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Bitte lesen, weiß nicht wie ich die Frage stellen soll_ was soll ich machen, was kann mir passieren?

Frage von Magnunga Magnunga

ich wohne in einem Studentenhaus, uns wurden mitlerweile 2 Fahrräder geklaut in dem Haus... dann hat mein Mann (Student) vor ein paar Wochen von einem Bekannten ein ziemlich ramponiertes Fahrrad bekommen.. ( ich dachte das klaut bestimmt niemand)

...so dieses Fahrrad war aber geklaut und mein Mann wusste so halb das es irgendwo mitgenommen war so, ich aber nicht.. das Fahhrad war plötzlich weg und jetzt habe ich einen Brief von der Polizei bekommen und muss eine Zeugenaussage machen wegen Sachbeschädigung ??? aber ich weiß von nichts und der Bekannte ist auch nicht aufzutreiben...

ich bin total nervös, ich habe mit 13 mal geklaut und wurde gleich erwischt,jetzt bin ich 22

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Antworten (6)

  • 3
    Antwort von WolfRichter WolfRichter

    Daß Du mir 13 mal geklaut hast, spielt keine Rolle. Soweit es um Deinen Mann geht, hast Du ein Aussageverweigerungsrecht; die Polizei wird Dich (hoffentlich) aufklären.

    Sachbeschädigung erscheint mir aber seltsam; bei dem von Dir geschilderten Vorgang steht Hehlerei im Raume.

    (Übrigens ist es sehr sehr unvorsichtig, hier öffentlich zu mutmaßen, was dein Mann wußte und was nicht.)

    Kommentar von Magnunga Magnunga

    na das weiß die Polizei schon das das das über Ihn ging, der Besitzer von dem Rad macht ein bisschen terror und ich habe schon bei der Polizei angerufen ... weil ich aus allen Wolken gefallen bin

    Kommentar von WolfRichter WolfRichterWolfRichter

    Ach so: Du willst Deinen Mann in die Pfanne hauen. Dann machst Du alles richtig; keine Sorge.

    Kommentar von Magnunga Magnunga

    nein ich meine das er das von einem Bekannten hat

    Kommentar von Magnunga Magnunga

    na das weiß die Polizei schon das das das über Ihn ging, der Besitzer von dem Rad macht ein bisschen terror und ich habe schon bei der Polizei angerufen ... weil ich aus allen Wolken gefallen bin

    Kommentar von Magnunga Magnunga

    na halb gewusst meine ich das der Kerl von dem das Rad bekommen hat sehr seltsam ist nicht auf regeln achtet, deswegen meine ich hätte er es sich doch denknen können... so meine ich

    Kommentar von Magnunga Magnunga

    Nein, ich möchte doch niemand in die Pfanne hauen und meinen Mann schon gar nicht, ich drücke mich wohl falsch aus...

    ich bin sehr nervös und weiß nicht was ich machen soll

    Kommentar von WolfRichter WolfRichterWolfRichter

    Ich könnte mir sehr gut vorstellen, daß ein Anwalt, wenn Du einen solchen denn zu Rate ziehen würdest, denn Gedanken, die Aussage zu verweigern, nicht vehement zu unterdrücken geneigt sein würde.

  • 3
    Antwort von Wolpertinger Wolpertinger

    Gebe einfach das zur Aussage was Du weiß.

    Bleibe bei der Wahrheit.

    Es wird dir dann schon nichts passieren

    LG Wolpertinger

  • 2
    Antwort von clausrutan clausrutan

    erzähl es so wie es war, dann dürfte dir am wenigsten passieren. Deinem Bekannten und deinem Mann natürlich etwas mehr...

    Kommentar von clausrutan clausrutanclausrutan

    dass dein Mann was gewusst hat musst du natürlich nicht sagen. Da er dein Mann ist, kannst du die Aussage bei dieser Frage verweigern. Lügen darfst du aber nicht.

    Kommentar von Magnunga Magnunga

    also das Fahrrad hat gewackelt und war echt ramponiert, der hat ned viel nachgedacht, "kaputtes Fahrrad vermisst keiner..."

    Kommentar von WolfRichter WolfRichterWolfRichter

    Du solltest wirklich aufhören zu mutmaßen. Dolus eventualis ist auch eine Variante des Vorsatzes.

    Kommentar von Magnunga Magnunga

    ich versuche es, ich bin nur echt total nervös habe gerade den Brief bekommen und kann mein Mann nicht erreichen

  • 0
    Antwort von docbde docbde

    Wurdest du als Beschuldigter oder als Zeuge geladen? Das macht nämlich einen Unterschied!

    Und ein Zeugnisverweigerungsrecht braucht man bei der Polizei nicht. Da muss man nichts Antworten. Erst wenn ein Richter oder teilweise auch der Staatsanwalt einen vernimmt, muss man Antworten ( es sei denn, man müsste sich selbst belasten)

    Kommentar von Magnunga Magnunga

    als Zeuge

    Kommentar von docbde docbdedocbde

    na dann is doch halb so wild. Einer Vorladung bei der Polizei muss man keine Folge leisten. Erst ein Termin beim Staatsanwalt oder bei Gericht ist bindend. Und sagen muss man bei der Polizei auch nix. Nur wenn Du was sagst, muss es der Wahrheit entsprechen. Sonst begehst Du eine Falschaussage.

  • 0
    Antwort von Mietnormade Mietnormade

    Dann denk bei Deiner Aussage an Dein Zeugnisverweigerungsrecht.

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    Antwort von ronni2 ronni2

    einfach die wahrheit sagen. die müssen dir den diebstahl erstmal nachweisen.

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