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Bitte, können Sie mir sagen was ich an meine Tochter an Unterhalt zahlen muss? Sehen Sie die Beschreibung

Frage von myself myself

Ich habe einen Gehalt von 1900 Euro netto, eine Ehefrau die im Erziehungsurlaub ist, kleines Kind(2 Jahre alt), bekomme nur noch 154 Euro Kindergeld. Meine 19 Jährige Tochter macht eine Ausbildung, bekommt 230 Euro Ausbildungsgeld, 120 Euro Bafög, 154 Euro Kindergeld, und von mir noch 220 Euro, evtl. von ihre Mutter noch etwas und lebt jetzt alleine. Also, sie hat mind. 720 Euro (ohne Mutter), meint aber das ist zuwenig. Das Jugendamt gibt mir kein Auskunft, ich müsste 150 Euro an Anwalt zahlen dass er mir den Unterhalt ausrechnet, habe keine Rechtschutzvers. Komme mit der Düseld.-tab. nicht weiter.Was meinen Sie ob ich ausreichend Zahle und was muss die Mutter noch zahle

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Antworten (5)

  • 6
    Antwort von marxx marxx

    Frage doch mal in den vorgesehenen Familienforen nach, dort kann dir sicher geholfen werden. Meines Wissens kann bei einem Kind ab 18 Jahre das volle KG bei der Unterhaltsberechnung in Abzug gebracht werden.

    Die überteure Hotline brauchst du nicht anzurufen. Folgende Fam.-foren: treffpunkteltern.de, 123recht.net/forum, jurathek.de, pappa.com/forum

    folgendes Forum (ein kleiner Obulus ab 20,00 Euro wird hier von Anwälten verlangt) frag-einen-anwalt.de und Fragen die für die Foren zu beantworten sind: http://www.treffpunkteltern.de/foren/viewtopic.php?t=12092&sid=fbbcfde1eb917c9b88435cdda83dd716

  • 3
    Antwort von dagny dagny

    Ich bin Student kriege von meinen Eltern zusammen 600 Euro im Monat und komme gut ueber die runden!! Ichj weiss ja nicht wo deine Tochter wohnt, davon haengen natuerlich die Lebenskosten im starken Masse ab. In Nrw gibt es die Duesseldorfer Tabelle http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/service/ddorftab/ddorftab5/2005-07-01%20duess-tab.pdf Da richten sich meine Eltern z.B. nach

    LG Dagny

    Kommentar von dagny dagny

    nochwas ich habe auch 600 euro maximal zur verfuegung da ich keine Bafoeg bekomme, Kindergeld ist mit eingerechnet. Und srz habe die frage nicht genau gelesen aber vielleicht hilft dir meine Antwort ja trotzdem! Sonst lass dir doch von deiner Tochter mal ne Uaflistung geben wieviel Geld sie wofuer ausgibt

  • 2
    Antwort von Rolfe Rolfe

    Also, bei 2 Kindern (die 2-Jährige und die 19-Jährige) dürften die monatlichen Zahlungen von 220 EUR ausreichen; warum die Düsseldorfer Tabelle da keine Auskunft geben soll, weiss ich nicht. Vielleicht hilft aber auch der Hinweis an die wahrscheinlich sehr verwöhnte Tochter, dass ihr u.U. ihr BaföG teilweise gestrichen werden könnte, wenn sie - ggf. auch durch höhere Unterhaltszahlungen - zuviel Einkünfte hat (die der Mutter kommen ja auch noch hinzu). Das wäre ein Tip, sie von weiteren Forderungen abzuhalten. Schlimmstenfalls würde ich mich verklagen lassen auf höheren Unterhalt - das Jugendamt darf keine Auskunft geben wegen der erreichten Volljährigkeit. Aber bei einer Klage auf höheren Unterhalt trägt die Tochter das Prozessrisiko; also ich würde es darauf ankommen lassen. Selbst, wenn die Tochter Prozesskostenhilfe beantragen würde, würde das Gericht vor deren Bewilligung erst einmal die Erfolgsaussichten prüfen - und die dürften eher gering sein...- schon wegen des Selbstbehaltes, der jedem zusteht und der - wenn auch wegen des Vorranges des Kindesunterhalts nur geringfügig - erhöht wird.

  • 2
    Antwort von HirnClaudia HirnClaudia

    Ich vermute, Papa soll wohl abgezockt werden! Wenn Deine Tochter jetzt alleine wohnt, bekommt sie wahrscheinlich auch noch Wohngeld?!

    Siehe Dir einmal die Seite http://www.deutsche-anwaltshotline.de an. Da gibt es Anwälte, die sich mit allen möglichen Themen befassen. Die kannst Du fast rund um die Uhr telefonisch erreichen. Aber Achtung - teure Vorwahl-Nummer.

    Viel Erfolg! LG

  • 1
    Antwort von anjaandrea158 anjaandrea158

    Hallo myself, schau mal hier nach,da kann dir auch ohne rechtsschutz geholfen werden.http://www.scheidung-online.de/kigeldunt.html, evtl dann unten auf Hauptseite und dann weiter zum Home Startseite Hatte ein ähnliches Problem und hab da unter kontakt, die Anwalstkanzlei Sperling um Hilfe und Antwort gebeten. Kostete mich nichts.Dauert allerdings 2-3 Tage habe aber kompetente und Gute beratung für 0€ bekommen. Viel glück

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