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Bitte Hilfe (Rechtsfrage): Ebay-Artikel unterwegs beschädigt - wer haftet?

Frage von luniquiera luniquiera

Hallo,

ich habe ein iPhone, voll funktionstüchtig, aber gebraucht, auf eBay verkauft. (international, da ich momentan im Ausland bin). Nun kam es an und der Käufer beschwert sich, dass das WiFi nicht mehr funktioniert und der Artikel somit erheblich von der Beschreibung abweicht.

Als Artikelandort sei außerdem Deutschland angegeben gewesne und dies ebenfalls zu bemängeln wäre. Dies möchte er melden.

Ich habe als Artikelstandort Deutschland nicht geändert, aber in der Auktion DEUTLICH vermerkt, dass das Telefon momentan aus dem Ausland verschickt wird, da ich mich selbst dort aufhalte.

Wofür kann ich haftbar gemacht werden? Bitte um Rat.

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Antworten (10)

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    Antwort von bizeps24 bizeps24

    Der Verkäufer schuldet die Lieferung mangelfreier Ware, mit anderen Worten Du trägst das Transportrisiko, wenn die Sendung versichert ist, greift diese ein. Ansonsten kann der Käufer zurücktreten.

    Kommentar von justiziasgolem justiziasgolemjustiziasgolem

    Seit wann trägt ein privater Verkäufer das Transportrisiko?

    Kommentar von bizeps24 bizeps24bizeps24

    gar nicht, aber das es sich um einen Privatverkauf handelt, stand in der Frage nicht

    Kommentar von perfectdrama perfectdrama

    er trägt es dann, wenn der erfüllungsort nicht bei ihm selbst, sondern beim käufer liegt. sprich: bietet er nicht an, dass die ware auch bei ihm selbst abgeholt werden kann und ist der käufer deshalb "gezwungen" eine (welche auch immer) versandart zu wählen, hat (auch der privat-)verkäufer das versandrisiko zu tragen. bietet er an, dass die ware abgeholt werden kann, und wähkt der käufer den versand, so hat der käufer gem 447 bgb die gefahr zu tragen. 447 bgb kann allerdings von einem PRIVATverkäufer "ausgeschlossen" werden

    Kommentar von bizeps24 bizeps24bizeps24

    Über das Thema gibt es Bücher und Promotionen zu Hauf. Allerdings geht es ja nicht darum die umfangreiche Kasuistik der Thematik durchzukauen. Wenn jemand eine Frage stellt, sollte diese auch relevanten Informationen enthalten !

  • 2
    Antwort von justiziasgolem justiziasgolem

    Nachdem nun kleckerweise die Informationen nachgeliefert wurden wonach der Verkäufer privat handelt und "kein Rückgaberecht" einräumt:

    Ein wirksamer Gewährleistungsauschluss liegt damit nicht vor. Der Verkäufer schuldet die mangelfreie Ware. Dass die Ware in dieser Form auf dem Transportweg beschädigt wurde ist sehr unwahrscheinlch und wäre durch den Verkäufer zu beweisen. Der Käufer hingegen muss ledeglich nachweisen, dass der Mangel von Anfang an bestanden hat.

  • 1
    Antwort von FreeEagle FreeEagle

    Lasse dir das Gerät zur Überprüfung zurückschicken. Wenn es stimmt, dass es von der Beschreibung abweicht, erstattest du dem Käufer den Kaufpreis und die Versandkosten zurück.

    .

    Auf mehr brauchst du dich nicht einlassen.

  • 1
    Antwort von HariboDealer HariboDealer

    Du hast für ein funktionierendes Gerät Geld kassiert, aber ein defektes geliefert.

    Dem Käufer ist völlig egal, ob du es bereits defekt verpackt hast (das wäre dann Betrugsabsicht) oder der Paketdienst es geschrottet hat.

    Erstatte ihm (nach Rücksendung des Gerätes) sein Geld, und gut is...

  • 1
    Antwort von redroses redroses

    Normalerweise bist Du aus dem Schneider, vorausgesetzt, das iPhone war gut und stosssicher verpackt. Ist mit Paypal gezahlt worden? Wenn die Verpackung erheblich beschädigt wurde auf dem Postweg, müsste die Transportfirma (bei vers. Versand) den Schaden übernehmen.Wenn Du gar keine Schwierigkeiten haben willst (wer weiß schon, wie der drauf ist?), biete ihm die Rücknahme an.

    Egal, versuch die Sache gütlich zu regeln. Manchen Käufer und auch Verkäufer legen es regelrecht drauf an, Stress zu machen.

    Kommentar von HariboDealer HariboDealerHariboDealer

    Nicht unterschätzen sollte man auch die Gefahr, dass der Käufer die Adresse des Verkäufers nun kennt.

    Irgendwann steht der vor der Tür, und dann fehlen schnell ein paar Zähne oder schlimmeres.

    Sofern man dann noch für Frau und Kinder verantwortlich ist, sollte man sich zweimal überlegen, ob man es soweit kommen lassen will vielleicht auch diese in Gefahr zu bringen, oder doch lieber einfach den Kaufpreis erstattet!!

    Kommentar von redroses redrosesredroses

    Der Fragesteller hält sich ja im Moment im Ausland auf, und das dürfte selbst dem rachsüchtigsten Käufer zu weit weg sein.

    Kommentar von HariboDealer HariboDealerHariboDealer

    Da täusch dich mal nicht!!!

    Ich würde das an "Inkasso Moskau" abtreten. Die holen mir mein Geld (und ihre Auslagen) aus aus Tackatuckaland, wenn´s sein muss. Sind ja weltweit vertreten.

    Aber davon abgesehen habe ich selbst viel Zeit und viel Geld, könnte also an jeden Beliebigen Ort der Welt reisen, um dem Verkäufer die Zähne zu ziehen (18 Jahre Kampfsport).

    Dass ich dabei dann Verlust mache, steht auf einem anderen Blatt. Aber es geht um´s Prinzip!!!

    Und den "Verlust" (Flugkosten, Hotel, Mietwagen usw) würde ich nichtmal spüren!!!

    Kommentar von redroses redrosesredroses

    Wenn man soviel Geld hat, um jemandem die Zähne auszuschlagen, der weiter als 20 km entfernt wohnt, muss man nicht unbedingt ein gebrauchtes Smartphone bei Ebay kaufen, oder? Macht jetzt nicht wirklich Sinn. Aber vielleicht plane ich meinen nächsten Urlaub in Takatukaland... Von welchem Prinzip sprichst Du eigentlich?? Auge um Auge, Zahn um Zahn? Hey, das hier geht völlig an der Frage vorbei.

    Kommentar von justiziasgolem justiziasgolemjustiziasgolem

    LACH - Du willst ein Iphone an Inkasso Moskau abtreten! LACHHAFT!

    Kommentar von FreeEagle FreeEagleFreeEagle

    In welchem Film lebst du denn?

    Kommentar von HariboDealer HariboDealerHariboDealer

    Wie kommst du darauf, dass es ein "Film" ist??

    Weil DU sowas nur aus dem Fernsehen kennst??

    grins

    Kommentar von justiziasgolem justiziasgolemjustiziasgolem

    Ich hab sogar schon tatsächlich so nen Ramboauftritt im Bekanntenkreis erlebt. Ein ganz toller Hecht wollte einen auf dicken Mann machen und hat sich mit gewalt den Kaufpreis zurückgeholt. Dummerweise hatte er auch noch ein Messer dabei. Die 50 Euro hat er dann zwar bekommen, dummerweise auch einen Freifahrschein "Gehen Sie nicht über Los" direkt in den Knast wegen räuberischer Erpressung.

  • 0
    Antwort von pepe33 pepe33

    Also, um eines einmal klar zu stellen:

    Es gibt "leider" einige Käufer, die legen es auf solche geschichten an und behaupten, dass etwas defekt angekommen ist, um dann hinterher einen Preisnachlass zu kassieren.

    Das ist mir selbst schon einmal passiert, obwohl ich die versendete Modellbahnlok vor dem Versand noch einmal getestet habe. Doch hinterher schickt mir der Verkäufer ein "Beweisfoto (!)" mit einer defekten Lok, wo ein Gestänge abmontiert wurde. Das ist Betrug hoch drei! Leider war ich damals genauso unerfahren und habe die angeblichen reparaturkosten von 10,- Euro übernommen. Auch aus Angst eine negative bewertung zu erhalten. Leider! heute würde ich sofort Strafanzeige stellen.

    Nun zu Deinem I-Phone:

    Hast Du es vorher getestet? Hast Du es gut und stoßsicher verpackt? Wenn Du das mit ja beantworten kannst, dann bist Du aus dem Schneider, denn 1. gibst Du dem Verkäufer keine Gewährleistung und 2. hast Du die Sache gut verpackt, und sie kann nur durch Außeneinwirkung beschädigt werden; und 3. hast Du den Auslandsversand in der Anzeige angekündigt.

    Wenn nun das Paket beim Transport beschädigt wurde, dann ist die Post bzw. die Versandfirma haftbar (vorausgesetzt Du hast versicherten Versand gewählt und der ist auch in dem Land gültig, von wo aus Du das geschickt hast).

    Wenn das packet heil war, dann liegt die Vermutung eines Abzockbetrügers sehr nahe. Beweisen kann man das schlecht. Vielleicht ist ihm ja auch das I-Phone runtergefallen und er versucht es auf diesem Wegen?

    Lasse Dir Bilder von dem I-Phone schicken, lasse Dir Bilder von dem Karton schicken und wenn alles aüßerlich gut aussieht, dann würde ich den Fall Ebay melden.

    Oder, wenn Du keine negative Bewertung riskieren möchtest, machst Du den Kauf rückgängig und lässt dir die Sache zurückschicken und überweist ihm das Geld. Das ist aber die unfaire und für mich eine schlechte Lösung.

  • 0
    Antwort von GuybrushThreepwood GuybrushThreepwood

    Mal ne ganz andere Frage: welches IPhone Modell hast Du denn angeboten? Hat dies überhaupt WLan??

  • 0
    Antwort von mullemaeuschen mullemaeuschen

    Hallo Du da

    ...und wieder stellt sich diese

    unwichtige Frage

    nach dem Gewährleistungsausschluss.

    Jeder denkt mir kann das nicht passieren.

    ...ich übrigens auch bis ich die rote Karte hatte.

    Hast Du einen, einen wasserdichtet???

    Wenn nicht hast Du die ebay - Regel nicht richtig gelesen.

    Egal, ob In- oder Ausland ist der Gewähleistungsaußschluss nicht korrekt, hast Du die rote Karte sogar wenn Artikel nicht kaputt ist.

    Der Käufer kann Dich in die Pflicht nehmen, er darf umtauschen und hat ein Rückgaberecht.

    Computerbild 17/2007: Wenn jemand die Klausel kopieren möchte, kann er das gerne tun.

    Klausel für den Gewährleistungsausschluss: Unabhängig von der nachfolgenden Regelung zur Verkürzung der Gewährleistungsfrist bei gebrauchter Ware gilt für die Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus Gewährleistung eine Frist von 2 Jahren bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung meinerseits oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung meines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Des Weiteren gilt unabhängig von der nachfolgenden Regelung zur Verkürzung der Gewährleistungsfrist bei gebrauchter Ware für die Verjährung von Schadenersatzansprüchen aus Gewährleistung eine Frist von 2 Jahren bei sonstigen Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung meinerseits oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung meines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Im Übrigen wir die Gewährleistung ausgeschlossen.

    Ich habe mir den Ausschluß von einem anderen ebayer kopiert, es wurde angeboten.

    Mein damaliger Chef, hat ihn für gut befunden und gesagt, er als Fachmann hätte ihn auch nicht besser formulieren können.

    Liebe Grüße zu Dir

    mulle

    Kommentar von mullemaeuschen mullemaeuschenmullemaeuschen

    Kein Rückgaberecht ...reicht nicht!!!!!!!!

    Warum liest sich niemand mal die Regel bei ebay durch.

    Auch auf der Seite www.frag-einen-anwalt.de habe ich gerade noch Tipps und Hinweise gefunden.

    Gehe mal auf den Link.

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    Antwort von GuybrushThreepwood GuybrushThreepwood

    Hallo, das Transportrisiko liegt normalerweise beim Versender. Wenn jetzt das WLan aber nicht funktioniert, wird das wohl kaum vom Transport herrühren. Biete ihm an, dass er dir das Gerät zurückschickt. Falls sein Mangelgrund zutrifft, erstatte ihm die Kauf- und Versandkosten. Falls das Gerät einwandfrei sein sollte, biete ihm nach Zahlung weiterer Versandkosten die Rücksendung an.

    Kommentar von HariboDealer HariboDealerHariboDealer

    Du hast Recht!!

    Wenn aber der Verkäufer mehrere Versandarten angeboten hat (Päckchen, vers. Paket) und der Käufer sich die billigste Art aussucht, ist es SEIN Risiko!! Er hätte es ja versichert haben können, wollte aber nicht - Pech!!

    Kommentar von GuybrushThreepwood GuybrushThreepwoodGuybrushThreepwood

    Hi Haribo, es geht hier nicht um die Versandart, sondern darum, ob der Verkäufer ein mängelfreies IPhone verschickt hat. Dies scheint lt. Angaben des Käufers nicht der Fall zu sein.

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    Antwort von gibtsdochnich gibtsdochnich

    privatverkauf ? haste garantie und den ganzen kram ausgeschlossen ? dann hat er keine großen chancen

    Kommentar von luniquiera luniquieraluniquiera

    Ich bin Privatverkäufer. Und hatte in der Auktion vermerkt: Kein Rückgaberecht.

    Kommentar von gibtsdochnich gibtsdochnichgibtsdochnich

    na dann...zurückschreiben , nochmal drauf hinweisen,und gelassen in die zukunft gucken, immer vorrausgesetzt alles war von deiner seite in ordnung

    Kommentar von HariboDealer HariboDealerHariboDealer

    Ihr macht euch das alle ein bißchen zu einfach hier!!

    BEIDE Seiten haben einen Vertrag zu erfüllen!!!!

    Der Käufer zahlt für Ware, wie in der Auktion beschrieben - und der Verkäufer hat diese Ware zu liefern!!

    Kauft man ein FUNKTIONIERENDES Gerät, bekommt aber ein defektes geliefert, hat man selbstverständlich ein Widerrufsrecht, da die Ware "erheblich von der Beschreibung abweicht" (durch den Defekt).

    Kommentar von justiziasgolem justiziasgolemjustiziasgolem

    Und wieviele Semester hast du unser Rechtssystem studiert?

    Kommentar von GuybrushThreepwood GuybrushThreepwoodGuybrushThreepwood

    Bitte nicht Garantie mit Gewährleistung verwechseln.

    Kommentar von mullemaeuschen mullemaeuschenmullemaeuschen

    ...schade...Dir würde ich jetzt mal einen Daumen hoch --- geben.

    Liebe Grüße zu Dir

    mulle

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