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Bitte Bitte dringend um Beantwortung meiner rechtlichen Fragen (österreichische Gesetze)

Frage von Henkersbraut Henkersbraut

Ein Freund von mir (23), hats nie leicht gehabt, Eltern verstorben und nun vor einem halben Jahr auch noch die Pflegemutter verstorben, d.h. er ist jetzt ganz alleine. seine mutter hat ihm ein haus hinterlassen, er konnte das erbe nicht antreten da er sich die notarkosten damals nicht leisten konnte ist er nicht im grundbuch eingetragen, wohnt aber in dem haus und muss auch die grunderwerbssteuer bezahlen. er hat keine ausbildung und keinen job und in seiner not hat er sich gedacht er nimmt sich einen untermieter und etwas geld einzunehmen. es gibt keinen mietvertrag und aber eine ausgemachte monatliche miete von ca 400€ die nie bezahlt wurde, der besagte "untermieter" hat sich mit meinem Bekannten einfach ausgemacht er kauft die lebensmittel (was er aber auch nicht tut). Nun ist der schuldenberg so weit angewachsen dass das haus kurz vor der zwangsversteigerung steht. Der Untermieter haust wie ein Messi und verdreckt und ruiniert das ganze haus (siehe foto) so dass es für meinen bekannten unmöglich ist es zum verkauf anzubieten. Wir wollten den untermieter der ja garnicht vertraglich gebunden ist und auch nicht im haus gemeldet ist von der polizei hinauswerfen lassen, diese sagt aber dass das nicht möglich sei da der besagte schon seit mehr als drei wochen dort lebt. wie können wir diesen untermieter schnellst möglichst aus dem haus werfen? was können wir überhaupt tun?

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Antworten (4)

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    Antwort von lola66 lola66

    Wenn keine Unterschriften zum Mietverhältnis existieren, RAUSSETZEN Alles Hab und Gut vor die Türe stellen, wenn er unterwegs ist und die Schlösser auswechseln. Wenn kein Mietverhältnis existiert, kann er ihm garnichts. Aber schnellstens vollziehen.

    Kommentar von Henkersbraut HenkersbrautHenkersbraut

    die polizei meinte eben dass das nicht geht weil er länger als 3 wochen schon da ist und er sowas wie ein bleiberecht hat (und dass sie die polizei und keine rausschmeißer sind...).

    Kommentar von lola66 lola66lola66

    Nach 3 Wochen nicht und kannst immer noch behaupten, er hätte gesagt, dass er nur eine Woche zur Überbrückung bei ihm wohnen wollte und du bezeugst diese Aussage oder ein anderer Freund. Dann kann er nichts mehr machen (der Untermieter)

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    Antwort von Wolfgang1160 Wolfgang1160

    so jetzt gebe ich dir einen Link, bitte alles aufschlagen http://www.help.gv.at/Content.Node/79/Seite.790000.html

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    Antwort von kuechentiger kuechentiger

    Ein Mietvertrag kann durchaus auch aus einer mündlichen Absprache bestehen, das ist rechtlich möglich!

    Deshalb ist es in diesem Fall, wegen der Nichtzahlung der vereinbarten Miete und dem chaotischen Zustand der Wohnung, auch möglich den Vertrag (schriftlich!) fristlos zu kündigen.

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    Antwort von spurkel spurkel

    Wenn er nicht gebt werft ihn einfach raus, packt ihn am Kragen und gut.

    Ansonsten tretem ihm in den Rücken.

    Hier gilt Wort gegen Wort, kein Vertrag kein Vertrag. Soll er doch mal nachweisen dass er da einen Mietvertrag hat. Das mit den 3 Wochen ist Blödsinn.

    Nach 2 Monaten unbezahlter Miete ist der Vermieter zum sofortigen Rauswurf berechtigt.

    Geht der Mieter dann nicht muss er rausgeklagt werden... Aber wie soll jemand ohne schriftlichen Vertrag gegenklagen oder sich wehren? ;))

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