JoWaKu am 11.06.2008 um 20:04 Uhr
Bis zu welchen Alter sind Kinder in der Familien-Privathaftpflichtversicherung mitversichert?
Bis zu einem bestimmten Alter oder bis zum Ende der Ausbildung oder bis zum Ende der Kindergeldzahlungen?
Oder...

bis zum Ende der Ausbildung, maximal bis zum 27. Lebensjahr.

bis zum ersten auf Dauer angelegtem Arbeitsverhältnis (also nicht Azubi), also eigenes Geld verdienen..
bei Personen über 18, die nicht mehr in der elterlichen Wohnung wohnen muss ebenfalls eine separate Versicherung abgeschlossen werden
dh
ghostwriter am 11. Juni 2008 20:17 andreas, das stimmt so nicht.Solange sie noch in der Ausbildung sind u. über 18, sind sie bei den Eltern trotzdem noch in allen Versicherungen mit drin, egal wo sie wohnen.War bei unserem Sohn so, er war während der Ausbildung nämlich mal zu seiner damaligen freundin gezogen.Hatte mich seinerzeit deshalb nämlich bei unserer Versicherung erkundigt.
andreas48 am 11. Juni 2008 20:28 ich kenne es anders..da ja immer der gmeinsame wohnsitz eine Grundlage war..aber mittlerweile ist das wahrscheinlich auch wiede von versicherung zu Versicherung sehr verschieden..und danke für die Info
ghostwriter am 11. Juni 2008 20:53 andreas:ist möglich, dass das von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich ist.Hatte mich damals erkundigt u. mir wurde gesagt, er wäre nach wie vor über uns versichert solange er noch in der Ausbildung ist, egal wo er wohnt.
Hallo,
wir haben uns definitiv letztens bei unsrer Versicherung erkundigt und es hiess ganz nachvollziehbar: "sobald die Kinder die erste Ausbildung abgeschlossen haben, sind sie nicht mehr mitversichert",... d.h. egal, was sie danch gerade tun oder nicht tun oder lernen......
Am sichersten ist aber doch, bei d e i n e r Versicherung nachzufragen, es gibt ja evtl verschiedene Bedingungen bei diversen Anbietern!!!!!!!!!
JoWaKu am 16. Juni 2008 13:35 Danke für die Info!
Auch den Anderen vielen Dank!
bis zur wirtschaftlichen selbstständigkeit.
unsuesslich am 11. Juni 2008 20:12 Und wenn er nie arbeiten geht bis zu seinem Tode
man geht davon aus, dass mit beendigung der ausbildung zum beruf eine wirtschaftliche selbstständigkeit erreicht ist.
http://www.amundy.de/sachversicherung/haftpflichtversicherung/familienhaftpflichtversicherung.html
Alle mitversicherten Kinder bleiben bis zu ihrer Volljährigkeit in der Familienhaftpflichtversicherung. Dies gilt, insofern sie noch zur Schule gehen oder sich in der Berufsausbildung befinden. Anschließend brauchen sie eine eigene Haftpflichtversicherung
ghostwriter am 11. Juni 2008 20:19 Nein, das ist altermässig begrenzt.

Wir haben den aktuellen Fall.Mein Sohn ist 21,hat seine Ausbildung fertig u.ist bis Ende des Monats noch Zivildienstleistender.Danach wird er als Aushilfe weiterbeschäftigt u. ist mit dem Tag, wo er sein erstes eigenes Geld verdient, wobei die Summe keine Rolle spielt,bei uns aus allen Versicherungen(Haftpflicht,Rechtsschutz,Familienunfall) raus u.kommt auch nicht wieder rein.Auch nicht, wenn er im nächsten Jahr nochmal eine neue Ausbildung beginnt.Habe da gestern mit unserer Versicherung drüber gesprochen.Für ihn heisst es jetzt, zumindest eine eigene Haftpflichtvers.abzuschliessen.
andreas48 am 11. Juni 2008 20:16 was völlig korrekt ist..
Es kommt auf den einzelnen Vertrag an, dies kann man nicht pauschal beantworten. Die meisten Anbieter in den neuen Bedingungen versichern das Kind in der ersten Ausbildung plus Bund/oder ZIVI beitragsfrei mit, unabhängig davon ob das Kind noch Zuhause wohnt oder nicht. Man sollte immer seine eigene Privathaftpflichtversicherung fragen, denn eine abgebrochene Ausbildung gilt auch schon als erste Ausbildung und wenn eine zweite Ausbildung begonnen wird ist das Kind nicht mehr mitversichert, deshalb immer mit der eigenen Versicherung sprechen um nicht ohne Versicherungsschutz zu sein ! Von der Versicherung würde ich mir Sonderabsprachen immer schriftlich geben lassen, denn im Schadenfall kann muß man dies nachweisen...
Soweit ich weiß, ist das vor kurzem auf 25 Jahre gesenkt worden.
Was stimmt nun?
Das was zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in den Versicherungsbedingungen stand hat Gültigkeit.
Danke für die Info!