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Bis zu welchem Alter muss ein Kind im PKW in einem Kindersitz verbracht werden?

gefragt von MalkiaMalkia am 19.03.2009 um 16:03 Uhr

Habe mich vor kurzem geweigert, meine Schwägerin und deren 5 jährige Tochter in meinem Wagen mitzunehmen, da ich keinen Kindersitz habe. Habe ich mich richtig verhalten?

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Auto x 23.031 Kinder x 17.873 Sicherheit x 2.388

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anonym
beantwortet von tergenna am 19. März 2009 16:05
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Hilfreichste Antwort

Richtig Klasse, das es solche Menschen wie dich auch noch gibt!!! Bis 12 jahre ODER bis 1,50 m muß ein Kind einen Kindersitz benutzen

Kommentar von E7cd1c44f6b48125d3670b78d3e5ae3bsmallMalkia am 19. März 2009 16:07

Auch hinten, auf der Rückbank?

Kommentar von 2c71b1c84116bfb0c7bf7f1c2a515c57smallullagio am 19. März 2009 16:08

Ja

Kommentar von tergenna am 19. März 2009 16:09

Kinder gehören immer auf die Rückbank (mit Kindersitz) Nur wenn das Auto hinten bereits mit Kindern voll ist, darf ein Kind auf den Beifahrersitz (auch mit Kindersitz)

Kommentar von E7cd1c44f6b48125d3670b78d3e5ae3bsmallMalkia am 19. März 2009 16:14

Vielen Dank für die Antworten.
Dann muss ich mir wohl mal einen Sitz zulegen, dann bin ich immer gewappnet.

Kommentar von E7cd1c44f6b48125d3670b78d3e5ae3bsmallMalkia am 19. März 2009 16:12

Die älteren Kinder müssen auch noch bis 12 oder bis zu einer gewissen Größe auf der Rückbank in einem Kindersitz untergebracht werden?

Kommentar von tergenna am 19. März 2009 16:19

Nein, wenn sie 12 sind und die 1,50 noch nicht erreicht haben, dürfen sie ohne fahren.

Also unter 12 Jahren UND unter 1,50=Kindersitz;

ÜBER 12 aber unter 1,50=ohne Kindersitz;

alle über 1,50 (Alter unerheblich)=kein Kindersitz

Kommentar von E7cd1c44f6b48125d3670b78d3e5ae3bsmallMalkia am 19. März 2009 16:53

Na, dann weiß ich ja jetzt bescheid :-). Danke.


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anonym
beantwortet von HETMaasdorf am 19. März 2009 22:52
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Also Kinder müssen bis 12 Jahren oder einer Körpergröße bis 1,50m auf den Sitz ! Du hast völlig richtig gehandelt !


Benjy
beantwortet von Benjy am 19. März 2009 16:21
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Du hast richtig gehandelt. Schließlich würdest Du im Falle einer Kontrolle zur Verantwortung gezogen.

Mir ist die Grenze 1,50m Körpergröße ein BEgriff.

Kommentar von E7cd1c44f6b48125d3670b78d3e5ae3bsmallMalkia am 19. März 2009 16:56

Mir geht und ging es da in erster Linie um die Sicherheit, zumal hätte die Kleine in der Mitte sitzen müssen, zwischen zwei Erwachsenen. Das würde bei einem Auffahrunfall ziemlich schlimm für das Kind ausgehen.


finngirl
beantwortet von finngirl am 19. März 2009 16:05
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Ja,hast Du....vollkommen richtig


anonym
beantwortet von knoeddli am 19. März 2009 16:04
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entweder bis zu einem Alter von 12 Jahren oder einer Körpergröße von 140cm


anonym
beantwortet von Christiangt am 19. März 2009 16:04
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Ja du hast richtig gehandelt, es geht aber nach der größe. Die kann ich aber auch gerade nicht sagen.


Orangee
beantwortet von Orangee am 19. März 2009 16:04
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Wenn das Kind so gross ist, dass der Gurt nicht am Hals verläuft...braucht sie kein Sitz.


issie
beantwortet von issie am 19. März 2009 16:04
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Bis zu 1,50m müssen Kinder in einen Sitz, bzw. auf eine Sitzerhöhung!


Pfannekuchen
beantwortet von Pfannekuchen am 19. März 2009 16:04
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Man muss mindestens 1, 50 m groß sein...


maxeIputzeI
beantwortet von maxeIputzeI am 19. März 2009 16:04
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In §21 der STVO wird gesagt, dass Kinder, die jünger als 12 Jahre und kleiner als 150cm sind, einen geeigneten Kindersitz brauchen


kitty19
beantwortet von kitty19 am 19. März 2009 16:04
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kommt nicht aufs akte an, sondern auf die größe!


ullagio
beantwortet von ullagio am 19. März 2009 16:03
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Normalerweise bis 12


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