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Bis zu welchem Alter kann man keinen wirksamen Kaufvertrag eingehen?

gefragt von schreiber7 am 13.07.2007 um 19:56 Uhr

bis 14, 16 oder 18??

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Recht x 35.227 Kaufvertrag x 268

Ignatius
beantwortet von Ignatius am 13. Juli 2007 20:01
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Bis zum 7. Geburtstag.

Im Alter zwischen 7 und 18 sind die geschlossenen Kaufverträge "schwebend unwirksam" das bedeutet, der gesetzliche Vertreter kann die vom Minderjährigen (beschränkt Geschäftsfähigen)geschlossenen Verträge wieder rückgängig machen. Ab 18 kann einem keiner mehr reinreden.

Kommentar von 344770e8fd3b4fcaac0694a44e67e148smallIgnatius am 13. Juli 2007 20:06

Die kleinen Zwerge, die beim Kaufmann Lutscher kaufen und noch nicht 7 sind, können also keine Kaufverträge schließen. Kinder in diesem Alter können nur als Boten eingesetzt werden. "Hier hast du einen Zettel, geh zum Kaufmann und kaufe für mich einen Liter Milch."

Kommentar von C8f79fed6c42a105e91e3bceecf7cdb0smallLola60 am 13. Juli 2007 20:36

Und was ist dann mit dem Lutscher? Den bekommt er wohl nicht, oder? Das arme Kerlchen.

Kommentar von 344c7f33ec5d90c2b730c1352202a760smallschurke am 13. Juli 2007 20:58

doch den bekommt er, ein Lutscher liegt im Rahmen des Normalen, auch für unter 7 jährige

Kommentar von 344770e8fd3b4fcaac0694a44e67e148smallIgnatius am 13. Juli 2007 21:02

Normal im Sinne von üblich. Der Kaufmann gibt den Lutscher heraus hat aber streng genommen keinen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises. Eigentlich müsste Tante Emma also immer fragen: "Na, bist du denn schon beschränkt geschäftsfähig...?"

Kommentar von C8f79fed6c42a105e91e3bceecf7cdb0smallLola60 am 13. Juli 2007 22:10

genauso sagte es unsere Tante Emma anne Ecke früher auch zu mir

Kommentar von 344770e8fd3b4fcaac0694a44e67e148smallIgnatius am 13. Juli 2007 22:26

Und was hat die kleine Lola geantwortet?

Kommentar von C8f79fed6c42a105e91e3bceecf7cdb0smallLola60 am 13. Juli 2007 22:49

Das meine Mama mich geschickt hat und ich nur den Zettel verloren hab den Mama mir geschrieben hat

Kommentar von 344770e8fd3b4fcaac0694a44e67e148smallIgnatius am 13. Juli 2007 22:58

Kompliment, das klingt gerissen.

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 13. Juli 2007 22:31

Prinzipiell richtig, aber es gibt noch den "Taschengeldparagraphen" http://dejure.org/gesetze/BGB/110.html

Kommentar von 344770e8fd3b4fcaac0694a44e67e148smallIgnatius am 13. Juli 2007 22:43

Vom Taschengeldparagraphen haben aber nur die 7 bis 17jährigen einen Vorteil. Manche 6jährigen kriegen auch schon Taschengeld, dürfen sich aber dafür nichts kaufen.


Lotusblume12
beantwortet von Lotusblume12 am 13. Juli 2007 20:01
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Mit 18 ist man voll geschäftsfähig. Von 7 bis 18 Jahre ist man bedingt geschäftsfähig. Man könnte so im Taschengeldbereich sagen. Definitiv ist man/frau für alles rechtlich verantwortlich wenn man 18 Jahre alt ist. LG Lotusblume


anonym
beantwortet von Mikolina am 14. Juli 2007 01:27
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Es gibt den Taschengeldparagraphen der es auch Kinder unter sieben erlaubt, einen geschlossenen Vertrag abzuschließen, wenn sie es von ihrem Taschengeld bezahlen. BGB § 110.

Kommentar von 344770e8fd3b4fcaac0694a44e67e148smallIgnatius am 14. Juli 2007 01:43

Nein, stimmt nicht. Kinder unter 7 sind wirklich geschäftsUNFÄHIG. (Blätter mal eine Seite vor zum § 104) Alle Willenserklärungen dieser Kinder sind nichtig. Der Taschengeldparagraph ist, wie schon gesagt, nur für die 7 bis 17jährigen.

Kommentar von Mikolina am 14. Juli 2007 01:46

Jo hast recht, ich habs vergessen, stimmt! Sorry!!!

Kommentar von 344770e8fd3b4fcaac0694a44e67e148smallIgnatius am 14. Juli 2007 01:57

Noch ne kleine Anekdote am Rande: Anfang der 70er Jahre musste meine Schwester zur Schuluntersuchung (als 5jährige). Der Arzt bot ihr zwei Geschenke zur Wahl: In der einen Hand einen Apfel in der anderen Hand ein Groschen. Die Kinder, die den Apfel wählten wurden vom Arzt als nicht schulreif eingestuft. :-)


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