gibt es dazu richtwerte?
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Naja, ein paar Kilometer kann er schon drauf haben. Mit so bis ca. 100 Km wird man sicher noch von einem "Neuwagen" sprechen können. Alles was darüber hinaus ist muß schon hinterfragt und begründet werden....man möchte ja schließlich einen "Neuwagen".

Als Neuwagen gilt auch ein fabrikneues Fahrzeug mit Tages- oder Kurzzulassung. Auch das sind „unbenutzte Neufahrzeuge“. (BGH, Az. VIII ZR 109/04)
Als NW gilt ein Auto auch mit 0 KM nicht mehr, wenn es schon ein Nachfolgemodell gibt. Deshalb werden die "alten" dann meist zugelassen.
Gegenfrage: Ist ein 5 Jahre altes Auto ohne Vorbesitzer im Brief und mit weniger als 100 km auf dem Tacho trotzdem ein Neuwagen ?
RamsesII am 11. August 2008 22:09 Natürlich nicht.
Ein Auto mit o km ist nicht auslieferbar,denn es muss ja zumindestens vom Band gelaufen sein. Wegen einer möglichen Überführung brauchen die Händler eine gewisse km-Spanne und die beträgt bis 100 km.
wenn der wagen das erste mal zugelassen wird ist er KEIN neuwagen mehr