tradaix am 06.04.2008 um 20:57 Uhr
Vertragsbeginn ist bspw. der erste des Monats (0:00). In der Praxis erfolgt die Aushändigung der Wohnungsschlüssel (nach Absprache) im Laufe des Tages.
Gibt es einen justiziablen Zeitraum für die Übergabe - vielleicht zwischen 8:00 und 18:00 - oder darf sie einseitig um 6:00/22:00 erfolgen?
bei mir war es bisher immer so das ich die Wohnungsschlüssel schon vor Vertragsbeginn hatte weil renoviert wurde...

Strenggenommen ist der Schlüssel so zu übergeben, daß die Wohnung zum Vertragsbeginn betreten werden kann. Also hier am ersten Tag des Monats um 0 Uhr.
Üblicherweise erhält man den Schlüssel im Laufe des Vortages und bisweilen sogar noch früher.
Ich würde auf Übergabe um 0:00 bestehen, dann weiß der Vermieter gleich, wo der Hammer hängt.