Weitere Informationen
Den größten Teil der Steuer zahlt letztlich der Endverbraucher, weil Unternehmen einen Teil wieder zurückholen können. Das Prinzip dabei: Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen müssen die Umsatzsteuer auf ihre verkauften Produkte und Leistungen zwar abführen, dürfen aber zuvor alle Umsatzsteuerbeträge, die sie selbst an ihre Lieferanten gezahlt haben, als so genannte Vorsteuer abziehen.












