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Frage von Heelyfan Heelyfan

kann man dem jugendschutzgesetz eine frage per e-mail zuschicken wenn ja : dauert es lange bis sie beantwortet wird?

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Antworten (12)

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    Antwort von heinmueck heinmueck

    Nein, einem Gesetz kann man keine Frage stellen.

    Man kann Fragen zu Gesetzen entweder hier bei gutefrage.net stellen (allerdings sind dann nicht immer alle Antworten richtig) oder man stellt sie jemandem, der beruflich alle Fragen zu Gesetzen für ein Honorar beantwortet - einem Rechtsanwalt.

    Kommentar von GegenDenStrom25 GegenDenStrom25GegenDenStrom25

    Dem stimme ich voll zu! Möchte noch ergänzen: Es gibt, ich weiß es ist aus der Mode, tatsächlich die Möglichkeit seine Fragen selbst zu recherchieren. Den Gesetzestext findest du hier unter Eingabe von "Jugendschutzgesetz" bei google auf dem zweiten Link. Über die Stichwortsuche kannst du zu dem Thema springen, das dich interessiert. Kompetente Ansprechpartner findest du bei der Kreisverwaltung deiner Gemeinde bzw der Abteilung "Jugendamt". Wenn du sogar noch einen Schritt weiter gehen willst und an einem Punkt evtl einen Änderungsvorschlag hast, sammel unterschriften und reiche diese mit Änderungswunsch und Begründung als "Petition" (siehe wieder google) bei deinem Jugenamt ein. Dann würdest du gleich einen bescheidenen Beitrag gegen die Politikverdrossenheit in unserem Land leisten. Viel Erfolg!

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    Antwort von David4711 David4711

    mail@bundestag.de

    versuchs mal beim Bundestag direkt

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    Antwort von augustkoenigin augustkoenigin

    Dem Gesetz kannst du keine Fragen stellen, dem Jugendamt schon. Und es dauert auch mal ein paar Tage, bis du eine Antwort bekommst. Jugendämter unterhalten einen Bereitschaft und bieten regelmäßige Sprechstunden an. Die Zeiten entnimmst du der zuständigen Website.

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    Antwort von Kellerassel Kellerassel

    Das Jugenschutzgesetz selbst hat keine Adresse. Auch keine mail.

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    Antwort von BlondAndBlue BlondAndBlue

    " dem gesetz eine e-mail schicken"? nein, sicherlich nicht. du müsstest dich an gesetzesvertreter wenden. und das kostet viel geld.

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    Antwort von andalusienhola andalusienhola

    schreib doch einfal mal an den landtag

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    Antwort von helrich helrich

    Das wäre, als wenn Du Deiner Schulordnung eine Beschwerde schickst, die eigentlich Dein Direktor bekommen soll...

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    Antwort von gottesanbeterin gottesanbeterin

    Ich schätze, das kann man durchaus "ergoogeln". Such einmal unter Kinder - und Jugendschutz. In Österreich gibt es Kinder- und Jugendanwälte, die weiterhelfen; die hab´ich im Internet gefunden.

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    Antwort von ziuwari ziuwari

    das jugendschutzgesetz hat keinen rechner

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    Antwort von Eselin Eselin

    nochmal: das ist die Jugendförderung/Jugendpflege und je nachdem, wieviel bei denen gerade los ist, wirst du zwischen einem Tag und einer Woche mit Antwort warten müssen - telefonisch wirst du schneller Erfolg haben

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    Antwort von gottesanbeterin gottesanbeterin

    Ich schätze, das kann man durchaus "ergoogeln".

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    Antwort von paggio paggio

    das kann man nur lesen.

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