Lovesday am 12.09.2008 um 15:06 Uhr
Letztes Jahr zog ich von Berlin nach Mecklenburg-Vorpommern aus Beruflichen Gründen mit meinen jetzigen EX-Freund zusammen.Ich fing letztes Jahr ein Aushilfsjob an auf 400Eur.Da ich einige Probleme mit dem Jobcenter hatte meldete ich mich ab und konnte umziehen. Nun aber habe ich mich von meinen Freund getrennt, er schmiss mich aus die Wohnung raus und mein Aushilfsjob ging auch zu ende.Nun bin ich zurück nach Berlin gezogen, wohne momentan bei ner Freundin.Da ich 20Jahre alt bin und meine Mutter nur eine 2Raum-Wohnung hat,weis ich nicht was ich machen kann.Bekomm ich ne Wohnung vom Amt und Harz4 dazu?Wie ist es wenn neuer Freund Harz4 bezieht und wir zusammen ziehen wollen?erlaubt?
Wenn Deine Mutter nur eine Zwei-Zimmer-Wohnung hast, mußt Du ganz gewiß nicht bei ihr einziehen.
Wende Dich doch einfach an das entsprechende Amt und sag denen, wie's ist.

Kannst mich ja mal anschreiben dann erkläre ich Dir ein Paar Sachsen zum Thema zusammen ziehen.
Das wird im ersten ja von den Gerichten nicht als Einsteht- / Bedarfgemeinschaft gesehen!!!

HArtz IV und Wohnung vom Amt bezahlt. Beantragen muss man aber alles. Also sofort hin.
Geh zu Deinem zutsändigen Arbeitsamt und die können Dir ganz genau sagen wie groß und wie teuer Deine Wohnung sein darf. Bezahlen werden sie Dir ganz sicher eine.
Du bist zwanzig, wie geht es jetzt weiter? Versuche eine Lehrstelle zu bekommen, warum immer gleich Hartz4? Natürlich steht Dir Hartz4 zu, aber ist das Deine Lebensperspektive. Wenn Du heute nichts für Dich selbst machst, nämlich beharrlich nach einer Lehrstelle suchts, wer bitte soll sonst etwas für Dich tun. Kind Dein Leben hat doch gerade erst angefangen, es gibt Lehrlings-Bafög, das muss man zwar zurückzahlen, aber nur wenn man es auch kann. Wie willst Du vor Deinen späteren Kindern denn bestehen? Was schreibst Du in Deinen Lebenshlauf 400,00 Euro-Job als Aushilfe und Hartz4? Ich hoffe Du kriegst die Kurve. LG

Du hast Anspruch auf einen angemessenen Wohnraum (45m2)Warmmiete darf dabei den vorgeschrieben Satz den die ARGE vorschreibt nicht übersteigen. Wenn ein paar m2 mehr und ein paar € mehr anfallen und die Dich nicht sehr belasten, sagen die ARGEN im Allgemeinen nicht nein. Drei unterschiedliche Mietangebote müssen vorliegen, Renovierung und Möbel müssen gesondert, formlos beantragt werden.Aber es liegt im Ermessen des Sachbearbeiter ob ja oder nein bei Zuschuss für Möbel und Renovierung. Wenn Deine sozial wirtschaftliche Lage diese Kosten nicht aufbringen lassen, dann beantrge sie und lass Dich nicht abwimmeln.
Niemand hat etwas dagegen, wenn Du mit einem neuen Freund der auch HartzIV bekommt zusammen ziehst. Aller Dings, ist der eigenen Wohnraum Gold wert. Und bei manchen Verbindungen sogar mehr Geld vom Amt

Ich war heute beim Amt, erst hieß es da sie schon alleine wohnten ist es kein problem, dann hieß es, da ich unter 25 bin muss ich zurück zu meiner Mutter ziehen..Ich muss tatsächlich zu meiner mutter in die 2 raum-wohnung ziehen ô.o
d.h. ich muss nun "5 Jahre" bei meiner Mutter im Wohnzimmer auf der Couch schlafen...
Ich werd hier echt irre, was stellen die sich so an or die gesetze regen mich auf...
Ich bin nun echt am verweifeln und weis nicht mehr was ich machen kann und soll =( Wenn mein Ex auszieht aus seiner Wohnung, müssen alle meine Möbel auf de Straße stehen weil hier nirgends Platz ist für die...

Das klingt etwas kompliziert. Frag lieber mal auf dem Amt nach.

Ich danke euch vielmals für die schnellen Antworten...Dann werde ich mal hin gehen und auf positives hoffen.
Vielen vielen Dank :)
Lg