Ich lese grade für ein Seminar in der Uni das Buch "Das Ende der Geduld" und da werden ja verschiedene Urteile und Tathergänge von Jugendlichen beschrieben. Ich frage mich jetzt, bis zum wievielten Lebensjahr man eigentlich noch nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden kann? Nur bis man 21 ist, oder geht das unter bestimmten Umständen auch noch mit 25?
Bis zum wievielten Lebensjahr kann man nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden?
Antworten (7)
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primusvonquackprimusvonquack
Das geht dann wahrscheinlich nur noch, wenn die Tat als Heranwachsender begangen wurde. Theoretisch ist es möglich, daß ein Gutachten eine erhebliche Reifeverzögerung bescheinigt, mit 25 Jahren ist das aber sehr unwahrscheinlich. Eher wird dann eine Schuldunfähigkeit in Frage kommen mit der Auflage einen gesetzlichen Betreuer einzusetzen, evtl. wird auch die Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung erwägt.
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JulefbJulefb
Das geht unter bestimmten Umständen auch noch über das 21.Lebensjahr hinaus. Wenn man beispielsweise geistig total zurückgeblieben ist und das laut ärztlichem Gutachten nicht gespielt ist,dann geht das.
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kreativ27 Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ist man Jugendlicher und kann nur nach Jugendstrafrecht verurteilt werden. Wenn man 18-21 Jahre Alt ist, ist man heranwachsender, was bedeutet, dass das Jugendgericht sich bei der Verurteilung zwischen dem allgemeinen Strafrecht und Jugendstrafrecht je nach Fall entscheiden kann. Das Alter bezieht sich dabei auf TATZEIT!!! D.h. auch ein 25-Jähriger kann nach JGG verurteilt werden, wenn er zur Tatzeit unter 21 Jahre alt war.
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Virginia47Virginia47
Das ist etwas, was ich nie begreifen werde: Wenn sogar Menschen über 21 nach Jugendstrafrecht verurteilt werden.
Wenn sie geistig noch nicht soweit entwickelt sind, kann noch das Jugendstrafrecht greifen. Aber anundfürsich sind sie mündig.
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