Normalrentner über 65 Jahre können zusätzliche Arbeit leisten, in bestimmten Berufssparten auch freiberuflich. Aber was darf dabei dazu verdient werden, ohne ein Gewerbe anmelden zu müssen. Ist das von der Höhe des Gesamteinkommens, also einschließlich der Rentenbezüge abhängig oder nur vom zusätzlichen Hinzubverdienst?
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Bis zu welcher Höhe kann Einkommen aus freiberuflicher Tätigkeit ohne Gewerbeanmeldung erzielt werde
Frage von
papajo
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4Antwort von
crittercritter
Freiberufler im Dienstleistungsgewerbe (Anwälte, Musiklehrer usw.) brauchen kein Gewerbe anzumelden. Sowie man einen Handel betreibt, muss man angemeldet sein.
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