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Bis zu welchen Einkommen kann man eine Zuzahlungsbefreiung bekommen?

gefragt von AlbertAlbert am 25.12.2006 um 15:13 Uhr

Gilt das auch bei HARTZ 4 ?


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critter
beantwortet von critter am 7. August 2007 22:45
3x
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Für Hartz IV-Empfänger gilt: Von den Krankheitskosten, von der Praxisgebühr bis zur Zuzahlung bei Medikamenten, müssen Betroffene jährlich höchstens 82,80 Euro übernehmen. Den Rest trägt die Kasse.

(Zeitschrift "auf einen blick" vom 02.08.2007)


bravo
beantwortet von bravo am 25. Dezember 2006 16:21
2x
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Hier: Zuzahlungsbefreiung - Belastungsgrenze

Die Belastungsgrenze beträgt 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, für chronisch Kranke, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind, beträgt sie 1 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt.

Die Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt werden ermittelt, indem die Zuzahlungen und die jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt der mit dem Versicherten im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen zusammengerechnet werden. Das Einkommen ist anhand geeigneter Belege (z.B. Verdienstbescheinigungen, Rentenbescheide, Bescheide des Arbeitsamtes) gegenüber der Krankenkasse nachzuweisen. Für den ersten im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen (z. B. Ehegatte) ist ein Betrag von 4.410 Euro, für jeden weiteren im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen (z.B. Kinder) ist ein Betrag von 2.940 Euro von den jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt abzuziehen.

Beispielrechnung:

(Ehepaar, ein familienversichertes Kind) Jahreseinkommen Ehemann 15.000 Euro Jahreseinkommen Ehefrau 15.000 Euro Jahresbruttoeinkommen gesamt 30.000 Euro

  • Freibetrag Ehegatte - 4.410 Euro
  • Freibetrag Kind - 2.940 Euro = zu berücksichtigendes Familieneinkommen 22.650 Euro

davon
Belastungsgrenze 2 % 453,00 Euro Belastungsgrenze 1 % (chronisch Kranke) 226,50 Euro

Somit hat die Beispielfamilie im Kalenderjahr zusammen maximal 453,00 Euro (226,50 Euro) an Zuzahlungen zu entrichten.

Kommentar von Simple_avatar6smallgoodmood am 28. Dezember 2006 09:31

Quelle

Kommentar von support am 4. Januar 2007 11:23

Liebe/r bravo,

bitte achte darauf die Quelle anzugeben, wenn Du zitierst. In diesem Fall: http://www.finanztip.de/web/abc-der-krankenkassen/zuzahlungsbefreiung.htm

Die Beachtung der Urheberrechte ist uns wichtig. Vielleicht kannst Du diesbezüglich noch einmal in unsere Richtlinien unter http://www.gutefrage.net/policy schauen.

Vielen Dank für Dein Verständnis.

Herzliche Grüße

Verena vom GuteFrage-Support



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