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BITTE brauche Hilfe "Vorladung als Beschuldigter" AMTSHILFE

Frage von ichdanke ichdanke

Ermittlungsverfahren!

Tatvorwurf: Amtshilfe mitzubringen: Ausweispapiere, Kontoauszüge aus 2007

Die Polizei konnte keine Auskunft geben, da ausserhalb der Geschäftszeiten. Im Internet habe ich nichts gefunden und bis Montag zu warten ist fast unmöglich.

Was werfen die mir vor, warum diese Nachweise.

Vielen Vielen Vielen Dank im Vorraus! Gruß Thomas

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Antworten (5)

  • 5
    Antwort von Kabark Kabark

    Nimm' Dir einen Anwalt und den mit zum Termin. Akteneinsicht bekommt nur er.

    Kommentar von schildi schildischildi

    DH

    Kommentar von ichdanke ichdanke

    Glaube ich auch. Wie gesagt Tatvorwurf AMTSHILFE. Sowas habe ich noch nie gehört, wirklich nicht.

    Kommentar von julia0017 julia0017julia0017

    DH!

  • 3
    Antwort von xyungeloest xyungeloest

    da wird wohl ein amt bzw. institution die polizei um amtshilfe gebeten haben.

    amtshilfeersuchen können behörden bei der polizei stellen.

    was du mal verbockt hast, wirst nur du selber wissen können.

    hast mal deine kfz-steuer nicht gezahlt? oder die haftpflicht ect., alles ist möglich....

    Kommentar von ichdanke ichdanke

    Nein, ich bin aus gesundh. Gründen arbeitslos, jetzt Rentner. Komisch nur, dass die auch den "Tatort" angeben (Adresse und Uhrzeit)!

    Was soll ich jetzt nur verstehen?

    Kommentar von xyungeloest xyungeloestxyungeloest

    tatort?

    da musst doch wissen um was es geht, hast mal einem was am auto beschädigt?

    ein knöllchen oder strafbefehl nicht gezahlt?

    irgendwas muss ja an dem ort zu dieser zeit gewesen sein.

    Kommentar von KinderKinder KinderKinderKinderKinder

    seh es positiv, wenn gefahr im verzug wäre oder fluchtgefahr bestehen würde, dann wärst du schon in u-haft. :-) verrückt machen bringt jetzt eh nichts, viel spaß am montag und wenn du dir nicht sicher bist, lieber einmal nichts sagen bzw. aussage verweigern, als einmal was zuviel.

  • 3
    Antwort von FrauSchmidt FrauSchmidt

    Bleib bitte ruhig! Du kannst jetzt nichts machen. Überlege einmal, um was es gehen könnte. Es gibt kein Delikt namens Amtshilfe. Was steht noch da? Wenn Du Deine Kontoauszüge mitbringen sollst, dann könnte es warhscheinlich um irgendein Gelddelikt gehen. Überlege, was das sein kann. Betrug? Hehlerei? Steuerhinterziehung? Oder bist Du Unterhalt schuldig?

    Kommentar von FrauSchmidt FrauSchmidtFrauSchmidt

    Nachtrag: es ist nur das Ermittlungsverfahren. Du bist als Beschuldigter nicht verpflichtet, zur Polizei zu gehen. Und auch außerhalb der Geschäftszeigen könnte man Dir natürlich Auskunft geben. Geh zu der Wache, zu der Du geladen bist und bitte jemanden dort, im Computer nachzuschauen. Wenn sich die dort sitzenden Polizisten weigern, weil sie nicht zuständig sind, bleibe hartnäckig und schildere Deine Panik.

    Kommentar von ichdanke ichdanke

    MauMau danke schön. Nein nichts, nichts. Ich verstehe die Welt nicht mehr.

    Kommentar von FrauSchmidt FrauSchmidtFrauSchmidt

    Wenn Du zu Unrecht staatliche Leistungen bezogen hättest, dann stünde da "Betrug zum Nachteil des Staates". Es gibt kein Delikt das Amtshilfe heißt. Entweder Du bist als Beschuldigter geladen - oder Du sollst nur Amtshilfe leisten, weil irgendjemand anderes was getan hat und Du vielleicht Beweise hast (deshalb die Kontoauszüge). Beides geht nicht. Es ist ausgeschlossen. Bitte lies noch mal nach.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Amtshilfe leisten Behörden untereinander. http://www.rechtslexikon-online.de/Amtshilfe.html

  • 2
    Antwort von KinderKinder KinderKinder

    hast du in 2007 staatliche leistungen bezogen? warst du selbständig? irgendwelche krummen dinger gedreht mit ebay etc.? mal für einen freund was verkauft?

    Kommentar von ichdanke ichdanke

    Ja, ALGII x4J., aber jetzt bin ich Rentner. Nein ich habe nichts verkauft, keine Deals. Bin absolut sauber. Das hat das also zu bedeuten. Mensch und ich habe mir den Kopf zerbrochen. uff

    Kommentar von KinderKinder KinderKinderKinderKinder

    Vielleicht Deine ARGE, weil Sie Geldflüsse vermutet oder bei einem Datenabgleich Ungereimtheiten auftauchen. Wärst nicht der erste, der deshalb eine Vorladung bekommt. Da Du nicht mehr unter ALG II Bezug stehst, wendet sich die ARGE direkt an die örtliche Polizei, wegen Amtshilfe.

  • 1
    Antwort von Indy72 Indy72

    Wenn du dir nichts vorzuwerfen hast und deiner Mitwirkungsplficht stets nachgekommen bist, dann hast du nichts zu befürchten. Ok, du nimmst deine Kontoauszüge mit und auch den Perso, beantwortest alle Fragen, zur Person und auch die Fragen, die dir keine Probleme Bereiten. Ansonsten darfst Du immer die Aussage Verweigern, wenn du meinst sich belasten zu können oder eben generell. Dann solltest Du allerdings die Aussage verweigern, wäre es nicht verkehrt, sich schon im Vorhinein um einen guten Anwalt zu kümmern. Wir können nicht erkennen, um was es da im einzelnen ghet. Wahrscheinlich geht es im Mißbrauch von Sozialleistungen. Möglicherweise hast Du irgendwas vielleicht doppelt oder zuunrecht kassiert?

    Kommentar von xyungeloest xyungeloestxyungeloest

    in dem schreiben steht doch ein tatort, mit adresse und uhrzeit.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Vielleicht hat ihn auch ein netter Nachbar wegen Verdacht auf Schwarzarbeit angezeigt(?) Wenn dem TE dazu nichts einfällt, können wir rätseln bis zum St.-Nimmerleins-Tag.

    Kommentar von Indy72 Indy72Indy72

    Nun... Das können wir nicht wissen, was der Frager nicht offen legt.

    Kommentar von xyungeloest xyungeloestxyungeloest

    @bitmap:

    das klingt plausibel, tatort, uhrzeit, kontoauszüge.

    na "ichdanke", dann mal warm anziehen :o))

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