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Bis zu welchem Wert die Mitarbeiter Geschenke annehmen dürfen, ist im Gesetz nicht festgelegt. Entcheidend ist, ob die Aufmerksamkeit „sozialadäquat“ ist – das heißt, ob Geschenke dieser Größenordnung in der Branche üblich sind, auch dann, wenn keine Gegenleistung verlangt wird.














