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Bis zu welchem Alter kann man bei der Bundeswehr eingezogen werden?

Frage von PePiKra PePiKra

Bitte nur Antworten wo Ihr denkt das sie 100% richtig sind.. Manche sagen bis zum 23 Lebensjahr andere sagen bis zum 27 oder 28..

Was ist denn nun richtig?

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Antworten (12)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von DerTroll DerTroll

    Wenn du jetzt meinst, daß man zum Grundwehrdienst einberufen wird: Das ist an sich jeder Zeit möglich, aber passiert momentan nur bis zum 23. Lebensjahr. Außer du bist einmal zurückgestellt worden(weil du z.B. noch nicht mit der Schule fertig warst usw. Dann bis 25).

  • 2
    Antwort von firstguardian firstguardian

    Die Einberufung über das 27. Lebensjahr hinaus ist nicht zulässig!

    Kommentar von MiniMi90 MiniMi90MiniMi90

    Kann ich so Unterschreiben

    Kommentar von DonRamon DonRamonDonRamon

    Leider doch!

    Kommentar von firstguardian firstguardianfirstguardian

    Sie haben offenkundig keine Ahnung!

  • 2
    Antwort von Thunder1262 Thunder1262

    bis zum 23. Lebensjahr. Früher war es mal bis zum 27.Lebensjahr.

    Kommentar von LupoWF LupoWFLupoWF

    stimmt nicht

    Kommentar von PePiKra PePiKraPePiKra

    ja dann sag doch mal was du meinst

    Kommentar von LupoWF LupoWFLupoWF

    hab ich doch schon geantwortet, musst du halt lesen

  • 1
    Antwort von Boerben Boerben

    ich sag bis zum 23 Lebensjahr i-wo auf www.bundeswehr.de stehen die genauen bestimmungen habs etz nur ned auf die schnelle gefunden

  • 1
    Antwort von DonRamon DonRamon

    Einberufen werden kann man sowohl zum Grundwehrdienst als auch zum Zivildienst grundsätzlich aber nur bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres

    Der erste Tag des Dienstantritts muss vor dem 25. Geburtstag liegen. Abweichend hiervon sind Dienstpflichtige einzuberufen, die zu dem für den Dienstbeginn festgesetzten Zeitpunkt das 28. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wenn sie wegen einer Zurückstellung entweder aus beruflichen oder krankheitsbedingten Gründen (diese Aufzählung ist nicht abschließend) nicht vor Vollendung des 25. Lebensjahres zur Ableistung des Dienstes herangezogen werden konnten und der Zurückstellungsgrund entfallen ist.

    Bis zum 32. Geburtstag kann einberufen werden, wer als Arzt, Zahnarzt, Tierarzt oder Apotheker für eine militärfachliche Verwendung vorgesehen ist oder war, bzw. eine Verpflichtung als Entwicklungshelfer oder Katastrophenschutzhelfer nicht eingehalten hat

  • 1
    Antwort von almmichel almmichel

    Mit 23 ist Schluß.

    Kommentar von LupoWF LupoWFLupoWF

    falsch

    Kommentar von almmichel almmichelalmmichel

    Richtig!!

    Kommentar von LupoWF LupoWFLupoWF

    diskutier doch noch weiter das macht deine falschaussage auch nicht richtiger

    Kommentar von almmichel almmichelalmmichel

    Im Regelfall mit 23. Es gibt Ausnahmen wenn man sich im Ausland aufhält. Danach wurde aber nicht gefragt.

    Kommentar von LupoWF LupoWFLupoWF

    stimmt so nicht

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    Antwort von Focus28 Focus28

    wie verhält sich das denn bei mir?

    war mit 18 zur musterung und hab da aber nur den medizinischen test gemacht. den psycho test nicht weil keiner da war der den durchführen konnte... (war zu dem zeitpunkt noch in der schule)

    werd jetzt im mai 24 und hab seither nix mehr von dem verein gehört <auch gut so ;)>

    bin ich jetzt schon durch oder muss ich noch bis zum 26. geburtstag bangen?

  • 0
    Antwort von bitmap bitmap

    Bezüglich Grundwehrdienst findest du das im § 5 Wehrpflichtgesetz.

    -> http://www.buzer.de/gesetz/5521/a75717.htm

  • 0
    Antwort von Gingryu Gingryu

    Es gibt keine Altersbeschränkung.

    Beispiel hierfür:

    Mein Vater ist Berufsoldat a.D. und durch einen Aktenfehler wurden falsche Daten an das Kreiswehrersatzamt geschickt.

    Weil die davon ausgingen, dass er noch nicht eingezogen wurde haben Sie Ihn mit 56 noch zur Musterung einberufen.

    Der ganze Scharz hatte erst ein Ende, als er bei der Medizinischen Untersuchung seinen Truppenausweis gezückt hat.

    Die wollten Ihn tatsächlich noch mit Ende 50 ziehen....

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    Antwort von Thunder1262 Thunder1262

    Aus Wiki Kopiert.

    Ende von Wehrpflicht und Einberufbarkeit [Bearbeiten]

    Die Wehrpflicht endet mit Ablauf des Jahres, in dem der Wehrpflichtige das 45. Lebensjahr (bei Offizieren und Unteroffizieren das 60. Lebensjahr) vollendet. Im Spannungs- und Verteidigungsfall endet die Wehrpflicht mit Ablauf des Jahres, in dem der Wehrpflichtige das 60. Lebensjahr vollendet.

    Davon zu unterscheiden ist allerdings die in § 5

    WPflG geregelte Einberufbarkeit Ungedienter, die in Friedenszeiten (unvollständiger Auszug):

    * in der Regel bis zum 23. Geburtstag andauert;
    * bis zum 25. Geburtstag andauert unter anderem bei
          o genehmigungspflichtigen, aber ungenehmigten Auslandsaufenthalten und bei
          o Zurückstellungen, die eine Einberufung bis zum 23. Geburtstag verhindern;
    * bis zum 30. Lebensjahr andauert, wenn wegen einer Verpflichtung im Katastrophenschutz eine Einberufung vor Vollendung des 23. Lebensjahres nicht möglich war;
    * bis zum 32. Geburtstag andauert bei Personen, die aufgrund ihrer Berufsausbildung während des Grundwehrdienstes vorwiegend militärfachlich verwendet werden (zum Beispiel Ärzte).
    
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    Antwort von Plupp94 Plupp94

    mit 23 Biste Befreit :-D

    Kommentar von LupoWF LupoWFLupoWF

    falsch

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    Antwort von LupoWF LupoWF

    bis zum 27. lebensjahr

    Kommentar von Thunder1262 Thunder1262Thunder1262

    ÄÄÄÄÄ falsch. bis 23.

    Kommentar von LupoWF LupoWFLupoWF

    ähhh richtig!!! kenne genug wo es so ist

    Kommentar von PePiKra PePiKraPePiKra

    IHR SOLLT NICHT DISSKUTIEREN IHR SOLLT EINE 100% RICHTIGE ANTWORT GEBEN

    Kommentar von LupoWF LupoWFLupoWF

    die meine ist 100% RICHTIG

    Kommentar von almmichel almmichelalmmichel

    Im Regelfall mit 23. Es gibt Ausnahmen wenn man sich im Ausland aufhält. Danach wurde aber nicht gefragt.

    Kommentar von LupoWF LupoWFLupoWF

    nein

    Kommentar von almmichel almmichelalmmichel

    Danke!

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Und warum steht im Wehrpflichtgesetz nirgendwo was vom 27. Lebensjahr?

    Kommentar von LupoWF LupoWFLupoWF

    weil ihr es vlt mal lesen solltet????

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Lies doch du das Wehrpflichtgesetz http://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/BJNR006510956.html erst mal und nenne mir dann bitte den §, wo was vom 27. Lebensjahr steht.

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