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BITTE HILFT MIR SEHR WICHTIG GEHT UM GEBÄUDE VERSICHERUNG

Frage von trabzonboy84 trabzonboy84

Hallo Leute, ich habe da ne frage ich habe vor kurzem ein hasu gekauft, meine frage ist die vorbesiezerin hat ein versicherung abgeshclosen für das haus dafor ich es gekauft habe und das würde bis 31.12.,2010 laufen die hat mir einer rechnung über 560 euro geschockt und das ich das ab 1.06 bis ende jahr zahlen soll das währen 330 euro so muss ich das zaheln ??? da eigentlich ich selber eine versicherung abschliesen möchte und ich sehe das nicht ein wiso ich dsa zahlen sollte da ich keine police oder sonstwas bekommen habe und wie läuft das ab die muss es ya kündigen zum 31,05.2010 weil ab da des hasu mir gehzört bitte bitte um hilfe

Ein Hinweis zur Frage support

Liebe/r trabzonboy84,

bitte vermeide es künftig, nur Großbuchstaben zu verwenden. Dies wird im Internet als Schreien interpretiert und gilt daher als unhöflich.

Herzliche Grüße,

Ben vom gutefrage.net-Support

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Antworten (9)

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    Antwort von wietel wietel

    Es ist schon schlimm, manche Antworten zu lesen, denke daran, es sind deren Aushängeschilder und die gehen Dich nichts an. Schade auch die gut gemeinten, aber falschen Antworten. Einer hat recht, sein kürzel war wohl florianRex. Mit Kaufvertrag beim Notar ist der Kauf vollzogen. Wenn Du nichts unternimmst, gilt die Hausversicherung weiter und die Forderung der Verkäuferin ist nur fair. Mit Kaufdatum (beim Notar) hast Du allerdings ein sofortiges Sonderkündigungsrecht (4 Wochen) und kannst das Haus versichern, wie und wo Du willst. Die Versicherungssumme würde ich aber wohl überprüfen, das Risiko im Schadensfall ist zu groß.

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    Antwort von Finanzberater Finanzberater

    Der Fianzberater sagt: Du kannst eine Gebäudeversicherung beim Hauskauf erst innerhalb von 4 Wochen kündigen, nachdem Du als neuer Eigentümer im Grundbuch in Abteilung I eingetragen bist. Außerdem mußt Du dann die Kündigungsfrist der alten Versicherung beachten. So lange bist Du an die alte Versicherung gebunden. Die alten Versicherungen machen bei einer Kündigung oft Schwierigkeiten.

    Kommentar von AndyMu97 AndyMu97AndyMu97

    Wo steht das denn, dass man sich an die alten Kündigungsfristen zu halten hat? Man hat als neuer Eigentümer ein Sonderkündigungsrecht, das man spätestens 4 Wochen nach Grundbucheintragung bzw. Zugang des Anschreibens des (alten) Versicherers ausüben muss. Ansonst tritt man in den alten Vertrag ein und übernimmt dann natürlich die Laufzeiten.

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    Antwort von trabzonboy84 trabzonboy84

    Hi Freunde, danke für eure antworten aber soll ich die ca 340 euro an die alte besitzer Überweisen oder nicht weil das kommt mir sehr komisch vor, wenn ich die 6 monate zalen soll wiso soll ich dan mehr zahlen als die danke danke mfg

    Kommentar von AndyMu97 AndyMu97AndyMu97

    Nichts überweisen, die Versicherung meldet sich bei Dir, spätestens 4 Wochen nach Grundbucheintrag musst Du diese dann kündigen. Die bisherige Besitzerin bekommt dann eine Abrechnung und die überständigen Beträge direkt von der Versicherung.

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    Antwort von FlorianRex FlorianRex

    Vom Grudsatz her ist es erstmal so, dass der Käufer einer Immobilie immer die bestehende Wohngebäudeversicherung mit übernimmt. Der Käufer hat allerdings ein Sonderkündigungsrecht von vier Wochen. Meine Empfehlung: Bedingugen überprüfen oder vn einem fachkundigem Versicherungsmakler überprüfen lassen. Oft sind die Bedigungen Stand Errichtung des Hauses, dass heißt, dass diese nicht mehr den Mindeststandards von heute entsprechen. Gegebenenfalls wurden auch im Laufe der Zeit Veränderungen am Gebäude vorgenommen, die es wertvoller machen und die Versicherungssumme reicht im Schadensfall nicht mehr aus. Vom Preis würde ich allerdings diesen Versicheurngsschutz nicht abhängig machen, wichtig ist, dass die Leistungen passen. Viele Grüße aus Wolfsburg sendet

    Florian Rex

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    Antwort von kbvspunktde kbvspunktde

    Hallo,

    wenn Du ein Haus kaufst, musst Du die Gebäudeversicherung des Vorbesitzers übernehmen. Das ist einfach so und erst einmal nicht zu ändern. Allerdings kannst Du die Versicherung zum Ablauf kündigen und dann eine neue Abschlieeßen.

    Viele Grüße

    Andreas

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    Antwort von maiki01 maiki01

    Du bist nicht verpflichtet, die bestehende Versicherung zu übernehmen.

    Die Vorbesitzerin bekommt den zu viel bezahlten Beitrag von Ihrer Versicherung zurück.

    Ich würde ihr mitteilen, das Du die Versicherung nicht übernimmst.

    Aber besser nicht schriftlich. Es könnte durchaus sein, das sie es dann nicht versteht.

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    Antwort von amigo06 amigo06

    Zunächst würde ich mich erst mal mit der alten Versicherung unterhalten. Wozu Neuverträge, in der heutigen Zeit sind die meist ungünstiger, gerade bei Gebäudeversicherungen.

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    Antwort von Mellnie Mellnie

    11880- Da werden Sie geholfen ya

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    Antwort von knattertatter knattertatter

    Du hast ein Haus gekauft und kannst es versichern wo Du möchtest sie kann ihre versicherung kündigen sie läuft ja nicht auch Dich

    Kommentar von kbvspunktde kbvspunktdekbvspunktde

    faaaalsch

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