Qashqaifahrer am 20.10.2008 um 20:06 Uhr
bis 400 euro. darüber müsste lohnsteuerklasse 6 glaub ich angemeldet werden

Ein Gewerbe als Nebentätigkeit wird sogar vom ersten Euro an besteuert.
antola61 am 22. Oktober 2008 12:05 na, das kommt drauf an, wieviel Gewinn man macht!
JoWaKu am 22. Oktober 2008 12:11 Es muss halt eine Gewinnermittlung gemacht werden, und das Ergebnis kommt in die Anlage GSE zur Steuererklärung.
Da hier von "Nebentätigkeit" die Rede ist, gibt es bereits eine Haupttätigkeit und der Gewinn aus dem Gw. kommt zu den schon vorhandenen Einkünften hinzu.

400 -€-Minijob
und so genannte Uebungsleitertätigkeit bis zu 1.848 €ppro Jahr