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Bis zu welchen Alter sind Kinder in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert?

gefragt von JoWaKuJoWaKu am 11.06.2008 um 20:04 Uhr

Bis zu welchen Alter sind Kinder in der Familien-Privathaftpflichtversicherung mitversichert?

Bis zu einem bestimmten Alter oder bis zum Ende der Ausbildung oder bis zum Ende der Kindergeldzahlungen?

Oder...


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unsuesslich
beantwortet von unsuesslich am 11. Juni 2008 20:05
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bis zum Ende der Ausbildung, maximal bis zum 27. Lebensjahr.

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 11. Juni 2008 20:07

Soweit ich weiß, ist das vor kurzem auf 25 Jahre gesenkt worden.

Kommentar von 17abc50f2e81c1dd7dee5c92cb92544fsmallJoWaKu am 11. Juni 2008 20:09

Was stimmt nun?

Kommentar von 2e84580079672d168b467a85fa165a4csmallunsuesslich am 11. Juni 2008 20:10

Das was zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in den Versicherungsbedingungen stand hat Gültigkeit.

Kommentar von 17abc50f2e81c1dd7dee5c92cb92544fsmallJoWaKu am 11. Juni 2008 20:47

Danke für die Info!


andreas48
beantwortet von andreas48 am 11. Juni 2008 20:07
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bis zum ersten auf Dauer angelegtem Arbeitsverhältnis (also nicht Azubi), also eigenes Geld verdienen..

bei Personen über 18, die nicht mehr in der elterlichen Wohnung wohnen muss ebenfalls eine separate Versicherung abgeschlossen werden

Kommentar von Simple_avatar8smallRedBergfee am 11. Juni 2008 20:08

dh

Kommentar von 2dc2eb05e9572248e799d07e41b51ec6smallghostwriter am 11. Juni 2008 20:17

andreas, das stimmt so nicht.Solange sie noch in der Ausbildung sind u. über 18, sind sie bei den Eltern trotzdem noch in allen Versicherungen mit drin, egal wo sie wohnen.War bei unserem Sohn so, er war während der Ausbildung nämlich mal zu seiner damaligen freundin gezogen.Hatte mich seinerzeit deshalb nämlich bei unserer Versicherung erkundigt.

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 11. Juni 2008 20:28

ich kenne es anders..da ja immer der gmeinsame wohnsitz eine Grundlage war..aber mittlerweile ist das wahrscheinlich auch wiede von versicherung zu Versicherung sehr verschieden..und danke für die Info

Kommentar von 2dc2eb05e9572248e799d07e41b51ec6smallghostwriter am 11. Juni 2008 20:53

andreas:ist möglich, dass das von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich ist.Hatte mich damals erkundigt u. mir wurde gesagt, er wäre nach wie vor über uns versichert solange er noch in der Ausbildung ist, egal wo er wohnt.


anonym
beantwortet von india9 am 16. Juni 2008 13:06
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Hallo,

wir haben uns definitiv letztens bei unsrer Versicherung erkundigt und es hiess ganz nachvollziehbar: "sobald die Kinder die erste Ausbildung abgeschlossen haben, sind sie nicht mehr mitversichert",... d.h. egal, was sie danch gerade tun oder nicht tun oder lernen......

Am sichersten ist aber doch, bei d e i n e r Versicherung nachzufragen, es gibt ja evtl verschiedene Bedingungen bei diversen Anbietern!!!!!!!!!

Kommentar von 17abc50f2e81c1dd7dee5c92cb92544fsmallJoWaKu am 16. Juni 2008 13:35

Danke für die Info!

Auch den Anderen vielen Dank!


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 11. Juni 2008 20:10
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bis zur wirtschaftlichen selbstständigkeit.

Kommentar von 2e84580079672d168b467a85fa165a4csmallunsuesslich am 11. Juni 2008 20:12

Und wenn er nie arbeiten geht bis zu seinem Tode

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 11. Juni 2008 20:18

man geht davon aus, dass mit beendigung der ausbildung zum beruf eine wirtschaftliche selbstständigkeit erreicht ist.

http://www.amundy.de/sachversicherung/haftpflichtversicherung/familienhaftpflichtversicherung.html

Alle mitversicherten Kinder bleiben bis zu ihrer Volljährigkeit in der Familienhaftpflichtversicherung. Dies gilt, insofern sie noch zur Schule gehen oder sich in der Berufsausbildung befinden. Anschließend brauchen sie eine eigene Haftpflichtversicherung

Kommentar von 2dc2eb05e9572248e799d07e41b51ec6smallghostwriter am 11. Juni 2008 20:19

Nein, das ist altermässig begrenzt.


ghostwriter
beantwortet von ghostwriter am 11. Juni 2008 20:14
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Wir haben den aktuellen Fall.Mein Sohn ist 21,hat seine Ausbildung fertig u.ist bis Ende des Monats noch Zivildienstleistender.Danach wird er als Aushilfe weiterbeschäftigt u. ist mit dem Tag, wo er sein erstes eigenes Geld verdient, wobei die Summe keine Rolle spielt,bei uns aus allen Versicherungen(Haftpflicht,Rechtsschutz,Familienunfall) raus u.kommt auch nicht wieder rein.Auch nicht, wenn er im nächsten Jahr nochmal eine neue Ausbildung beginnt.Habe da gestern mit unserer Versicherung drüber gesprochen.Für ihn heisst es jetzt, zumindest eine eigene Haftpflichtvers.abzuschliessen.




Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 11. Juni 2008 20:16

was völlig korrekt ist..


anonym
beantwortet von Richardio am 25. September 2008 10:43
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Es kommt auf den einzelnen Vertrag an, dies kann man nicht pauschal beantworten. Die meisten Anbieter in den neuen Bedingungen versichern das Kind in der ersten Ausbildung plus Bund/oder ZIVI beitragsfrei mit, unabhängig davon ob das Kind noch Zuhause wohnt oder nicht. Man sollte immer seine eigene Privathaftpflichtversicherung fragen, denn eine abgebrochene Ausbildung gilt auch schon als erste Ausbildung und wenn eine zweite Ausbildung begonnen wird ist das Kind nicht mehr mitversichert, deshalb immer mit der eigenen Versicherung sprechen um nicht ohne Versicherungsschutz zu sein ! Von der Versicherung würde ich mir Sonderabsprachen immer schriftlich geben lassen, denn im Schadenfall kann muß man dies nachweisen...


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