Wenn Z.B. ein Flugzeug über mein Grundstück fliegt braucht die Fluggesellschaft mich nicht fragen, ob sie das darf. Also, wie tief müsste ein solches Flugzeug fliegen, damit mich die Fluggesellschaft fragen muss, bis zu welcher Höhe gehört das Grundstück mir????
Antworten (13)
-
5Antwort von
heinmueckheinmueck
Sehr gute Frage.
Man darf die Rechte eines Grundstückseigentümers nicht verwechseln mit den Rechten eines Staates auf sein Staatsgebiet.
Der Staat hat die sogenannte Lufthoheit. In Deutschland ist die Lufthoheit durch das Luftverkehrsgesetz geregelt.
Grundstückseigentümern, die z. B. in der Einflugschneise eines Flughafens leben, wird einiges abverlangt.
Es kann einem als Grundeigentümer z. B. im Katastrophenfall sogar blühen, dass Rettungshubschrauber im Garten landen um Verletzte aufzunehmen.
Der Staat hat aber nicht nur Rechte am Luftraum sondern auch an den Bodenschätzen unter dem privaten Grundstück. So kann es einem passieren, dass hunderte Meter unter dem eigenen Haus Kohleflöze abgebaut werden und das eigene Grundstück (unbeabsichtigt) plötzlich absackt.
Deutschland "besitzt" quasi einen Auschnitt aus der Erdkugel bis zum Erdmittelpunkt. Darüber gehört noch der Luftraum zum Staat (bis 100 Kilometer); das Weltall nicht mehr. Der kleine Grundeigentümer hat dagegen nur sehr wenig Rechte. Er muss (je nach Bundesland) sogar eine Genehmigung einholen wenn er z. B. mehr als 1 Meter tief graben oder Erdwälle aufschütten will. Und jeden einfach so vertreiben geht auch nicht. Bezirksschornsteinfeger dürfen aufs Grundstück, Vermessungsbeamte usw. usw.
My home is my castle. Ja, aber nicht mein kleines Land.
-
-
2Antwort von
Arwen45Arwen45
Dich muss gar niemand fragen, da der Luftraum über dem jeweiligen Land eben diesem Land gehört! Wie ulkig ist diese Frage denn?
Kommentar von
schildischildi :-)) fragen gibt es, DH
Kommentar von
maulwurf1975 Ich finde die Frage gut :)... DH!
Kommentar von
blackrose84blackrose84 wie hoch darf man denn bauen? wenn der luftraum der stadt bzw dem staat gehört ?
Kommentar von
SilberheimSilberheim das hat ja auch nicht damit zu tun, dass die die LUFT nicht fotografieren dürfen sondern dich !
Kommentar von
blackrose84blackrose84 hm stimmt aber wer redet den von der luft? ich denk es geht um luftraum
Kommentar von
SilberheimSilberheim Wie es der Bebauungsplan vorsieht !
Kommentar von
SilberheimSilberheim bzgl der Bauhöhe
Kommentar von
Ning95Ning95 Heisst das, jemand der 3 cm ueber meinem Grudstück fliegt, begeht keinen Hausfriedensbruch??
Kommentar von
SilberheimSilberheim wenn er nicht landet ! :-)
Kommentar von
Ning95Ning95 Aber das ist doch assig, oder????? Wenn jemand 3 cm über meinem Grudstück ne Party veranstaltet
Kommentar von
blackrose84blackrose84 google earth darf doch auch nur bis zu einer betimmten höhe ran zoom oder nich ?
Kommentar von
SilberheimSilberheim ein fall aus dem kongo für den kongo
-
1Antwort von
fabian000 warscheinlich so hoch wie der hpchste baum im garten..
in der tiefe sinds nur ein paar meter
-
1Antwort von
liselotte560 Also ich glaube nicht das es eine fest vorgeschriebene Höhe gibt die einem gehört. Vielleicht ist das damit erledigt, dass es für Baugebiete einen Bebauungsplan gibt und dieser regelt, wie hoch man sein Haus in dem Gebiet bauen darf (Geschosszahl...). Ja und der Luftraum gehört natürlich keiner privaten Person. Den regiert das jeweilige Land.
-
1Antwort von
SnuffiSnuffi
Du hast ein Grundstück, aber kein Luftstück! Also gehe ich mal davon aus, dass Dir das Grundstück nur bis zu einer Höhe gehört, wo die unterste Grenze für Luftfahrzeuge gilt.
-
-
1Antwort von
HCforlife Ich finde die Frage auch gut. Vielleicht nicht unbedingt in Bezug auf Flugzeuge, aber es könnten ja zum Beispiel die Nachbarn links und rechts auf die Idee kommen, eine Oberleitung (oder von mir aus eine Wäscheleine oder ein Rohrpostsystem) über meinem Grundstück anzubringen. Bis zu welcher Höhe hätte ich da ein Mitspracherecht und ab wann wäre es nur noch Sache der Stadt oder des Landes?
Kommentar von
SilberheimSilberheim selbst für sowas gibt es meistens bauordnungsrechtliche Reglungen
-
1Antwort von
Janni1979Janni1979
Wenn eine Airline bei dir im Gartenlanden will rufen die schon an bei dir gg
-
1Antwort von
EselinEselin
In Metern weiß ich es auch nicht. Aber ich vermute, dass ein Flugzeug gar nicht so tief fliegen kann, dass es deine Rechte schneiden würde.
Kommentar von
Arwen45Arwen45 nur wenn es abschmiert und dann ist das Grundstück auch futsch
-
1Antwort von
SilberheimSilberheim
Luft ist in Deutschland ein unveräusserliches Gut !Es gehört der Allgemeinheit !
Kommentar von
Ning95Ning95 es geht bei mir nicht um die Luft, sondern um den Luftraum...
Kommentar von
SilberheimSilberheim äh und das ist keine luft ?
Kommentar von
Ning95Ning95 Nein
-
0Antwort von
DraschomatDraschomat
einem grundstückbesitzer gehört nur der GRUND, und zwar auch nur zweidimensional betrachtet als fläche...wenn du im boden gold findest, hat der staat das recht darauf und nicht du; wenn du glück hast, bekommste ein bisschen was davon ab... ebenso gehört zum grundstück nicht die luft darüber^^selbstverständlich dürfen trotzdem keine düsenjets im tiefflug über deinen garten fliegen xD aber das hängt wieder von anderen rechten ab...
Ich auch. Die Frage ist nicht nur gut sondern auch berechtigt.