Wenn man sich selbst noch in einem Praktikumsverhältnis bei einer Ausbildung ist und diese Zeitspanne vertraglich abgesichert ist, ist es dann nicht gegen das Gesetz, wenn der Arbeitgeber versucht einen frühzeitig ohne abgeschlossenen Beruf einzustellen, nur um einen schon in der laut Ausbildung vorgesehenen Ferienzeit arbeiten lassen zu können? Gibt es da nicht Paragraphen, die gegen die Streichung der Ferienzeit und gegen das verfrühte Arbeitsverhältnis stehen?
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Halplay Alles über Urlaub ist im Bundesurlaubsgesetz (oder dem Tarifvertrag) geregelt. Das BUrlG findet auf alle Arbeitnehmer , auch die in Berufsausbildung Beschäftigte (§ 2 S. 1 BUrlG) sowie auf arbeitnehmerähnliche Personen allgemein Anwendung (§ 2 S. 2 Hs. 1 BUrlG). Enscheident ist bei dir, ob das Ausbildungsverhältnis schon beendet ist. Nur dann kann ein anschließendes Arbeitsverhältnis begründet werden.
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1Antwort von
SecomSecom
Gibt es bestimmt, schau mal in den Unterlagen der IHK/HWK nach, steht bestimmt drin. Außerdem steht sowas im Ausbildungsvertrag. Die IHK/HWK wird sich bestimmt sehr freuen wenn du ihr das mitteilst.
Kommentar von
PlumbumboyPlumbumboy Ist vorgemerkt, bin aber zu müde dazu grad und würde es bevorzugen, da noch etwas konkretere Infos zu bekommen, denn es geht um ein echt großes Problem, wo auch noch eine Krankenkasse mitspielt...
Kann ich die Paragraphen und die Angaben tatsächlich auch ohne Probleme bei einer Auseinandersetzung mit dem Träger anführen? Wenn ja, hast du mir, bzw. uns sehr, sehr geholfen damit!!!
Natürlich kannst du die §§ benennen. Schau, soweit ein Tarifvertrag existiert, auch dort nach. Meistens ist der Text zum Urlaub im Tarifvertrag noch etwas arbeitnehmerfreundlicher, als im BUrlG. Lese die §§ mal durch (ist verständlich geschrieben). Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine Erwerbstätigkeit leisten, da Sinn und Zweck die Erholung des Arbeitnehmers ist.