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Bis zu welchem Sachwert kann man im öffentlichen Dienst eine Zuwendung annehmen?

gefragt von Villon11 am 20.03.2007 um 21:48 Uhr

Hatte mit einem Bekannten, der im öffentlichen Dienst arbeitet, diesbezüglich eine Debatte. Gibt es denn Obergrenzen, ab denen die Sache nach Bestechlichkeit riecht? Nicht, dass er sich selbst gefährdet!


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sevendayson
beantwortet von sevendayson am 20. März 2007 22:42
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Also ich arbeit angeglichen an den öffentlichen Dienst, mache Beratungen bei Menschen zuhause und darf nur annehmen, was ich im Magen mit rausnehmen darf. Also Tee, Kaffee oder auch Kuchen und Kekse. Alles andere kann einen Höllenärger geben und eine Kollegin hatte den, nur weil sie einen billigen Werbekugelschreiber angenommen hatte.


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 20. März 2007 21:57
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Die meisten Behörden haben Regeln etwa des folgenden Inhalts:

Beschäftigte des Landes dürfen Belohnungen und Geschenke in bezug auf ihr Amt oder ihre dienstliche Tätigkeit, auch nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, nur mit Zustimmung der zuständigen Stelle annehmen.

Eine Grenze für den Wert gibt es nicht.

Einladungen zum Essen müssen in der Reisekostenabrechnung vermerkt werden.


holzloewe
beantwortet von holzloewe am 20. März 2007 21:59
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Die Höhe des Sachwertes oder Geldbetrages ist in meinen Augen völlig egal. Es stinkt immer nach Bestechlichkeit. In den Ämtern sollte das ganze Zeug täglich an die "Tafel" weiter gereicht werden. Ich glaube wer im ÖD arbeitet hat genügend Geld sich Kaffee, Blumen oder Schokolade zu kaufen!

Einige Ämter haben die Höhe der Sachwerte geregelt, ab den sie als Bestechung gelden.

Kommentar von boniche am 21. März 2007 00:03

"wer im ÖD" arbeitet, hat genügend Geld"?.... Was hältst Du von folgendem Beispiel: Physikerin, 36 J., ÖD (Gesundheitswesen) in Berlin: Monatsgehalt netto 1600 Euro. - Ist das wirklich sooooo viel nach langem Studium? Krankenschwestern hier verdienen etwa ebenso viel, allerdings inkl. Nachtdienstzuschlägen. Dankbare Patienten bringen manchmal Blumen oder auch Schokolade. Letztere stopfen sich die Schwestern mangels Zeit, vernünftig zu essen, zwischen zwei Pat.-Versorgungen in den Mund; die Blumen welken vor sich hin, weil keiner Muße hat, sie zu bewundern - und die "Tafel" ist nicht wirklich scharf auf Blumen. - Dies nur mal als Gedankenanstoß: ÖD ist nicht gleich ÖD, Gehälter sind mager, befristete Verträge üblich, "Bestechungsversuche" nur in wenigen Etagen gängig ...




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Wo fängt Bestechung an?
Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen Bestechung im öffentlichen Dienst nach §§ 331 - 334 StGB und der Bestechung im privaten Wirtschaftsverkehr gemäß § 299 StGB.

Bis zu welchem Wert die Mitarbeiter Geschenke annehmen dürfen, ist im Gesetz nicht festgelegt. Entcheidend ist, ob die Aufmerksamkeit „sozialadäquat“ ist – das heißt, ob Geschenke dieser Größenordnung in der Branche üblich sind, auch dann, wenn keine Gegenleistung verlangt wird.




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