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Bis zu welchem Alter kann man keinen wirksamen Kaufvertrag eingehen?

Frage von schreiber7 schreiber7

bis 14, 16 oder 18??

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Antworten (3)

  • 8
    RatgeberHelden Antwort von Ignatius Ignatius

    Bis zum 7. Geburtstag.

    Im Alter zwischen 7 und 18 sind die geschlossenen Kaufverträge "schwebend unwirksam" das bedeutet, der gesetzliche Vertreter kann die vom Minderjährigen (beschränkt Geschäftsfähigen)geschlossenen Verträge wieder rückgängig machen. Ab 18 kann einem keiner mehr reinreden.

    Kommentar von Ignatius IgnatiusIgnatius

    Die kleinen Zwerge, die beim Kaufmann Lutscher kaufen und noch nicht 7 sind, können also keine Kaufverträge schließen. Kinder in diesem Alter können nur als Boten eingesetzt werden. "Hier hast du einen Zettel, geh zum Kaufmann und kaufe für mich einen Liter Milch."

    Kommentar von Lola60 Lola60Lola60

    Und was ist dann mit dem Lutscher? Den bekommt er wohl nicht, oder? Das arme Kerlchen.

    Kommentar von schurke schurkeschurke

    doch den bekommt er, ein Lutscher liegt im Rahmen des Normalen, auch für unter 7 jährige

    Kommentar von Ignatius IgnatiusIgnatius

    Normal im Sinne von üblich. Der Kaufmann gibt den Lutscher heraus hat aber streng genommen keinen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises. Eigentlich müsste Tante Emma also immer fragen: "Na, bist du denn schon beschränkt geschäftsfähig...?"

    Kommentar von Lola60 Lola60Lola60

    genauso sagte es unsere Tante Emma anne Ecke früher auch zu mir

    Kommentar von Ignatius IgnatiusIgnatius

    Und was hat die kleine Lola geantwortet?

    Kommentar von Lola60 Lola60Lola60

    Das meine Mama mich geschickt hat und ich nur den Zettel verloren hab den Mama mir geschrieben hat

    Kommentar von Ignatius IgnatiusIgnatius

    Kompliment, das klingt gerissen.

    Kommentar von WolfRichter WolfRichterWolfRichter

    Prinzipiell richtig, aber es gibt noch den "Taschengeldparagraphen" http://dejure.org/gesetze/BGB/110.html

    Kommentar von Ignatius IgnatiusIgnatius

    Vom Taschengeldparagraphen haben aber nur die 7 bis 17jährigen einen Vorteil. Manche 6jährigen kriegen auch schon Taschengeld, dürfen sich aber dafür nichts kaufen.

  • 4
    Antwort von Lotusblume12 Lotusblume12

    Mit 18 ist man voll geschäftsfähig. Von 7 bis 18 Jahre ist man bedingt geschäftsfähig. Man könnte so im Taschengeldbereich sagen. Definitiv ist man/frau für alles rechtlich verantwortlich wenn man 18 Jahre alt ist. LG Lotusblume

  • 1
    Antwort von Mikolina Mikolina

    Es gibt den Taschengeldparagraphen der es auch Kinder unter sieben erlaubt, einen geschlossenen Vertrag abzuschließen, wenn sie es von ihrem Taschengeld bezahlen. BGB § 110.

    Kommentar von Ignatius IgnatiusIgnatius

    Nein, stimmt nicht. Kinder unter 7 sind wirklich geschäftsUNFÄHIG. (Blätter mal eine Seite vor zum § 104) Alle Willenserklärungen dieser Kinder sind nichtig. Der Taschengeldparagraph ist, wie schon gesagt, nur für die 7 bis 17jährigen.

    Kommentar von Mikolina MikolinaMikolina

    Jo hast recht, ich habs vergessen, stimmt! Sorry!!!

    Kommentar von Ignatius IgnatiusIgnatius

    Noch ne kleine Anekdote am Rande: Anfang der 70er Jahre musste meine Schwester zur Schuluntersuchung (als 5jährige). Der Arzt bot ihr zwei Geschenke zur Wahl: In der einen Hand einen Apfel in der anderen Hand ein Groschen. Die Kinder, die den Apfel wählten wurden vom Arzt als nicht schulreif eingestuft. :-)

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