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Bis zu welchem Sachwert kann man im öffentlichen Dienst eine Zuwendung annehmen?

Frage von Villon11 Villon11

Hatte mit einem Bekannten, der im öffentlichen Dienst arbeitet, diesbezüglich eine Debatte. Gibt es denn Obergrenzen, ab denen die Sache nach Bestechlichkeit riecht? Nicht, dass er sich selbst gefährdet!

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Antworten (4)

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    Antwort von sevendayson sevendayson

    Also ich arbeit angeglichen an den öffentlichen Dienst, mache Beratungen bei Menschen zuhause und darf nur annehmen, was ich im Magen mit rausnehmen darf. Also Tee, Kaffee oder auch Kuchen und Kekse. Alles andere kann einen Höllenärger geben und eine Kollegin hatte den, nur weil sie einen billigen Werbekugelschreiber angenommen hatte.

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    Antwort von holzloewe holzloewe

    Die Höhe des Sachwertes oder Geldbetrages ist in meinen Augen völlig egal. Es stinkt immer nach Bestechlichkeit. In den Ämtern sollte das ganze Zeug täglich an die "Tafel" weiter gereicht werden. Ich glaube wer im ÖD arbeitet hat genügend Geld sich Kaffee, Blumen oder Schokolade zu kaufen!

    Einige Ämter haben die Höhe der Sachwerte geregelt, ab den sie als Bestechung gelden.

    Kommentar von boniche bonicheboniche

    "wer im ÖD" arbeitet, hat genügend Geld"?.... Was hältst Du von folgendem Beispiel: Physikerin, 36 J., ÖD (Gesundheitswesen) in Berlin: Monatsgehalt netto 1600 Euro. - Ist das wirklich sooooo viel nach langem Studium? Krankenschwestern hier verdienen etwa ebenso viel, allerdings inkl. Nachtdienstzuschlägen. Dankbare Patienten bringen manchmal Blumen oder auch Schokolade. Letztere stopfen sich die Schwestern mangels Zeit, vernünftig zu essen, zwischen zwei Pat.-Versorgungen in den Mund; die Blumen welken vor sich hin, weil keiner Muße hat, sie zu bewundern - und die "Tafel" ist nicht wirklich scharf auf Blumen. - Dies nur mal als Gedankenanstoß: ÖD ist nicht gleich ÖD, Gehälter sind mager, befristete Verträge üblich, "Bestechungsversuche" nur in wenigen Etagen gängig ...

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    Antwort von demosthenes demosthenes

    Die meisten Behörden haben Regeln etwa des folgenden Inhalts:

    Beschäftigte des Landes dürfen Belohnungen und Geschenke in bezug auf ihr Amt oder ihre dienstliche Tätigkeit, auch nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, nur mit Zustimmung der zuständigen Stelle annehmen.

    Eine Grenze für den Wert gibt es nicht.

    Einladungen zum Essen müssen in der Reisekostenabrechnung vermerkt werden.

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    Antwort von action3227 action3227

    Wir verschenken - wie die meisten anderen Firmen auch - an Menschen, die im öffentlichen Dienst sind, gar nichts mehr. Über eine schöne Weihnachtskarte zum Jahresende freut man sich aber auch in einer Amtsstube ... und die ist weit entfernt von einem Bestechungsverdacht. Liegt der Weihnachtskarte ein spaßiges Gimmick bei, dann lächelt der Staatsbedienstete vielleicht sogar ;-) Da gibt es nette Ideen online - http://www.dskom.de/weihnachten

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  • Tagesspiegel.de

    Wo fängt Bestechung an?

    Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen Bestechung im öffentlichen Dienst nach §§ 331 - 334 StGB und der Bestechung im privaten Wirtschaftsverkehr gemäß § 299 StGB.

    Bis zu welchem Wert die Mitarbeiter Geschenke annehmen dürfen, ist im Gesetz nicht festgelegt. Entcheidend ist, ob die Aufmerksamkeit „sozialadäquat“ ist – das heißt, ob Geschenke dieser Größenordnung in der Branche üblich sind, auch dann, wenn keine Gegenleistung verlangt wird.

    Lesen Sie hier weiter: Tagesspiegel "Wo fängt Bestechung an?"

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