ich habe einen pfändungsfreibetrag von 1360 € . wenn ich urlaubs und weihnachtsgeld bekomme ab welcher summe darf gepfändet werden ?? ein ehemaliger arbeitgeber sagte mir mal ab 500 € erst. ist das richtig ?? und woher kann ich eine genaue info bekommen ??
bis zu welcher höhe von sonderzahlungen sind bei einer privaten insolvenz pfändungsfrei
Antworten (4)
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moon73moon73
Urlaubsgeld ist pfändungsfrei und WEihnachtsgeld bis 500 Euro pfändungsfrei. Siehe § 850 ZPO
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akademikusakademikus
www.tacheles-sozialhilfe.de hier sollten deine fragen beantwotrtet werden.
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LokfuehrerLokfuehrer
Nennt es dein Arbeitgeber richtig Weihnachtsgeld oder 13tes Monatsgehalt. Denn da gibt es mächtige Unterschiede
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PappelgrundPappelgrund
Das kann nicht so pauschal beantwortet werden. Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden durch 12 geteilt und auf das monatliche Gehalt jeweils draufgerechnet. So entsteht eine monatliche Gehaltspfändungsgrenze. In den Monaten, in denen du diese Sonderzahlungen bekommst, wird nicht mehr als sonst gepfändet da es ja bereits auf zwölf Monate gerechnet wurde. Ansonsten lese dir bitte diese Seite durch, steht ne Menge Wissenswertes drin. http://www.ra-franzke.de/verbraucherinsolvenz.html
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