Eine Freundin fragte mich das, weil sie auf ihrer Arbeitsstelle gemobbt wird und eine ältere Kollegin ihr Arbeitsverhältnis über das 65. Lebensjahr hinaus verlängert hat. Wie lange darf diese mobbende Kollegin noch arbeiten (Bereich Therapeut/Krankenhaus)?
Bis zu welchem Lebensjahr darf man arbeiten, bevor man in Rente gehen "muss"?
Antworten (8)
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1Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
BM1508 Leider hab ich da keine gute Nachricht für Dich bzw. Deine Freundin. Die "böse " Kollegin kann arbeiten, solange sie will, außer es gäbe im geltenden Tarifvertrag eine entsprechende Festlegung! Diese Mobberin wird sogar noch belohnt, denn sie kann entweder mit 65 Altersrente beziehen und unbegrenzt hinzuverdienen oder sie verzichtet erst mal auf die Zahlung und erhält dann auch noch einen Zuschlag zu ihrer Rente....
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Diese Art der Arbeitsverträge läuft aus. In den neueren Verträgen (seit über 20 Jahren) wird das Auschscheiden mit dem Rentenalter sogar vorgeschrieben. Aber in der Altersgruppe ist das sicher noch nicht der Fall. Da hilft nur der Personalrat und der Vorgesetzte der sich sogar haftbar macht, wenn er nicht wirksam gegen Mobbing vorgeht.
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Man kann solange arbeiten,wie der gesundheitliche Zustand es zulässt,bzw. wie der Arbeitgeber einen beschäftigen möchte.
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1Antwort von
LissaLissa
Man darf so lange arbeiten, wie man möchte, wenn der Arbeitsvertrag dies zulässt.
Man kann sogar beides haben, die Rente und das Gehalt.
Denn wenn man seine Regelaltersgrenze erreicht hat, darf man neben der Rente unbeschränkt hinzuverdienen.
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OPshiriOPshiri
Schön dumme Kollegin hat da deine Freundinn. Wer will dann bitte freiwillig länger Arbeiten als er muss. Dem Staat passts natürlich am Besten wenn sie Arbeitet und während der Arbeit abnippelt.Er muss dann keine Rente zahlen und hat bis zur letzten Sekunde Steurn an ihr verdient.
mfg
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0Antwort von
leamaus2000 Grundsätzlich kann man solange arbeiten, wie man es möchte und kann. Eine Beschränkung auf ein bestimmtes Lebensalter gibt es da nicht.
Die Anhebung der Altersgrenze auf das 67. Lebensjahr gilt stufenweise erst ab Jahrgänge 1952 und jünger. Die Kollegin könnte daher regulär noch mit 65 in Rente gehen, möchte Sie aber offensichtlich nicht (siehe oben).
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In neueren Arbeitsverträgen ist das Ausscheiden mit dem Rentenalter vorgeschrieben.