Ist es gesetzlich festgelegt wie viel ein Dönerladen seine kelnerin bezahlen muss zumindest ein midestlohn ,weil ich will morgen in einen dönerladen anfangen (bin 16 Jahre alt und amche das für 2 wochen mal da ,weil ich ferien hab von um 12 bis 21 uhr ) und da will er mir nur 20 euro zahlen darf ich mehr verlangen also darf er mir so wenig geld überhaupt geben ?
Bitte Helfen in fragen Gehalt !
Antworten (15)
-
3Antwort von
WilliiWinzigWilliiWinzig
wenn du 5€ in der Stunde bekommst, kannst du hoch zufrieden sein
-
2Antwort von
Arwen45Arwen45
Eine Dönerbude mit Kellnerin? Denke mal, da darfst Du überhaupt nicht arbeiten in Deinem Alter. 20€ am Tag oder für zwei Wochen oder was?
-
-
1Antwort von
GhastlyGherkinGGhastlyGherkinG
Nein einen Mindestlohn gibt es nicht, er darf nur nicht mehr als 400€ zahlen, wenn es Abgabenfrei für ihn bleiben soll. Wenn er dir so wenig zahlt, lass es bleiben, da bekommst du als babysitter mehr! Würde mir einen anderen Nebenjob suchen! Vielleicht auch für eine Oma einkaufen gehen, oder im Kino. Gibt so viele kleine Jobs
Kommentar von
babsysbabsys du glaubst doch selber nicht das der das anmeldet
Kommentar von
babsysbabsys und auch bei bis 400 muss er pauschale abgabensteuer zahlen
Kommentar von
GhastlyGherkinGGhastlyGherkinG Was ich glaube, spielt keine Rolle, es war eine Erklärung auf die Frage :-) Bei dem geringen Stundenlohn kann er sie gut anmelden auf 400€ Basis, hat er keine Nachteile durch, aber das ist nicht gefragt.
-
0Antwort von
jimpojimpo
Dann laß Dich mal richtig ausnutzen!
Kommentar von
Bluberblase wie meinst du das ?
Kommentar von
jimpojimpo Wie ich das meine? Du hast es doch selbst beschrieben.
-
-
0Antwort von
Bluberblase Nein wie gesagt ich darf da arbeiten auch gesetzlich ...und pro tag wäre das
-
0Antwort von
akademikusakademikus
sieh das doch einfach mal so: du bist 16, bekommst einen einblich in die berufswelt, essen kannst du bestimmt umsonst. du hast dir den job ausgesucht, du hättest mit ihm 30 euro ausmachen sollen. dann wären es faire 5 euro/stunde. arbeite doch erstmal, zeig was du kannst und dann nochmal verhandeln;-)
Kommentar von
GhastlyGherkinGGhastlyGherkinG 20€ für 9 Stunden? Denke das grenzt an Ausbeutung und das sollte man nicht unterstützen.
Kommentar von
Bluberblase Ich bin leider garde auf einer diät :D:D
-
0Antwort von
rafi123rafi123
Er darf dier beim Schnuppern geben was er will er muss dir auch nichts geben ist sene Entscheidung
-
0Antwort von
rejo52rejo52
Im Dönerladen gibt es keinen Mindestlohn. Es bleibt dem jeweiligen Inhaber überlassen, wieviel Stundenlohn er bezahlt.
-
0Antwort von
FifarinhoFifarinho
Einen Mindestlohn gibt es (leider) nicht, lass Dich täglich auszahlen
Die Arbeitszeit für Jugendliche ist nach Jugendarbeitsschutzgesetz auf acht Stunden täglich und auf vierzig Stunden in der Woche begrenzt. Das gilt auch, wenn für Azubis eine Gleitzeitregelung gilt.
Die Arbeitszeit muss durch im voraus feststehende Pausen unterbrochen werden. Bei einer Arbeitszeit zwischen viereinhalb und sechs Stunden man Anspruch auf mindestens eine halbe Stunde Pause, bei höheren Arbeitszeiten muss die Pause mindestens eine Stunde betragen.
Zwischen 20.00 und 6.00 Uhr dürfen Minderjährige nicht beschäftigt werden. Es gibt jedoch Ausnahmen für bestimmte Gewerbezweige - zum Beispiel Bäcker - und für den Schichtbetrieb.
Für Jugendliche gilt grundsätzlich die 5-Tage-Woche (§15 Jugendarbeitsschutzgesetz). Der Samstag ist arbeitsfrei (§16 Jugendarbeitsschutzgesetz). Das gilt selbstverständlich auch für den Sonntag und für Feiertage (§17,18 Jugendarbeitsschutzgesetz). Ausnahmen von diesem Arbeitsverbot gibt es in Branchen wie der Gastronomie und der Landwirtschaft. Hier gelten spezielle Regelungen: Wird man an einem Sonntag beschäftigt, muss in der folgenden Woche ein Ersatzruhetag gewährt werden.