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Bis zu welcher Höhe darf man einen Fund behalten?

Frage von strandparty strandparty

Ich habs bei google nicht gefunden. Hätte die Kassiererin, die vor einigen Monaten wegen der Pfandbons entlassen worden ist (mittlerweile wieder eingestellt, ging beides durch die Presse), wegen angeblicher "Unterschlagung", den Fund nicht ohnehin behalten dürfen? (Wobei noch fraglich ist, ob sie die Pfandbons wirklich an sich nehmen wollte.)

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Antworten (10)

  • 2
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von FreundGottes FreundGottes

    Wenn einer in einem Supermarkt einen Pfandbon im Wert von unter 10 Euro findet und der Verlierer ist dem Augenschein nach nicht auffinder, dann darf der Finder den Bon behalten. Das gilt grundsätzlich auch für die Angestellten des Supermarkts. Etwas anderes ist es, wenn der Verlierer den Bon z.B. vergessen hat, und der nächste in der Schlange findet ihn. Dann muss der Bon an den Verlierer zurückgehen, egal in welcher Höhe. Vielleicht hatten die ersten Gerichte der Kasiererin ja unterstellt, dass sie möglicherweise den Verlierer der Bons kannte. Dann wäre wirklich erstmal der Verdacht der Unterschlagung zu prüfen gewesen.

  • 3
    Antwort von strandparty strandparty

    Ich habs selbst gefunden. Hätte ich mal besser sofort bei ... nachgesehen? Darf man das hier sagen? Hab ich mir doch gedacht, dass die Kassiererin die Bons gar nicht abgeben musste.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Fundrecht

    "Zwischen dem Verlierer (das Gesetz spricht genauer vom Empfangsberechtigten) und dem Finder entsteht ein gesetzliches Schuldverhältnis. Dieses verpflichtet den Finder dazu, den Fund dem Empfangsberechtigten anzuzeigen. Kennt er diesen nicht, hat er bei einem Wert von mehr als 10 Euro den Fund bei der zuständigen Behörde anzuzeigen."

    D.h. kennt man den Verlierer nicht, darf man bis zu 10 Euro behalten. Wie bekomm ich denn jetzt den Bonus für die beste Antwort?

    Kommentar von Fenchurch FenchurchFenchurch

    Ich kann dir nur einen Daumen geben.

    Kommentar von strandparty strandpartystrandparty

    danke

  • 2
    Antwort von HektorPedo HektorPedo

    Ich hab' mal gelesen, dass beispielweise im Seerecht herrenlose Güter, also auf dem offenen Meer treibende Container und Schiffe, dem Finder gehören. Finde ich ganz interessant.

  • 2
    Antwort von Fenchurch Fenchurch

    Eigentlich musst du alles Gefundene abgeben. Aber wenn ich ein 2 Euro Stück auf dem Gehweg finde, stecke ich das kommentarlos ein. Ein Portemonnaie sollte man immer abgeben, da dort außer dem Geld ja auch oft Papiere drin sind, die mühsam wiederbeschafft werden müssen. Ich muss allerdings gestehen, als neulich die Meldung kam, dass eine Frau 4 Mio (?) in einer Tiefgarage gefunden hat...ich wäre in Versuchung geraten.

  • 1
    Antwort von gottesanbeterin gottesanbeterin

    Du meinst (hoffentlich)den Wert, nicht die Höhe, sonst hätte ich 3 m, 20 cm geschrieben.

  • 1
    Antwort von pfkpfk pfkpfk

    Hier gilt nicht das Fundrecht, sondern Arbeitsrecht. Sie wurde nicht wegen der Nichtabgabe eines Fundes, sondern wegen Unterschlagung gekündigt.

    Im übrigen hat das BAG das Urteil des LAG Berlin-Brandenburg inzwischen aufgehoben - die Lady sitzt wieder an der Kasse.

    Kommentar von FreundGottes FreundGottesFreundGottes

    Sie hätte aber nie und nimmer wegen Unterschlagung verurteilt werden können. Schon allein wegen der geringen Höhe wäre die Staatsanwaltschaft nur auf Antrag tätig geworden, und den Antrag hätte nur der Geschädigte stellen können, also nicht der Arbeitgeber, sondern nur der Verlierer des Bons. Im übrigen hätte der Arbeitgeber nicht das Recht gehabt, sich den Betrag in die eigene Tasche zu stecken, sondern hätte nach vergeblicher Suche den Betrag der Kassiererin auszahlen müssen. Es ist mir unverständlich, warum die Sache erst vor das BAG musste.

  • 1
    Antwort von bommel65 bommel65

    Fundsachen gehören immer abgegeben.

    Aber wenn du einen 50-EUR-Schein findest - wer kann da schon im Fundbüro nachweisen, dass das seiner ist, den er verloren hat.

    Was anderes ist es bei der Kassiererin: hier ging es um Vertrauen im täglichen Arbeitsleben.

    Über die Richtigkeit bzw. einen Tatbestand der "Unterschlagung" mag man streiten.

  • 1
    Antwort von Firemozzi Firemozzi

    müssen können dürfen... man muss eigtl alles abgeben, aber das macht halt niemand. ausserdem sieht das eher aus, als ob der chef einen grund gesucht hat, sie loszuwerden, und nunja, da schlägt man nunmal zu, wenn so eine gelegenheit da ist. Nachweisen kann man dem chef nichts.

  • 1
    Antwort von seirios seirios

    Bis zu gar keiner Höhe. Eigentlich musst du alles, was du findest, abgeben, ob das jetzt 1 Cent ist oder 5 Milliarden Euro. In der Realität sieht es natürlich anders aus, da ist der Aufwand für den Besitzer bei Winzbeträgen natürlich zu groß, als dass er sich da drum bemühen würde.

    Kommentar von strandparty strandpartystrandparty

    bist du dir sicher?

    Kommentar von seirios seiriosseirios

    Ich kann dir keinen Paragraphen sagen, aber ja. Wo und wie will man da auch eine Grenze setzen?

  • 0
    Antwort von Kombi753 Kombi753

    Das ist in einer Firma aber anders, da muss der MA alles was er findet abgeben.

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