Bitte Bitte dringend Ratschlag ... Inkassoforderung? Sky?
Hallo,
Ich habe damals von 2013 bis 2014 ein Sky Abonnement gehabt. Dieses habe ich damals zum 30.6.2014 gekündigt. In der Kündigung und damals hieß es, ich solle Smartcard und den Reciever zurück senden. Dies habe ich auch getan. Die Festplatte habe ich behalten da davon nicht die Rede war. Zum 1.7 bin ich dann in meine neue Wohnung gezogen. Da das Thema mit der Kündigung und dem zurücksenden der Artikel für mich erledigt war habe ich Sky natürlich nicht meine neue Anschrift gemeldet.
Als ich gestern beim Umzug meiner Mutter geholfen habe ... übergab diese mir 3 Briefe. 1 x Inkasso 2 x Rechtsanwalt. Im Umzugsstress hatte sie es leider versäumt mir diese zu übergeben. 224.70 Euro ! Davon Schadensersatz, Inkasso und Rechtsanwalt. Der besagte Rechtsanwalt schrieb mir Anfang des Jahres eine SMS. Eine Suche bei Google ergab : unseriöse Nummer nicht reagieren.
Völlig entsetzt rief ich bei Sky an. Die Forderung sei korrekt. Nun zum eigentlich Punkt: Aufgrund meines Umzüge und keinem Nachsendeauftrag kamen sämtliche Mahnungen von Sky zurück. Ich konnte nicht mal reagieren. Trotz der nicht erhalten Mahnungen ging alles an das Inkasso. Dieses machte eine Adressermitlung und siehe da die Anschrift meiner Mutter kam heraus wo ich nun 4 Jahre nicht mehr gemeldete bin. Und wie bebereits beschrieben versäumte sie mir die Briefe zu übergeben ?
Zu meiner Schande muss ich gestehen das ich aus Verzweiflung behauptete die Festplatte ebenfalls zurück geschickt zu haben.
Ich brauche dringend einen Rat ... Ist das überhaupt rechtens Inkasso ohne eine Mahnung und schreiben an Adressen wo ich nicht wohnhaft bin. Soll ich zugeben das ich die Festplatte habe und sie zurück schicken und verlangen von den Kosten abzusehen ? bitte helft mir ... ich bin da echt verzweifelt.
Danke
10 Antworten
Wenn Du keinen Nachsendeantrag beim Umzug gestellt hast, ist das Dein Verschulden, wenn Du keine Post erhalten kannst. Ergo, Du bist für die entstandenen Kosten selbst Schuld und darfst sie bezahlen.
"Aufgrund meines Umzüge und keinem Nachsendeauftrag".. Du hast keine neue Adresse mitgeteilt, keinen Nachsendeantrag gestellt, schlauerweise die festplatte behalten, jetzt das gegenteil behauptet, Deine Ma hat die Briefe vergessen.. das sind ziemlich viele Böcke auf einmal. Die alle NICHT durch Sky verursacht sind.
Du hast ein Problem. Verlangen kannst Du gar nichts, sie haben berechtigte Forderungen und Du solltest versuchen, sie vielleicht zu Kulanz zu bewegen. Wobei sie keinen Grund haben, Dir diese zu gewähren.
Hi!! Also ich muss sagen das man eine Festplatte aus dem gemietetem Receiver ausbaut finde ich nicht in Ordnung. Da das Gerät geöffnet wurde und das Siegel gebrochen wurde gilt das Gerät als gekauft. Die Mietgeräte werden mit Festplatte vermietet, diese auszubauen ist dumm, das sollte man wissen. Das Sky das Gerät nicht mehr haben will ist verständlich, sie können es nicht mehr vermieten und Du zahlst den Schadensersatz für das Gerät völlig zu Recht. Deine Briefe gelten als zugestellt, sobald sie Dir oder einem nahen Verwandten abgegeben werden. Wenn Du die Briefe nicht erhalten hast musst Du das beweisen und das kann man leider nicht. Ich sage das Du einen Rechtsanwalt beauftragen musst, sonst wirst Du in die Schufa eingetragen, bekommst einen Mahnbescheid und später einen Vollstreckungsbescheid der dann auch ein vollstreckbarem Titel ist mit 30 Jahre Gültigkeit.
Also baue nächstes mal keine Sachen raus die dir nicht gehören und deine Briefe solltest Du immer emfangen egal wo Du dich befindest.
Gruß Tommy
Hier haben wir also einen ganz Schlauen. Gut das es sich dabei um eine externe tragbare Festplatte handelt, die einfach an den Reciever angeschlossen wird.
Dein verschrobenes Rechtsverständnis ist sehr sehr eigenartig. Ich hoffe mal schwer du bist kein Anwalt.
Um hier sinnvoll antworten zu können, müsste man erstmal die einzelnen Forderungen kennen. Wie setzen sich die 224 Euro zusammen? Es ist sehr wahrscheinlich, dass zumindest ein großer Teil davon angreifbar ist und nicht bezhalt werden muss
Ich würde den ganzen Schrifkram mal bei einer Verbraucherberatung zeigen, oder einem Anwalt.
Wahrscheinlich wird man nach Prüfung der Sache die Forderung erheblich reduzieren bzw. beseitigen können, bis auf den Anspruch der Rücksendung der Festplatte.
- Wenn nur Receiver und Smartcard rückgefordert wurden, die Festplatte jedoch nicht, dann kann man sich auf den Standpunkt stellen, dass der Endkunde der Meinung sein durfte, die Festplatte sei in seinen Besitz übergegangen. Daraus folgend ergibt sich für die Rückforderung der Festplatte kein Verzug.
- Daher kann auch m.A.n. kein "Verzugsschaden" geltend gemacht werden. Sky hat allenfalls Anspruch auf Rücksendung der Festplatte.
- Ohnehin kann Sky selbst dann, wenn man einen Verzugsschaden annimmt, nicht die Kosten für Inkassobüro und dann auch noch Anwalt beanspruchen. Die Rechtsprechung hierzu ist eindeutig, man spricht von einer "unzulässigen Kostendopplung" und einem Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht aus § 254 BGB. Inkasso oder Anwalt - aber nicht beides.
- Darüber hinaus wäre eine genaue Kostenaufstellung zu prüfen. Sowohl Inkasso als auch Anwälte langen hier bei Mahnsachen oft kräftig zu, z.B. mit sogenannten "Kontoführungsgebühren", überhöhten Zinsen, oder auch überzogenen Kosten für die Einwohnermeldeauskunft. Die Kosten hierfür betragen pro Auskunft je nach Behörde ca. 8 Euro, und gerade hier langen Inkassobüros und Anwälte nochmal kräftig zu, ohne Belege beizubringen.
Also: nach rechtlicher Prüfung kann es gut sein, dass - abgesehen von der Rücksendung der Festplatte - von den beanspruchten 224 Euro wenig bzw. gar nichts übrig bleibt.
- sehe ich nicht ganz so, denn es ist schon so, dass das alles Mietgeräte sind und man das eigentlich auch weiß. Aber dennoch dürfte hier kein Verzug vorliegen. Wenn es nicht eingefordert wurde, gibt es keinen Verzug.
- Korrekt. Und exakt das würde ich nun auch tun. Danach dem Inkasso ein Einschreiben schicken, dass man mangels Verzug und weil man die Festplatte zurückgesandt hat, die Forderung vollumfänglich zurück weist.
- Korrekt
- Auch das ist bei den beiden völlig korrekt.
Ne, das eine hat mit dem anderen erst mal nichts zu tun. Es gab keine Forderung nach der Festplatte, damit weder Verzug noch ein anderes Bedürfnis, Sky die neue Adresse mitzuteilen oder einen Nachsendeauftrag zu stellen.
Bestenfalls müsste man für die Kosten einer Meldeauskunft (etwa 10€) aufkommen, wenn die jemand gemacht hätte. Begründung für Inkassokosten oder Anwaltskosten ist das nicht. Einen ähnlichen Fall gab es sogar schon vor dem BGH. Und da hat der BGH Anwaltskosten verneint, obwohl die Schuldnerin umgezogen war. Sie war aber schlichtweg nicht in Verzug.