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Bis zu welchem Betrag darf man Sachgegestände von Kunden annehmen ohne bestechlich zu sein?

gefragt von breitling am 14.05.2007 um 14:13 Uhr

Gibt es ein Gesetz dazu??


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xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 14. Mai 2007 14:39
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bei uns wird es so gehandhabt: wenn kunden uns etwas schenken wollen, müssen sie das ausdrücklich beim chef äußern. dann genehmigt der es, man will ja den kunden ( könig )nicht beleidigen. ist der kunde dann verschwunden, muss das entsprechende geschenk beim chef abgeliefert werden, was damit wird ist weiß der fuchs. ob es allerdings eine gesetzliche bestimmung gibt weiß ich nicht, wäre aber interessant mal zu wissen. dann hol ich mir aber meine pralinchen vom chef :O))))


Hannibal1970
beantwortet von Hannibal1970 am 14. Mai 2007 14:21
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Den Gesetzestext habe ich nicht gefunden, ist meiner Meinung nach aber auch nicht direkt festgelegt, sonder wird von einem Richter im Zusammenhang, mit der der zu Bestecheneden Leistung gebracht.

Auszug aus der Zeitung "Die Zeit" Kommunen, Ämter, Behörden und viele Firmen haben eigene Richtlinien, ab wann aus einem Mitbringsel ein handfester Bestechungsversuch wird. Geld anzunehmen ist generell verboten, Blumensträuße oder Wein gehen nur bis zu einem bestimmten Wert, etwa 25 Euro, als harmlos durch. Wobei es für einen amtlichen Bauexperten schwierig ist, ad hoc einzuschätzen, ob der ihm am Schreibtisch überreichte Wein etwa zu viel gekostet hat. Im Zweifel geht man vom Gegenteil aus und schafft die Flasche nach Hause. Häufig ist auch nicht festgelegt, wie oft hintereinander man etwas für 25 Euro annehmen darf.


anonym
beantwortet von karlhorst am 14. Mai 2007 14:31
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Im Hochbauamt Frankfurt gilt die Devise: Schon ein Kugelschreiber oder ein Kalender ist zu viel! Bei der Stadt Frankfurt am Main geht man davon aus, dass derjenige, der einen Kugelschreiber annimmt, auch für größere Geschenke empfänglich ist. Missgünstige Kollegen schaffen es immer wieder, andere wegen solchen Kleinlichkeiten anzuschwärzen um selbst Karriere zu machen.


sevendayson
beantwortet von sevendayson am 14. Mai 2007 16:00
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Also ich arbeit angeglichen an den öffentlichen Dienst, mache Beratungen bei Menschen zuhause und darf nur annehmen, was ich im Magen mit rausnehmen darf. Also Tee, Kaffee oder auch Kuchen und Kekse. Alles andere kann einen Höllenärger geben und eine Kollegin hatte den, nur weil sie einen billigen Werbekugelschreiber angenommen hatte.




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