Bis zu welchem Betrag kann man Weiterbildungskosten von der Steuer absetzen?
Antworten (2)
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xyungeloestxyungeloest
du meinst sicherlich die fortbildungskosten in einem bereits erlernten beruf, oder?
die kannst du unabhängig davon, ob ein arbeits-oder dienstverhältnis besteht voll absetzen.
das gilt auch für ein weiters studium, wenn dieses mit späteren steuerpflichtigen einnahmen aus der angestrebten tätigkeit in zusammenhang steht.
du kannst also z.bsp. absetzen:
prüfungsgebühren, fachliteratur, schreibmaterial, fahrtkosten zum schulungsort einfache strecke km , fahrtkosten zu lerngemeinschaft aber hin und zurück, übernachtungskosten u.s.w.
erstattungen von dritten z.bsp. arbeitgeber oder arbeitsamt musst du natürlich von den aufwendungen abziehen.
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0Antwort von
pelleberlinpelleberlin
leg am besten gleich ein Schreiben von Deinem Arbeitgeber bei , dass die Fortbildung notwendig für Dein berufliches weiterkommen ist, das wollten sie nämlich von mir auch haben. Sollte Dein Arbeitgeber beim bestehen der Prüfung , Dir einen Teil der Kosten erstatten, dann handle mit ihm einfach ein feste Prämie aus! Sonderboni oder Jahresprämie u.s.w. Aber es darf nicht drauf stehen das er ein Teil der Kosten übernimmt, sonst kürzt Dir das FA die Kosten und Du kannst bloss ein Teil absetzen.
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