In diesem Falle handelt es sich bereits um die 2. Ausbildung (erste wurde erfolgreich abgeschlossen - Beruf gefällt aber nun nicht mehr). Ist man verpflichtet , als Elternteil nun auch die 2. Ausbildung zu bezahlen oder ist irgendwann - etwa mit 27 Jahren - Schluss.
hallo, meiner Meinung nach braucht man für die zweite Ausbildung als Eltern nicht aufkommen, wenn das Kind durch die erste Ausbildung in der Lage wäre seinen Lebensunterhalt selbst aufzukommen und keine gesundtheitliche Gründe für eine zweite Ausbildung sprechen.

lyssi hat zwar grundsätzlich recht, ABER:
Wenn das "Kind" sich für eine zweite "höherwertige" Ausbildung entscheidet, also etwa nach einer normalen Berufsausbildung noch ein Studium aufnimmt, dann sieht das leider häufig anders aus - zumindest sehen Gerichte das dann häufig anders, wenn das "Kind" gegen seine Eltern klagt.

Andersrum gesagt, hat man in der ersten Ausbildung Anspruch auf Förderung (bei Ausbildung die Berufsausbildungsbeihilfe BAB), wenn die Eltern ein geringes Einkommen haben. Das heißt also praktisch, dass in der zweiten Ausbildung die Eltern nicht mehr für den Lebensunterhalt des Kindes gerade stehen.
Da lyssi aber nicht von einer "höherwertigen" Ausbildung gesprochen hat, gilt der Grundsatz: Nach Erreichen der wirtschaftlichen Selbständigkeit hat das Kind für sich selbst zu sorgen. Vor allem dann, wenn zwischen der ersten und zweiten Ausbildung einige Zeit (da reichen schon wenige Wochen) liegt. Die Arbeitsmarktsituation darf dabei nicht zu Lasten der Eltern gehen...