Bitte nur Antworten wo Ihr denkt das sie 100% richtig sind.. Manche sagen bis zum 23 Lebensjahr andere sagen bis zum 27 oder 28..
Was ist denn nun richtig?
Bitte nur Antworten wo Ihr denkt das sie 100% richtig sind.. Manche sagen bis zum 23 Lebensjahr andere sagen bis zum 27 oder 28..
Was ist denn nun richtig?
Wenn du jetzt meinst, daß man zum Grundwehrdienst einberufen wird: Das ist an sich jeder Zeit möglich, aber passiert momentan nur bis zum 23. Lebensjahr. Außer du bist einmal zurückgestellt worden(weil du z.B. noch nicht mit der Schule fertig warst usw. Dann bis 25).
Die Einberufung über das 27. Lebensjahr hinaus ist nicht zulässig!
bis zum 23. Lebensjahr. Früher war es mal bis zum 27.Lebensjahr.
stimmt nicht
ja dann sag doch mal was du meinst
hab ich doch schon geantwortet, musst du halt lesen
ich sag bis zum 23 Lebensjahr i-wo auf www.bundeswehr.de stehen die genauen bestimmungen habs etz nur ned auf die schnelle gefunden
Einberufen werden kann man sowohl zum Grundwehrdienst als auch zum Zivildienst grundsätzlich aber nur bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres
Der erste Tag des Dienstantritts muss vor dem 25. Geburtstag liegen. Abweichend hiervon sind Dienstpflichtige einzuberufen, die zu dem für den Dienstbeginn festgesetzten Zeitpunkt das 28. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wenn sie wegen einer Zurückstellung entweder aus beruflichen oder krankheitsbedingten Gründen (diese Aufzählung ist nicht abschließend) nicht vor Vollendung des 25. Lebensjahres zur Ableistung des Dienstes herangezogen werden konnten und der Zurückstellungsgrund entfallen ist.
Bis zum 32. Geburtstag kann einberufen werden, wer als Arzt, Zahnarzt, Tierarzt oder Apotheker für eine militärfachliche Verwendung vorgesehen ist oder war, bzw. eine Verpflichtung als Entwicklungshelfer oder Katastrophenschutzhelfer nicht eingehalten hat
Mit 23 ist Schluß.
falsch
Richtig!!
diskutier doch noch weiter das macht deine falschaussage auch nicht richtiger
Im Regelfall mit 23. Es gibt Ausnahmen wenn man sich im Ausland aufhält. Danach wurde aber nicht gefragt.
stimmt so nicht
wie verhält sich das denn bei mir?
war mit 18 zur musterung und hab da aber nur den medizinischen test gemacht. den psycho test nicht weil keiner da war der den durchführen konnte... (war zu dem zeitpunkt noch in der schule)
werd jetzt im mai 24 und hab seither nix mehr von dem verein gehört <auch gut so ;)>
bin ich jetzt schon durch oder muss ich noch bis zum 26. geburtstag bangen?
Es gibt keine Altersbeschränkung.
Beispiel hierfür:
Mein Vater ist Berufsoldat a.D. und durch einen Aktenfehler wurden falsche Daten an das Kreiswehrersatzamt geschickt.
Weil die davon ausgingen, dass er noch nicht eingezogen wurde haben Sie Ihn mit 56 noch zur Musterung einberufen.
Der ganze Scharz hatte erst ein Ende, als er bei der Medizinischen Untersuchung seinen Truppenausweis gezückt hat.
Die wollten Ihn tatsächlich noch mit Ende 50 ziehen....
Aus Wiki Kopiert.
Ende von Wehrpflicht und Einberufbarkeit [Bearbeiten]
Die Wehrpflicht endet mit Ablauf des Jahres, in dem der Wehrpflichtige das 45. Lebensjahr (bei Offizieren und Unteroffizieren das 60. Lebensjahr) vollendet. Im Spannungs- und Verteidigungsfall endet die Wehrpflicht mit Ablauf des Jahres, in dem der Wehrpflichtige das 60. Lebensjahr vollendet.
Davon zu unterscheiden ist allerdings die in § 5
WPflG geregelte Einberufbarkeit Ungedienter, die in Friedenszeiten (unvollständiger Auszug):
* in der Regel bis zum 23. Geburtstag andauert;
* bis zum 25. Geburtstag andauert unter anderem bei
o genehmigungspflichtigen, aber ungenehmigten Auslandsaufenthalten und bei
o Zurückstellungen, die eine Einberufung bis zum 23. Geburtstag verhindern;
* bis zum 30. Lebensjahr andauert, wenn wegen einer Verpflichtung im Katastrophenschutz eine Einberufung vor Vollendung des 23. Lebensjahres nicht möglich war;
* bis zum 32. Geburtstag andauert bei Personen, die aufgrund ihrer Berufsausbildung während des Grundwehrdienstes vorwiegend militärfachlich verwendet werden (zum Beispiel Ärzte).
bis zum 27. lebensjahr
ÄÄÄÄÄ falsch. bis 23.
ähhh richtig!!! kenne genug wo es so ist
IHR SOLLT NICHT DISSKUTIEREN IHR SOLLT EINE 100% RICHTIGE ANTWORT GEBEN
die meine ist 100% RICHTIG
Im Regelfall mit 23. Es gibt Ausnahmen wenn man sich im Ausland aufhält. Danach wurde aber nicht gefragt.
nein
Danke!
Und warum steht im Wehrpflichtgesetz nirgendwo was vom 27. Lebensjahr?
weil ihr es vlt mal lesen solltet????
Lies doch du das Wehrpflichtgesetz http://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/BJNR006510956.html erst mal und nenne mir dann bitte den §, wo was vom 27. Lebensjahr steht.
Kann ich so Unterschreiben
Leider doch!
Sie haben offenkundig keine Ahnung!