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Bis zu welchem Alter muß man für die Ausbildung seiner Kinder bezahlen?

gefragt von huguehugue am 14.02.2007 um 20:25 Uhr

In diesem Falle handelt es sich bereits um die 2. Ausbildung (erste wurde erfolgreich abgeschlossen - Beruf gefällt aber nun nicht mehr). Ist man verpflichtet , als Elternteil nun auch die 2. Ausbildung zu bezahlen oder ist irgendwann - etwa mit 27 Jahren - Schluss.


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Reply


anonym
beantwortet von lyssi am 14. Februar 2007 20:40
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hallo, meiner Meinung nach braucht man für die zweite Ausbildung als Eltern nicht aufkommen, wenn das Kind durch die erste Ausbildung in der Lage wäre seinen Lebensunterhalt selbst aufzukommen und keine gesundtheitliche Gründe für eine zweite Ausbildung sprechen.


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 15. Februar 2007 14:25
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lyssi hat zwar grundsätzlich recht, ABER:

Wenn das "Kind" sich für eine zweite "höherwertige" Ausbildung entscheidet, also etwa nach einer normalen Berufsausbildung noch ein Studium aufnimmt, dann sieht das leider häufig anders aus - zumindest sehen Gerichte das dann häufig anders, wenn das "Kind" gegen seine Eltern klagt.


Benjamin Wilger
beantwortet von Benjamin Wilger am 14. Februar 2007 20:45
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Andersrum gesagt, hat man in der ersten Ausbildung Anspruch auf Förderung (bei Ausbildung die Berufsausbildungsbeihilfe BAB), wenn die Eltern ein geringes Einkommen haben. Das heißt also praktisch, dass in der zweiten Ausbildung die Eltern nicht mehr für den Lebensunterhalt des Kindes gerade stehen.


anonym
beantwortet von Rolfe am 15. Februar 2007 23:04
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Da lyssi aber nicht von einer "höherwertigen" Ausbildung gesprochen hat, gilt der Grundsatz: Nach Erreichen der wirtschaftlichen Selbständigkeit hat das Kind für sich selbst zu sorgen. Vor allem dann, wenn zwischen der ersten und zweiten Ausbildung einige Zeit (da reichen schon wenige Wochen) liegt. Die Arbeitsmarktsituation darf dabei nicht zu Lasten der Eltern gehen...




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