Ich muss wahrscheinlich aufgrund einer nicht bezahlten Geldstrafe ersatzfreiheitsstrafe antreten (35 Tage). Allerdings leide ich an einer icht attestierten Klaustrophobie, also angstzustände in ge-/verschlossenen räumen. Wenn ich darüber ein attest habe, dürfen die mich dann trotzdem einsperren? möchte mich ja nicht drücken (aber auch nicht hin), aber rein theoretisch wären 5min schon schlimmer wie für andere 35tage
Antworten (5)
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user287user287
haha, das wär zu einfach so eine Haftstrafe zu umgehen. Auch mit Attest wird es nicht ohne weiteres gehen eine Haftstrafe zu umgehen. Da gibt es auch Mittel und Wege der Unterbringung!
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joerg1611joerg1611
Du hast die Möglichkeit Dich an das Gericht zu wenden. Bitte da um Ratenzahlung. In der Regel wird das auch gestattet.
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vachervacher
das is dem staat egal die werden dich wegsperren... Wieso zahlst du nicht die strafe oder lass es dir umwandeln in arbeitsstunden.
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fleppenwegfleppenweg
kannst ja immer noch bezahlen,sei es auf raten,dann brauchste nicht rein
Diese Frage
die haben gesagt es sei zu spät, und da ich die ganze zeit bei meinem freund war, und der brief bis gestern abend im kasten lag, habe ich sogar schon den haftantritt verpasst
Ist die Strafe denn sooo hoch das Du das Geld nicht zusammen bekommst ?
naja 945€ jetzt auf die schnelle geht nicht, und der staatsanwalt wird am montag haftbefehl beantragen! erschwerend kommt noch dazu das ich mich grade erst selbständig gemacht habe, und mit einem haftaufenthalt die ganze sache kaputt wäre
Hmm, wenn es bei der Bank nichts gibt ? Was ist denn mit Deinem Freund ? Eltern ? Das ist doch nun wirklich keine sooo große Summe.
naja mein freund soll davon nichts mitbekommen, und eltern eigentlich auch nicht