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bitte helfen bei wohnungskündigung

Frage von MIMI5555 MIMI5555

meine eltern haben eine kündigung bekommen in der steht: an der letzten versammlung der hauseigentümer wurde durch die grosse mehrheit der eigentümmer entschieden ,dass das ganzjährige Bewohnen der liegenschaft unerwünscht ist weil die infrastruktur dadurch zu stark leide.

was kann getan werden?

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Antworten (8)

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    Antwort von debby2205 debby2205

    Wo wohnen denn deine Eltern, dass eine ganzjährige Vermietung unerwünscht ist? Eine Wohnung im üblichen Sinne kann es ja wohl nicht sein!

    Kommentar von kosy3 kosy3kosy3

    Das denke ich aber auch. Denn das ist die alleinige Zweckbestimmung einer Wohnung. Dass man in ihr wohnt.

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    Antwort von XtraDry XtraDry

    Du schreibst zwar "Wohnungskündigung", nach einer Wohnung liest sich das aber nicht. Das strenge Mietrecht und der damit verbundene Kündigungschutz gelten nur, wenn die Räume zu Wohnzwecken vermietet wurden. Wenn der Mieter die Räume zu einem anderen Zweck gemietet und als Wohnung zweckentfremdet hat, gilt dies ausdrücklich nicht...

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    RatgeberHelden Antwort von DerHans DerHans

    Es handelt sich scheinbar nicht um eine offizielle Wohnung. Dann nützen keine besonderen Schutzvorschriften. Oder du musst dich etwas genauer ausdrücken

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    Antwort von Tabaluga1961 Tabaluga1961

    also ist es eine Eigentumswohnung??? WEG Recht und Mietrecht sind 2 uneterschiedliche Schuhe. Für ein Mietverhältnis gilt das Mietrecht und der Kündigungsgrund ist keiner, der vor Gericht stand halten würde. Die haben wohl auch einen Verwalter, der KEIN Fachmann ist. Der hätte denen den Zahn sofort gezogen.

    Theoretisch brauchen deine Eltern keine Angst zu haben. Aber es kann ja sein, das euch dann das Leben schwer gemacht wird, denn ich vermute mal, das noch mehr Menschen im Haus wohnen. Daher ist abzuwägen, ob ihr eueren Frieden weiter haben werdet. Wenn nicht könntet ihr die Miete mindern. Aber ich würde mich schon mal darauf vorbereiten auszuziehen - allerdings würde ich mir den Umzug bezahlen lassen - mit mindestens € 3.000,-.

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    Antwort von aschaub aschaub

    Das ist aber mehr als merkwürdig. Wo wohnen Deine Eltern, dass ganzjähriges Wohnen nicht erwünscht ist? Was haben sie für einen Mietvertrag? Etwas mehr Information ist hier leider nötig.

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    RatgeberHelden Antwort von kosy3 kosy3

    Zunächst einmal ist festzustellen, ob diese Kündigung überhaupt rechtswirksam ist. Die Begründung ist zumindest ungewöhnlich. Hilfreich wäre es jetzt, zu wissen, was im Mietvertrag steht. Gibt es irgendwelche Sonderklauseln, die außergewöhnliches Kündigungsrecht des Eigentümers vorsehen, wenn z. B. "ganzjähriges Bewohnen" unerwünscht ist?

    Wurdet ihr denn beim Einzug darauf hingewiesen, dass "ganzjähriges Bewohnen" unerwünscht ist?

    War "ganzjähriges Bewohnen" denn beim Abschluss des Mietvertrages noch erwünscht?

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    Antwort von kluetje kluetje

    Wo wohnen die denn..In einer Gartenlaube..?

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    Antwort von HvonB HvonB

    Mieterschutzbund darüber in Kenntnis setzen. Das hört sich sehr seltsam an und sollte wirklich hinterfragt werden.

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