Also, um eines einmal klar zu stellen:
Es gibt "leider" einige Käufer, die legen es auf solche geschichten an und behaupten, dass etwas defekt angekommen ist, um dann hinterher einen Preisnachlass zu kassieren.
Das ist mir selbst schon einmal passiert, obwohl ich die versendete Modellbahnlok vor dem Versand noch einmal getestet habe. Doch hinterher schickt mir der Verkäufer ein "Beweisfoto (!)" mit einer defekten Lok, wo ein Gestänge abmontiert wurde. Das ist Betrug hoch drei! Leider war ich damals genauso unerfahren und habe die angeblichen reparaturkosten von 10,- Euro übernommen. Auch aus Angst eine negative bewertung zu erhalten. Leider! heute würde ich sofort Strafanzeige stellen.
Nun zu Deinem I-Phone:
Hast Du es vorher getestet? Hast Du es gut und stoßsicher verpackt? Wenn Du das mit ja beantworten kannst, dann bist Du aus dem Schneider, denn 1. gibst Du dem Verkäufer keine Gewährleistung und 2. hast Du die Sache gut verpackt, und sie kann nur durch Außeneinwirkung beschädigt werden; und 3. hast Du den Auslandsversand in der Anzeige angekündigt.
Wenn nun das Paket beim Transport beschädigt wurde, dann ist die Post bzw. die Versandfirma haftbar (vorausgesetzt Du hast versicherten Versand gewählt und der ist auch in dem Land gültig, von wo aus Du das geschickt hast).
Wenn das packet heil war, dann liegt die Vermutung eines Abzockbetrügers sehr nahe. Beweisen kann man das schlecht. Vielleicht ist ihm ja auch das I-Phone runtergefallen und er versucht es auf diesem Wegen?
Lasse Dir Bilder von dem I-Phone schicken, lasse Dir Bilder von dem Karton schicken und wenn alles aüßerlich gut aussieht, dann würde ich den Fall Ebay melden.
Oder, wenn Du keine negative Bewertung riskieren möchtest, machst Du den Kauf rückgängig und lässt dir die Sache zurückschicken und überweist ihm das Geld. Das ist aber die unfaire und für mich eine schlechte Lösung.
Seit wann trägt ein privater Verkäufer das Transportrisiko?
gar nicht, aber das es sich um einen Privatverkauf handelt, stand in der Frage nicht
er trägt es dann, wenn der erfüllungsort nicht bei ihm selbst, sondern beim käufer liegt. sprich: bietet er nicht an, dass die ware auch bei ihm selbst abgeholt werden kann und ist der käufer deshalb "gezwungen" eine (welche auch immer) versandart zu wählen, hat (auch der privat-)verkäufer das versandrisiko zu tragen. bietet er an, dass die ware abgeholt werden kann, und wähkt der käufer den versand, so hat der käufer gem 447 bgb die gefahr zu tragen. 447 bgb kann allerdings von einem PRIVATverkäufer "ausgeschlossen" werden
Über das Thema gibt es Bücher und Promotionen zu Hauf. Allerdings geht es ja nicht darum die umfangreiche Kasuistik der Thematik durchzukauen. Wenn jemand eine Frage stellt, sollte diese auch relevanten Informationen enthalten !