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Bitte hilft mir wie es um mein recht steht BITTE!

Frage von annemarie1990 annemarie1990

Also ich bin 19 jahre alt und zu einem kieferorthopäden gegangen um mich beraten zu lassen wegen meinen weißheitszähnen! Sie haben gefragt ob ich die 10 euro praxisgebühr bezahlt habe und mich anschließend geröngt. Auch fotos wurden gemacht, da gesagt wurde das sie das brauchen um mir zu sagen was sie mir raten. Wir haben nix unterschrieben! keinen vertrag gemacht nix und heute kommt eine RECHNUNG.. über 350 euro.. für röntgen und auswertung. wir da angerufen und sie meinten: jaa.. also das waren alles privatleistungen. ich meine ich wusste das NICHT! die haben es mit keinem wort erwähnt, ich dachte mit der frage nach der praxisgebühr hieß es das die kosten abgedeckt sind! Hab ich iwie eine chance dagegen anzugehen? BITTE um rat.. das ist verdammt viel geld für mich. ich wäre zum zahnarzt gegangen und hätte den gefragt wenn ich gewusst hätte das beim kieferorthopäde ALLES was kostet, selbst ein beratungsgespräch!

BITTE

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Antworten (5)

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    Antwort von nk401 nk401

    Hallo! Also, die 10 € Praxisgebühr fallen nur dann an wenn Du im selben Quartal schon beim Zahnarzt warst und diese dort nicht zahlen musstest. Vorsorgeuntersuchungen ( wie eine 01 ) sowie eine Röntgenaufnahme fallen unter die Vorsorge und werden von der gesetzlichen Krankenkasse voll übersommen. Sobald es zur PRIVATZAHLUNG geht ist jeder Kieferorthopäde verpflichtet über anstehende Kosten zu informieren und dies vertraglich festzuhalten. Da dies in Deinem Fall zu keiner kieferorthopädischen Behandlung kam ( diese wird nur bis zu 18. Lebensjahr von der Krankenkasse übernommen ) würde ich den Betrag auf keinen Fall überweisen da dies die Kasse übernimmt. Wenn der Kieferorthopäde sich nicht darauf einlässt, wende Dich an Deine Krankenkasse oder an die Kassenzahnärztliche Vereinigung. Liebe Grüße NK401

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    Antwort von Auchdazu Auchdazu

    IOch würde die Zahlung ablehnen mit der Begründung das es eine untergeschobene Leistung ist, die dir im Vorfeld hätte bekannt gegeben werden müssen.

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    Antwort von fragensteller4 fragensteller4

    du könntest mal bei einer verbraucherzentrale nachfragen, die kennen sich mit sowas aus ;)

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    Antwort von Ulieule Ulieule

    Normalerweise hätte das im Vorfeld geklärt werden müssen. Rufe doch bitte mal Deine Krankenkasse an und frage dort nach.

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    Antwort von Welfensammler Welfensammler

    Wenn man dich wirklich nicht über die Kosten aufgeklärt hat, brauchst du auch nichts zu bezahlen.

    Kommentar von annemarie1990 annemarie1990annemarie1990

    naja, sie meinen ich muss es bezahlen.. und nein es wurde mit keinem wort erwähnt das das röntgen 60 euro und die komischen fotos 30 kosten und wat weiß ich nicht noch alles... ich hab verstanden das nachdem wir den kostenvoranschlag eingewilligt haben, die kosten anfallen ok.. aber sie mussten doch sagen, dass kosten anfallen um den aufzustellen und das das nicht die kasse zahlt. oder?

    Kommentar von Welfensammler WelfensammlerWelfensammler

    Ach, es gab einen Kostenvoranschlag.

    Ja dann musst du natürlich bezahlen; zumindest das was auf dem Kostenvoranschlag steht.

    Kommentar von annemarie1990 annemarie1990annemarie1990

    nein den hat sie mir erst danach geschickt

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