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Bis zu welcher Höhe an Telefonkosten sind private Telefongespräche vom Arbeitsplatz aus ok?

Frage von Taris Taris

Eine Bekannte hat Ärger im Geschäft, weil sie wohl öfter privat telefoniert hat- leider auch Gewinn-Hotlines von Preisausschreiben, die ja mehr kosten. Hat jemand eine Ahnung, ob es eine offizielle Grenze an Telefonkosten gibt, bis zu der solche privaten Telefongespräche noch in Ordnung sind?

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Antworten (17)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Smash Smash

    Wenn es verboten ist vom AG, darf man eben gar nicht privat dort telefonieren. Ist es nicht verboten, muss man Grenzen einhalten. Die sind zwar nicht gesetzlich geregelt aber es gibt dafür verschiedenen Gerichtsurteile, was tolerierbar ist. Das liegt bei so etwas 10 Minuten am Tag maximal.

  • 3
    Antwort von seminixus seminixus

    Nö da gibts keine Grenze, weil privat telefonieren eigentlich gar nicht angebracht ist auf Arbeit und von einer Abmahnung bis hin zur Kündigung führen kann.

    Kommentar von Smash SmashSmash

    Stimmt so nicht. Die falschen Aussagen bekommen mal wieder die DH, und meine richtige Antwort keinen.

    Kommentar von BlahBlahington BlahBlahingtonBlahBlahington

    Und aus Prinzip gibt's von mir für diese Antwort noch ein Daumen Hoch extra.

    Kommentar von seminixus seminixusseminixus

    @Smash

    Dann schreib doch klar, was an meiner Antwort genau falsch ist, statt pauschal die ganze Antwort als falsch zu bezeichnen.

  • 2
    Antwort von Weltenwandlerin Weltenwandlerin

    es dürfen generell keine privatgespräche geführt werden, wenn sie vom AG verboten sind. Und hotlines anzurufen, sorry, da hab ich keinerlei Verständnis für....

    Kommentar von Weltenwandlerin WeltenwandlerinWeltenwandlerin

    ich muss meine Aussage einschränken, wobei sie stimmt, da ich ja schrieb: wenn sie vom AG verboten sind. Dies ist aber eher selten der Fall, dass dies im Arbeitsvertrag steht, und hier öffnet sich schon die erste Klausel GEGEN den AG: http://www.jobkrise.de/de/jobsuche-gruendung-business-503.html

    auszug hieraus: Privates Telefonieren nicht grundsätzlich vertragswidrig Laut Urteil des Landesarbeitsgerichtes in Köln (4 Sa 1018/04) ist das private Telefonieren nicht grundsätzlich arbeitsvertragswidrig. Wann es zu einer Vertragsverletzung kommt, hängt von den vertraglichen Regelungen ab. Privates Telefonieren ist insbesondere dann verboten, wenn der Arbeitgeber, am besten schriftlich, ein generelles Verbot ausgesprochen hat. Ist dies nicht geschehen, können Sie zunächst von einer Duldung privater Telefonate ausgehen.

    Was zu beachten ist Diese Duldung ist natürlich nicht grenzenlos. In einem erlaubten Rahmen sind noch zehn Minuten täglich aktives Telefonieren anzusehen. Wenn man die Zeiten hinzurechnet, in denen Arbeitnehmer privat angerufen werden, muss der Arbeitnehmer selbst bei einem insgesamt etwas höheren Zeitaufwand, noch nicht von einer grundsätzlichen Missbilligung durch den Arbeitgeber ausgehen.

    Vorsicht ist jedoch geboten, wenn es klare Verbote gibt. Verstoßen Sie gegen derartige Regelungen, droht neben einer Abmahnung und Schadenersatzforderung unter Umständen sogar der Verlust Ihres Arbeitsplatzes. Selbst wenn kein ausdrückliches Verbot existiert, riskieren Sie in schwerwiegenden Fällen Ihren Arbeitsplatz, auch ohne vorherige Abmahnung.

  • 1
    Antwort von Kleinsorge Kleinsorge

    Es gibt keine offizielle gesetzliche Grenze bis zu welcher Höhe private Telefonkosten erlaubt sind.

    Die Konsequenzen für privates Telefonieren sind abhängig davon ob es eine Regelung gibt und wie deren Inhalt ist.

    Ohne Regelung ist privates Telefonieren in einem tolerierbaren Rahmen erlaubt. Es kommt aber nicht nur auf die verursachten Kosten an, sondern auch auf Art und Dauer der Telefonate und ob diese während der Arbeitszeit geführt wurden.

    Unter tolerierbarem privaten Telefonieren sind Anrufe beim Arzt, beim Partner (wenn es mal länger wird) oder andere Anrufe die eine gewisse Dringlichkeit haben zu verstehen.

    Ist das private Telefonieren verboten, dann sind gar keine Anrufe mehr erlaubt. In der Regel haben Anweisungen oder Betriebsvereinbarungen die ein Verbot des privaten Telefonieren beinhalten Ausnahmeregelungen für dringende Telefonate.

    Dass Ihre Bekannte Ärger hat ist nachvollziehbar, deren Verhalten führt zu folgenden Reaktionen:

    1. Vertrauensverlust beim Arbeitgeber, ein zuverlässiger (korrekter) Mitarbeiter macht so etwas nicht.

    2. Anlass zu Kontrollen, evtl. auch der anderen Mitarbeiter.

    3. Verbot von jeglichen privaten Telefonaten.

    Ihrer Bekannten drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen, wie Abmahnung und Rückforderung der Telefongebühren.

    Wenn Ihre Bekannte schlau ist, entschuldigt Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber für Ihr Fehlverhalten und bietet von sich aus eine Rückzahlung der Telefonkosten an, eventuell sollte sie vertelefonierte Arbeitszeit nacharbeiten.

    Peter Kleinsorge

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    Antwort von SUNFRIEND4 SUNFRIEND4

    Der Arbeitgeber muss gar keine privaten Gespräche erlauben. Das liegt ganz allein in seinem Ermessen. Lehnt er private Gespräche ab, sind sie einfach verboten. Eine Hotline ist aber auf jeden Fall verboten, eine Gewinnhotline ist aber der absolute Hammer. Da muss sich keiner wundern, wenn er Ärger bekommt.

  • 1
    Antwort von LacrimaMundi LacrimaMundi

    Private Telefongespräche sind grundsätzlich privat, also nicht vom Arbeitsplatz aus zu führen und schon gar nicht auf Kosten des Arbeitgebers.

    Einige Arbeitgeber dulden kurze (!) Provatgespräche. Das ist dann in einer Betriebsvereinbarung geregelt (Betriebsvereinabrung zur Telekommunikation o. ä.) die Deine Freundin eigentlich auch hätte ausgehändigt bekommen müssen als sie eingestellt wurde.

    Gibts einen Betriebsrat? Ggf. mal dort nachfragen, vielleicht hat der ja ausnahmsweise mal fähige Mitglieder.

  • 1
    Antwort von Flitzi1989 Flitzi1989

    Privat telefonieren am Arbeitsplatz ist tabu- kann zur Kündigung führen.

    Kommentar von Smash SmashSmash

    So stimmt das nicht, wenn es nicht verboten ist, dann darf man das in angemessenem Rahmen.

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    Antwort von Phoenix29 Phoenix29

    Offiziell sind solche Gespräche überhauptnicht erlaubt, ohne vorher zu fragen. Für Gewinnhotlines würde ich diese Mitarbeiterin kündigen.

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    Antwort von BlahBlahington BlahBlahington

    Null komma nichts, wenn der Arbeitgeber private Telefongespräche verbietet, das darf er (natürlich nicht ohne Vorwarnung). Aber Gewinnhotlines anzurufen finde ich schon eine ziemliche Frechheit, das sollte genug Grundlage für eine fristlose Kündigung sein.

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    Antwort von schmookiepoop schmookiepoop

    bei uns darf nur im absoluten notfall kurz privat telefoniert werden,alles andereist verboten

    Kommentar von julchen1984 julchen1984julchen1984

    genau wie bei uns

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    Antwort von checker565 checker565

    Eigentlich ist es überhaupt nicht erlaubt in der Arbeit ohne ausdrückliche Erlaubnis des Arbeitgebers telefonate vom Firmen(geschäfts) telefon privat zu telefonieren. Somit müsste auch die Frage mit der Obergrenze beantwortet sein ;)

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    Antwort von klarakarlson klarakarlson

    Es gibt garkeine Grenze...Man sollte es so niedrig wie möglich halten,sodass es nicht auffällt,denn wenn es auffällt,phuuu,das kann dir den Arbeitsplatz kosten....

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    Antwort von rivabella rivabella

    Sie soll froh sein, wenn sie mit einem "blauen Auge" davon kommt!

    Solche privaten Telefongespräche sind ein Grund zur Kündigung!

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    Antwort von mialena mialena

    normalerweise müsssen dprivate Gepräche grundsätzlich bezahlt werden. Es sei denn der Chef setzt ein Limit wieviel man privat telefonieren darf

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    Antwort von holsch holsch

    in der regel null...

    mein aebeitgeber gewährte einen freibetrag, was darüber lag, wurde vom lohn abgezogen...

    eine faire sache, da ich in einem bereitschaftssysten arbeitete

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    Antwort von newcomer newcomer

    es geht hauptsächlich um die Arbeitszeit, die verloren geht. Da sind nur kurze Infos, wie "Komme Später" erlaubt!

    Kommentar von WilliiWinzig WilliiWinzigWilliiWinzig

    selbst kurze Anrufe, wie "komme später" sind streng genommen nicht erlaubt

    Kommentar von newcomer newcomernewcomer

    ja, die nur bei unerwarteten Überstunden

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    Antwort von knattertatter knattertatter

    normal gar nicht

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