wird am montag haftbefehl beantragen! erschwerend kommt noch dazu das ich mich grade erst selbständig gemacht habe, und mit einem haftaufenthalt die ganze sache kaputt wäre

    Kommentar von joerg1611 joerg1611joerg1611

    Hmm, wenn es bei der Bank nichts gibt ? Was ist denn mit Deinem Freund ? Eltern ? Das ist doch nun wirklich keine sooo große Summe.

    Kommentar von tucky tuckytucky

    naja mein freund soll davon nichts mitbekommen, und eltern eigentlich auch nicht

  • 0
    Antwort von vacher vacher

    das is dem staat egal die werden dich wegsperren... Wieso zahlst du nicht die strafe oder lass es dir umwandeln in arbeitsstunden.

  • 0
    Antwort von fleppenweg fleppenweg

    kannst ja immer noch bezahlen,sei es auf raten,dann brauchste nicht rein

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.