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Bis zu welcher Höhe gehört ein Grundstück mir???

gefragt von Ning95Ning95 am 26.11.2008 um 16:38 Uhr

Wenn Z.B. ein Flugzeug über mein Grundstück fliegt braucht die Fluggesellschaft mich nicht fragen, ob sie das darf. Also, wie tief müsste ein solches Flugzeug fliegen, damit mich die Fluggesellschaft fragen muss, bis zu welcher Höhe gehört das Grundstück mir????

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Recht x 35.336

heinmueck
beantwortet von heinmueck am 26. November 2008 16:55
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Sehr gute Frage.

Man darf die Rechte eines Grundstückseigentümers nicht verwechseln mit den Rechten eines Staates auf sein Staatsgebiet.

Der Staat hat die sogenannte Lufthoheit. In Deutschland ist die Lufthoheit durch das Luftverkehrsgesetz geregelt.

Grundstückseigentümern, die z. B. in der Einflugschneise eines Flughafens leben, wird einiges abverlangt.

Es kann einem als Grundeigentümer z. B. im Katastrophenfall sogar blühen, dass Rettungshubschrauber im Garten landen um Verletzte aufzunehmen.

Der Staat hat aber nicht nur Rechte am Luftraum sondern auch an den Bodenschätzen unter dem privaten Grundstück. So kann es einem passieren, dass hunderte Meter unter dem eigenen Haus Kohleflöze abgebaut werden und das eigene Grundstück (unbeabsichtigt) plötzlich absackt.

Deutschland "besitzt" quasi einen Auschnitt aus der Erdkugel bis zum Erdmittelpunkt. Darüber gehört noch der Luftraum zum Staat (bis 100 Kilometer); das Weltall nicht mehr. Der kleine Grundeigentümer hat dagegen nur sehr wenig Rechte. Er muss (je nach Bundesland) sogar eine Genehmigung einholen wenn er z. B. mehr als 1 Meter tief graben oder Erdwälle aufschütten will. Und jeden einfach so vertreiben geht auch nicht. Bezirksschornsteinfeger dürfen aufs Grundstück, Vermessungsbeamte usw. usw.

My home is my castle. Ja, aber nicht mein kleines Land.


anonym
beantwortet von Brainbroker am 26. November 2008 16:40
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ich find die frage gut!

Kommentar von A190836778b781d1e39181ae6eda0051smallheinmueck am 26. November 2008 16:43

Ich auch. Die Frage ist nicht nur gut sondern auch berechtigt.


Arwen45
beantwortet von Arwen45 am 26. November 2008 16:39
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Dich muss gar niemand fragen, da der Luftraum über dem jeweiligen Land eben diesem Land gehört! Wie ulkig ist diese Frage denn?

Kommentar von 4360f49511b260ead77411a815a303d5smallschildi am 26. November 2008 16:40

:-)) fragen gibt es, DH

Kommentar von 5c07c13ce7e5a0c187483e5875718dafsmallmaulwurf1975 am 26. November 2008 16:42

Ich finde die Frage gut :)... DH!

Kommentar von 84b748d1c06933785d4e2f2e0aa2849esmallblackrose84 am 26. November 2008 16:45

wie hoch darf man denn bauen? wenn der luftraum der stadt bzw dem staat gehört ?

Kommentar von Silberheim am 26. November 2008 16:49

das hat ja auch nicht damit zu tun, dass die die LUFT nicht fotografieren dürfen sondern dich !

Kommentar von 84b748d1c06933785d4e2f2e0aa2849esmallblackrose84 am 26. November 2008 16:51

hm stimmt aber wer redet den von der luft? ich denk es geht um luftraum

Kommentar von Silberheim am 26. November 2008 16:50

Wie es der Bebauungsplan vorsieht !

Kommentar von Silberheim am 26. November 2008 16:50

bzgl der Bauhöhe

Kommentar von Simple_avatar6smallNing95 am 26. November 2008 16:41

Heisst das, jemand der 3 cm ueber meinem Grudstück fliegt, begeht keinen Hausfriedensbruch??

Kommentar von Silberheim am 26. November 2008 16:42

wenn er nicht landet ! :-)

Kommentar von Simple_avatar6smallNing95 am 26. November 2008 16:43

Aber das ist doch assig, oder????? Wenn jemand 3 cm über meinem Grudstück ne Party veranstaltet

Kommentar von 84b748d1c06933785d4e2f2e0aa2849esmallblackrose84 am 26. November 2008 16:46

google earth darf doch auch nur bis zu einer betimmten höhe ran zoom oder nich ?

Kommentar von Silberheim am 26. November 2008 16:46

ein fall aus dem kongo für den kongo


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 26. November 2008 19:51
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Luft Maut einrichten!


anonym
beantwortet von Janni1979 am 26. November 2008 16:40
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Wenn eine Airline bei dir im Gartenlanden will rufen die schon an bei dir gg


Eselin
beantwortet von Eselin am 26. November 2008 16:40
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In Metern weiß ich es auch nicht. Aber ich vermute, dass ein Flugzeug gar nicht so tief fliegen kann, dass es deine Rechte schneiden würde.

Kommentar von 791c3cd3903cd0c5a5c01a754405d5e9smallArwen45 am 26. November 2008 16:41

nur wenn es abschmiert und dann ist das Grundstück auch futsch


anonym
beantwortet von fabian000 am 21. Dezember 2008 11:52
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warscheinlich so hoch wie der hpchste baum im garten..

in der tiefe sinds nur ein paar meter


anonym
beantwortet von liselotte560 am 10. Dezember 2008 16:45
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Also ich glaube nicht das es eine fest vorgeschriebene Höhe gibt die einem gehört. Vielleicht ist das damit erledigt, dass es für Baugebiete einen Bebauungsplan gibt und dieser regelt, wie hoch man sein Haus in dem Gebiet bauen darf (Geschosszahl...). Ja und der Luftraum gehört natürlich keiner privaten Person. Den regiert das jeweilige Land.


Snuffi
beantwortet von Snuffi am 26. November 2008 23:40
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Du hast ein Grundstück, aber kein Luftstück! Also gehe ich mal davon aus, dass Dir das Grundstück nur bis zu einer Höhe gehört, wo die unterste Grenze für Luftfahrzeuge gilt.


Draschomat
beantwortet von Draschomat am 26. November 2008 17:14
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einem grundstückbesitzer gehört nur der GRUND, und zwar auch nur zweidimensional betrachtet als fläche...wenn du im boden gold findest, hat der staat das recht darauf und nicht du; wenn du glück hast, bekommste ein bisschen was davon ab... ebenso gehört zum grundstück nicht die luft darüber^^selbstverständlich dürfen trotzdem keine düsenjets im tiefflug über deinen garten fliegen xD aber das hängt wieder von anderen rechten ab...


anonym
beantwortet von HCforlife am 26. November 2008 16:47
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Ich finde die Frage auch gut. Vielleicht nicht unbedingt in Bezug auf Flugzeuge, aber es könnten ja zum Beispiel die Nachbarn links und rechts auf die Idee kommen, eine Oberleitung (oder von mir aus eine Wäscheleine oder ein Rohrpostsystem) über meinem Grundstück anzubringen. Bis zu welcher Höhe hätte ich da ein Mitspracherecht und ab wann wäre es nur noch Sache der Stadt oder des Landes?

Kommentar von Silberheim am 26. November 2008 16:56

selbst für sowas gibt es meistens bauordnungsrechtliche Reglungen


anonym
beantwortet von FridaGT am 26. November 2008 16:39
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Manche Leute haben Sorgen....


anonym
beantwortet von Silberheim am 26. November 2008 16:39
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Luft ist in Deutschland ein unveräusserliches Gut !Es gehört der Allgemeinheit !

Kommentar von Simple_avatar6smallNing95 am 26. November 2008 16:44

es geht bei mir nicht um die Luft, sondern um den Luftraum...

Kommentar von Silberheim am 26. November 2008 16:47

äh und das ist keine luft ?

Kommentar von Simple_avatar6smallNing95 am 22. März 2009 13:24

Nein


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