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Bis zu welchem Alter oder Geburtstag der Kinder Betreuungsunterhalt an betreuenden Partner zahlen?

Frage von warmboots warmboots

Bis zu welchem Alter oder Geburtstag der Kinder muss ein Betreuungsunterhalt an den betreuenden Partner bei einem unverheirateten Paar gezahlt werden? Bei einer guten Freundin gibt es ziemlichen Ärger deswegen.

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Antworten (4)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von TanteBertha TanteBertha

    Bis zum 3. Lebensjahr des Kindes kann ein Anspruch auf Betreuungsunterhalt bestehen. Es kommt aber immer auf den individuellen Einzelfall an. Gibt es erreichbar einen Hortplatz für das Kleinkind und kann die Mutter einen akzeptablen Arbeitsplatz bekommen, ist es auch möglich, dass der Betreuungsunterhalt schon früher gestrichen wird. Nach neuester Gesetzgebung kann/soll von einer Mutter erwartet werden, auch schon an 6 Monate altes Baby in eine Betreuung zu geben. Unerheblich ist, ob das Kind ehelich oder nicht-ehelich geboren wurde.

    Kommentar von Chianti ChiantiChianti

    So ist es! DH

    Kommentar von Nordfriesin NordfriesinNordfriesin

    Ja aber ich kenne einen Vater der bezahlt seiner halbtags arbeitenden Exfrau freiwilig noch weiterhin Unterhalt damit sie weniger finanziellen Druck hat und es dem Kind (fast 5) somit auch besser geht! Der Mann ist nicht reich aber verdient relativ gut! Er überweist seinen Kindesunterhakt und was er in der Lage ist abzugeben legt er oben drauf!

    Er sagt auch immer "Das Geld ist nicht nur für meine Exfrau! Das Geld ist für unser Kind! Ich will dass sie in der Lage ist für unser Kind zu sorgen. Sie Mittags aus dem Kiga/Schule zu holen usw...und das ohne Druck!" wenn das kein toller Exmann und Vater ist!!!!!

    Kommentar von Nordfriesin NordfriesinNordfriesin

    Ja aber ich kenne einen Vater der bezahlt seiner halbtags arbeitenden Exfrau freiwilig noch weiterhin Unterhalt damit sie weniger finanziellen Druck hat und es dem Kind (fast 5) somit auch besser geht! Der Mann ist nicht reich aber verdient relativ gut! Er überweist seinen Kindesunterhakt und was er in der Lage ist abzugeben legt er oben drauf!

    Er sagt auch immer "Das Geld ist nicht nur für meine Exfrau! Das Geld ist für unser Kind! Ich will dass sie in der Lage ist für unser Kind zu sorgen. Sie Mittags aus dem Kiga/Schule zu holen usw...und das ohne Druck!" wenn das kein toller Exmann und Vater ist!!!!!

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    Antwort von wuermchen0 wuermchen0

    Es ist so wie TanteBertha schon schreibt, aber auch hier muss man dann immer den Einzelfall genau betrachten. Betreuungsunterhalt kann auch antelig gezahlt werden wenn der betreuende Elternteil z.Bsp. nicht ganztägig einer Arbeit nachgeht. Ja und im Idealfall zahlt der Papa das es dem Kind einfach rundum gut geht. :)

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    Antwort von rotebeeren rotebeeren

    Ich habe in einer Zeitschrift gelesen, dass der Partner, der das Kind betreut, bis zum dritten Geburtstag des Kindes einen Betreuungsunterhalt für sich erhält. Es gelten hier für unverheiratete Eltern nach der Trennung die gleichen Regeln wie für verheiratete.

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    Antwort von klarakarlson klarakarlson

    Betreuungsunterhalt????Meinst du Unterhalt,oder was???

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