Ein Mensch wird operiert, verliert wegen einer Komplikation seine Berufsfähigkeit, kommt in den Vorruhestand und bezieht monatlich nur noch zwei Drittel des Bisherigen. Hat er Anspruch auf Sozialhilfe?
Bis zu welchem Monatsgehalt / -ruhegehalt besteht Anspruch auf Sozialhilfe?
Antworten (4)
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GregorianerGregorianer
Dem Alleinstehender steht der Regelsatz von 364,- plus die Warmmiete ohne Strom zu. Vermögen muss bis zur Höhe von 2.600,- aufgebraucht werden.
= Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41 ff SGB XII)
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Thunder1262Thunder1262
Frage beim Sozialamt nach. 2/3 des Einkommens können 600€ aber auch 2000€ sein. Bei 600 € würde er noch zuschüsse bekommen, bei 2000€ nicht mehr.
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user761user761
Das kommt daraufan wie hoch sein jetziges Einkommen ist.Es wird so berechnet 364,00€ plus die Miete.Ist die Miete zu hoch muss eine billigere Wohnung gesucht werden.Übrigens es gibt keine Sozialhilfe mehr es heist jetzt Grundsicherung.
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kaesefusskaesefuss
Nur wenn er so wenig Einkommen hat, dass er unter der Bemessungsgrundlage liegt. Ergänzende Sozialhilfe heißt das.
Wie hoch ist die Bemessungsgrundlage bei einem Alleinstehenden?
So als breiter Daumen: Ab 900 EUR Rentenbezug oder mit anrechenbarem Vermögen (Haus, Sparbuch, zu dickes Auto oder gemachte Schenkungen innerhalb der letzten 10 Jahre) kannst du Antrag auf Grundsicherung vergessen. Und dich als Single dann mit einer 1-2 Zimmerwohnung bescheiden. Schulden sind dein Privatvergnügen.
G imager761