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Bis zu welchem Monatsgehalt / -ruhegehalt besteht Anspruch auf Sozialhilfe?

Frage von allgu007 allgu007

Ein Mensch wird operiert, verliert wegen einer Komplikation seine Berufsfähigkeit, kommt in den Vorruhestand und bezieht monatlich nur noch zwei Drittel des Bisherigen. Hat er Anspruch auf Sozialhilfe?

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Antworten (4)

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    Antwort von Gregorianer Gregorianer

    Dem Alleinstehender steht der Regelsatz von 364,- plus die Warmmiete ohne Strom zu. Vermögen muss bis zur Höhe von 2.600,- aufgebraucht werden.

    = Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41 ff SGB XII)

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    Antwort von Thunder1262 Thunder1262

    Frage beim Sozialamt nach. 2/3 des Einkommens können 600€ aber auch 2000€ sein. Bei 600 € würde er noch zuschüsse bekommen, bei 2000€ nicht mehr.

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    Antwort von user761 user761

    Das kommt daraufan wie hoch sein jetziges Einkommen ist.Es wird so berechnet 364,00€ plus die Miete.Ist die Miete zu hoch muss eine billigere Wohnung gesucht werden.Übrigens es gibt keine Sozialhilfe mehr es heist jetzt Grundsicherung.

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    Antwort von kaesefuss kaesefuss

    Nur wenn er so wenig Einkommen hat, dass er unter der Bemessungsgrundlage liegt. Ergänzende Sozialhilfe heißt das.

    Kommentar von allgu007 allgu007allgu007

    Wie hoch ist die Bemessungsgrundlage bei einem Alleinstehenden?

    Kommentar von imager761 imager761imager761

    So als breiter Daumen: Ab 900 EUR Rentenbezug oder mit anrechenbarem Vermögen (Haus, Sparbuch, zu dickes Auto oder gemachte Schenkungen innerhalb der letzten 10 Jahre) kannst du Antrag auf Grundsicherung vergessen. Und dich als Single dann mit einer 1-2 Zimmerwohnung bescheiden. Schulden sind dein Privatvergnügen.

    G imager761

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