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"bitte keine webung" schild- wahlzeitung im briefkasten! strafbar?

Frage von wobber07 wobber07

wie gesagt ich habe einen "bitte keine werbung" aufkleber klar und deutlich auf dem briefkasten! nun habe ich heute abet trotzdem eine wahlzeitung einer partei im briefkasten bekommen ! kann man das anzeigen? ich bin mir sicher das ich ein geshcäft anzeigen könnte die das gleiche macht! zählt dies auch als werbung?

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Antworten (14)

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    Antwort von mig112 mig112

    Bei so einer bescheuerten Kleinkrämerei kann ich nur den Kopf schütteln... du bist voll IRRE, Mann!!

    Wenn du was anzeigen willst, muss eine STRAFTAT vorliegen:

    Was soll es sein? Umweltverschmutzung?? Nötigung?? Freiheitsberaubung?? Stalking?? Hausfriedensbruch?? Illegale Abfallentsorgung??

    Kommentar von Sally2809 Sally2809Sally2809

    Briefkastenfriedensbruch...lol...

  • 3
    Antwort von Maryline Maryline

    Das ist doch Pipikram! Wir haben an unserem Briefkasten auch solch eine Aufschrift angebracht, und dann und wann ist trotzdem Werbung drin. Dann nehme ich eben dieses Zeug heraus und bringe es direkt in die Papiermülltonne. Fertig.

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    Antwort von mia68 mia68

    Soweit ich weiß, richtet sich dieses Hinweisschild lediglich gegen Werbung zu kommerziellen Zwecken. Wahlwerbung fällt da ja nun offenkundig nicht drunter...

    Kommentar von SUNFRIEND4 SUNFRIEND4SUNFRIEND4

    Doch, auch Wahlwerbung ebenso wie Pizzawerbung, die leider gar nicht lesen können!

    Kommentar von mia68 mia68mia68

    ...aber da gibt´s ja nun doch den einen oder anderen Unterschied. ;-)

    Und noch ein paar Meinungen: http://www.wahlrecht.de/forum/messages/40/2038.html?1200768643

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    Antwort von Holzhamster Holzhamster

    werfe es einfach weg und lasse es ruhen, bringt eh nix!

    Kommentar von mig112 mig112mig112

    oder WIRF!

    Kommentar von Holzhamster HolzhamsterHolzhamster

    Hau man wech das Zeuch!

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    Antwort von Guppy194 Guppy194

    Entscheidung des BGH vom 20.12.1988:

    1. Dem Eigentümer oder Besitzer einer Wohnung, der sich durch einen Aufkleber an seinem Briefkasten gegen den Einwurf von Werbematerial wehrt, steht gegenüber dem Werbenden ein Unterlassungsanspruch zu, wenn es dennoch zum Einwurf von Werbematerial kommt. ...
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    Antwort von Plumbum Plumbum

    Bei mir hängt sein gestern zusätzlich ein Schild " Keine Wahlwerbung". Die Schrift ist 3 cm groß. Die Sache wird fotographiert. Falls doch Werbung im Postkasten wirf, bekommt der Wahlaspirant ein Mail von mir mit den Photo. Ich frage Ihn dann ob die Verteiler nicht lesen können. Eine Verwarnung. Beim nächsten Mal wird eine Unterlassungserklärung verlangt. Hat vor 4 Jahren beim örtlichen SPD Figur ein bißchen Verwirrung gestiftet. Er hat mir geschrieben, das es nicht mehr vorkommt. Ich bin gespannt.

    Kommentar von Sally2809 Sally2809Sally2809

    Die Werbung einfach weg zu werfen ist weniger zeitaufwändig...

    Kommentar von Guppy194 Guppy194Guppy194

    @Plumbum: na, Deine Sorgen möchte ich haben;

    Kommentar von Plumbum PlumbumPlumbum

    Ich bin auf Werbung allergisch. In den USA war der Record mal 76 Werbebriefe. Ich habe keine Lust meine Post aus der Werbung auszusortieren. Ich habe keine Werbung im Briefkasten.

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    Antwort von Bengy Bengy

    Mit dem Einwurf von Prospektwerbung politischer Parteien hat sich das Kammergericht Berlin beschäftigt. Auch politische Parteien müssen sich an den Briefkasten-Aufkleber "Bitte keine Werbung" halten (Urteil vom 21.09.2001). Klar könnte man sich beschweren, aber wozu!? Kostet doch nur Zeit und Nerven; das ist es doch nicht wert. Ich würde es einfach wegschmeißen und gut ist.

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    Antwort von Pumukl Pumukl

    Du hast doch nur eine Bitte ausgesprochen auf deinem Briefkasten.
    Der Bitte muß ich doch nicht entsprechen !

    Kommentar von kruemel70 kruemel70kruemel70

    Doch, man hat einen Unterlassungsanspruch.

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    Antwort von mops09 mops09

    da steht sicher "Einwurf bei Haushalten mit Tagespost" drauf....

    Kommentar von SUNFRIEND4 SUNFRIEND4SUNFRIEND4

    ja und? Das darf bei "keine Werbung" auch nicht eingeworfen werden

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    Antwort von kruemel70 kruemel70

    Es gibt ein Urteil des Kammergerichts Berlin vom 21.09.2001, nach dem sich auch politische Parteien an den Briefkasten-Aufkleber „Bitte keine Werbung“ halten müssen.

    Kommentar von Pumukl PumuklPumukl

    Ja, und nun ???

    Kommentar von kruemel70 kruemel70kruemel70

    Damit hat man einen Unterlassungsanspruch, den man zur Not gerichtlich durchsetzen kann, wenn man dies möchte. Ob man diesen Aufwand wirklich treiben will, kann ja jeder selber entscheiden.

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    Antwort von Sally2809 Sally2809

    Eine Wahlzeitung ist auch Werbung. Aber bitte, wen willst Du denn anzeigen? Die Partei? Ich glaube kaum, das die Kandidaten von einem Briefkasten zum nächsten gehen. Am Ende trifft es einen Schüler, der sein Taschengeld aufbessern will oder ein Nachbar hat sie rein gesteckt. Schmeiß die Zeitung weg und gut ist.

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    Antwort von SUNFRIEND4 SUNFRIEND4

    Auch Wahlwerbung darf nicht eingeworfen werden, die Parteien nehmen das oft nicht so genau. Werbung ist Werbung, egal von wem. Du kannst es anzeigen, aber das ist ein enormer Aufwand. Sag es einfach in dem Geschäft oder ruf an, die müssen sich dann drum kümmern.

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    Antwort von kleenermax kleenermax

    Ja, du darfst das anzeigen. Allerdings wird es wegen geringfügigkeit wieder eingestellt. Außerdem kann derjenige auch ein bisschen schusslig sein der es austeilt.

    P.S.: Wir bekommen auch immer Wahlwerbung trotz Aufkleber.

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    Antwort von 8010hustler 8010hustler

    nein haben bei mir auch viele

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