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Bis zur welcher Uhrzeit müssen die Wohnungsschlüssel bei Vertragsbeginn übergeben werden?

gefragt von tradaixtradaix am 06.04.2008 um 20:57 Uhr

Vertragsbeginn ist bspw. der erste des Monats (0:00). In der Praxis erfolgt die Aushändigung der Wohnungsschlüssel (nach Absprache) im Laufe des Tages.

Gibt es einen justiziablen Zeitraum für die Übergabe - vielleicht zwischen 8:00 und 18:00 - oder darf sie einseitig um 6:00/22:00 erfolgen?


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redwitch81
beantwortet von redwitch81 am 6. April 2008 21:01
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bei mir war es bisher immer so das ich die Wohnungsschlüssel schon vor Vertragsbeginn hatte weil renoviert wurde...


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 6. April 2008 21:06
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Strenggenommen ist der Schlüssel so zu übergeben, daß die Wohnung zum Vertragsbeginn betreten werden kann. Also hier am ersten Tag des Monats um 0 Uhr.

Üblicherweise erhält man den Schlüssel im Laufe des Vortages und bisweilen sogar noch früher.


anonym
beantwortet von IWoasAlles am 7. April 2008 14:02
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Ich würde auf Übergabe um 0:00 bestehen, dann weiß der Vermieter gleich, wo der Hammer hängt.




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