1

Bis zu welcher Außentemperatur genügt die Frostschutzeinstellung der Heizung?

Frage von jouleo jouleo

Meine Ex-Vermieterin behauptet, dass die Einstellung "Frostschutz" der Heizkörper für Außentemperaturen von 6 Grad und mehr geeignet ist. Fallen die Temperaturen darunter, sei die Frostschutz-Einstellung nicht mehr geeignet, um Wasserleitungen vor dem Einfrieren zu schützen. Wenn ich mir die Heizung in meiner neuen Wohnung betrachte, ist es aber eher so: Wenn Frostschutz eingestellt ist und die ZIMMER(!)temperatur unter 5-6 Grad sinkt, schaltet sich der Heizkörper an. Hintergrund: Ich hatte auf Frostschutz gestellt und die Leitungen sind eingefroren, da es nachts ca. -5 Grad hatte. Ich war der festen Überzeugung, der Frostschutz würde das schaffen. Wer hat den nun Recht? Gibt es hier jemanden vom Fach, der Bescheid weiß? Vielen, vielen Dank schon einmal im Voraus!

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (1)

  • 1
    Antwort von wollyuno wollyuno

    das sind 2 paar stiefel,der frostschutz bezieht sich auf die raumtemperatur,wenn wasserleitung im außenwandbereich verlegt ist ohne genügend isolation,hat der frostschutz keine chance etwas zu bewirken

    Kommentar von jouleo jouleo

    Aha, ok! Und angenommen, die Wasserleitungen sind im Außenwandbereich verlegt - wie würde ich dann als Mieter die Leitungen vor dem Einfrieren schützen? Höher heizen? Und wenn die Leitungen nicht im Außenwandbereich verlegt sind, würde dann der Frostschutz ausreichen? Vielen Dank!

    Kommentar von zorngickel zorngickelzorngickel

    So siehts aus.

    Kommentar von wollyuno wollyunowollyuno

    höher heizen bringt immer was nur keine garantie,wenn leitungsverlauf nicht bekannt

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.